Rechtsprechung
| OVG Berlin-Brandenburg, 03.04.2007 - 5 S 16.07 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Judicialis
VwGO § 80 Abs. 1 Satz 1; ; VwGO § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4; ; VwGO § 80 Abs. 3; ; VwGO § 146 Abs. 4 Satz 3; ; StVG § 3 Abs. 1 Satz 1; ; StVG § 4; ; FeV § 46 Abs. 1
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Entziehung der Fahrerlaubnis wegen erheblichen bzw. wiederholten Verstoßes gegen verkehrsrechtliche Vorschriften; Anordnung der sofortigen Vollziehung der Fahrerlaubnisentziehung wegen des Bestehens eines Sicherheitsrisikos für andere Verkehrsteilnehmer; Ungeeignet des ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Berlin, 31.07.2006 - 20 A 225.06
- OVG Berlin-Brandenburg, 03.04.2007 - 5 S 16.07
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- OVG Niedersachsen, 02.12.1999 - 12 M 4307/99
Keine Entziehung der (allgemeinen) Fahrerlaubnis anläßlich einer isolierten …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 03.04.2007 - 5 S 16.07
Eine solche Ausnahme hat das Bundesverwaltungsgericht angenommen, wenn der Inhaber der Fahrerlaubnis die Rechtsordnung über den ruhenden Verkehr nicht anerkennt, und ausgeführt, dass ein Kraftfahrer, der offensichtlich nicht willens ist, auch bloße Ordnungsvorschriften, die im Interesse eines geordneten, leichten und ungefährdeten Verkehrs geschaffen sind, einzuhalten, und der solche Vorschriften hartnäckig missachtet, wenn dies seinen persönlichen Interessen entspricht, zum Führen von Kraftfahrzeugen nicht geeignet ist (BVerwG…, Beschluss vom 15. November 1976, a.a.O.; s. ferner OVG Lüneburg, Beschluss vom 2. Dezember 1999 - 12 M 4307/99 u. 4601/99 -, NJW 2000, 685; OVG Berlin, Beschluss vom 28. April 2005 - 1 S 8.04 -, S. 4 des Beschlussabdrucks; OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 25. Oktober 2005 - 1 S 96.05 -, S. 6 des Beschlussabdrucks, und vom 21. September 2006 - 1 S 47.06 -, S. 4 des Beschlussabdrucks; OVG Nordrhein-Westfalen…, Beschluss vom 18. Januar 2006, a.a.O.).Vorliegend war der Antragsgegner auch nicht zu einer "abgestuften Vorgehensweise" dergestalt gehalten, dass er zunächst eine gutachterliche Eignungsuntersuchung des Antragstellers hätte anordnen oder Maßnahmen nach dem Punktesystem gemäß § 4 StVG hätte ergreifen müssen; steht wie hier die Nichteignung wegen hartnäckiger Missachtung der verkehrsrechtlichen Ordnungsvorschriften fest (vgl. § 46 Abs. 1 Satz 1 FeV), besteht weder Raum für eine - lediglich bei Zweifeln an der entsprechenden Eignung angezeigte (§ 46 Abs. 3 FeV) - Beibringung eines Eignungsgutachtens, noch ist die Behörde - nämlich mit der Folge der Hintanstellung einer effektiven Gewährleistung der Verkehrssicherheit - gehalten, zunächst Maßnahmen nach dem Punktesystem zu ergreifen (vgl. nur OVG Lüneburg, Beschluss vom 2. Dezember 1999, a.a.O., NJW 2000, 685).
- BVerwG, 17.12.1976 - 7 C 57.75
Verkehrsverstöße, die im Verwarnungsverfahren gerügt werden können, bleiben …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 03.04.2007 - 5 S 16.07
Unabhängig davon erweist sich, worauf bereits das Verwaltungsgericht zutreffend hingewiesen hat, auch derjenige als ungeeignet, der als Halter eines Kraftfahrzeuges durch zahlreiche ihm zugehende Bußgeldbescheide erfährt, dass Personen, die sein Fahrzeug benutzen, laufend gegen Verkehrsvorschriften verstoßen, und der dagegen nichts unternimmt (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 1976 - VII C 57.75 -, DÖV 1977, 602, 603). - BVerwG, 18.05.1973 - VII C 12.71
Voraussetzungen der Entziehung der Fahrerlaubnis bei fortgesetzter Missachtung …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 03.04.2007 - 5 S 16.07
Zwar ist in der Rechtsprechung geklärt, dass die durch die Nichterfassung im Verkehrszentralregister dem Bagatellbereich zuzurechnenden Verkehrsordnungswidrigkeiten grundsätzlich bei der Prüfung der Fahreignung außer Betracht zu bleiben haben (vgl. nur BVerwG, Urteil vom 18. Mai 1973 - VII C 12.71 -, BVerwGE 42, 206, 207); ebenso ist jedoch geklärt, dass es von diesem Grundsatz Ausnahmen gibt.
- OVG Berlin-Brandenburg, 12.04.2007 - 5 S 24.07
Darlegungserfordernis im Beschwerdeverfahren; Entziehung der Fahrerlaubnis bei …
Soweit der Antragsteller unter Bezugnahme auf die von ihm als Anlage 4 hergereichte Verwarnung vom 3. August 2006 und die als Anlage 5 zur Akte gegebene (auf ihn bzw. auf seine Firma lautende) Mietwagenrechnung vom 31. August 2006 fernerhin geltend macht, er selbst habe insoweit keine Fahrzeuge (mehr) geführt und ihm solle "offenkundig jeder mögliche Verkehrsverstoß zugeordnet werden", hat bereits das Verwaltungsgericht zutreffend darauf hingewiesen, dass sich auch derjenige als ungeeignet erweist, der als Halter - bzw. hier Mieter - eines Kraftfahrzeuges durch ihm zugehende Bußgeldbescheide erfährt, dass Personen, die sein Fahrzeug benutzen, laufend gegen Verkehrsvorschriften verstoßen, und der dagegen nichts unternimmt (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 1976 - VII C 57.75 -, DÖV 1977, 602, 603); dies entspricht auch der Rechtsprechung des Senats (zuletzt Beschluss vom 3. April 2007 - OVG 5 S 16.07 -, S. 4 des Beschlussabdrucks).
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