Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 22.02.2024 - 5 S 1701/23 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Justiz Baden-Württemberg
Befristete Waldumwandlungsgenehmigung zur Verlegung einer Erdgashochdruckleitung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
LWaldG ,BW § 11 ; LWaldG ,BW § 9
Nachvollziehende Abwägungsentscheidung bei der Bescheidung eines Antrags auf Erteilung einer befristeten Waldumwandlungsgenehmigung; Rechtfertigung einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme
Kurzfassungen/Presse (2)
- justiz-bw.de (Pressemitteilung)
Dietenbach, Verlegung Gashochdruckleitung: Beschwerden zurückgewiesen
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Keine sofortige Umsetzung einer befristeten Waldumwandlungsgenehmigung zur Umleitung einer Erdgashochdruckleitung
Verfahrensgang
- VG Freiburg, 16.10.2023 - 10 K 3097/23
- VGH Baden-Württemberg, 22.02.2024 - 5 S 1701/23
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (8)
- VG Freiburg, 16.10.2023 - 10 K 3097/23
Befristete Waldumwandlungsgenehmigung: Notwendigkeit der Vornahme einer …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.02.2024 - 5 S 1701/23
Die Beschwerden des Antragsgegners und der Beigeladenen zu 2 gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 16. Oktober 2023 - 10 K 3097/23 - werden zurückgewiesen.Rn. 6 Mit Beschluss vom 16. Oktober 2023 - 10 K 3097/23 - hat das Verwaltungsgericht die aufschiebende Wirkung der Klage wiederhergestellt.
- BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66
Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.02.2024 - 5 S 1701/23
Demgegenüber kann eine Abwägungsentscheidung mit Alternativenprüfung - letztlich läuft dies auf eine planerische Abwägung hinaus - gerichtlich nur eingeschränkt überprüft werden, nämlich darauf, ob eine Abwägung überhaupt stattgefunden hat, ob in die Abwägung alle Belange eingestellt worden sind, die nach Lage der Dinge in sie eingestellt werden mussten, ob die Bedeutung der betroffenen öffentlichen und privaten Belange richtig erkannt worden ist und ob der Ausgleich zwischen diesen Belangen in einer Weise vorgenommen worden ist, der zu ihrem objektiven Gewicht in einem angemessenen Verhältnis steht (vgl. grundlegend BVerwG, Urteil vom 11.12.1969 - IV C 105.66 - BVerwGE 34, 301). - BVerwG, 20.06.2013 - 4 C 2.12
Außenbereich; Mobilfunksendeanlage; Ortsgebundenheit; Raum-/Gebietsgebundenheit; …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.02.2024 - 5 S 1701/23
Obwohl für § 35 Abs. 1 BauGB anerkannt ist, dass eine (Standort-) Alternativenprüfung im Außenbereich nicht vorzunehmen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 20.6.2013 - 4 C 2.12 - BVerwGE 147, 37), hat das Verwaltungsgericht diese Schlussfolgerung dann aber nicht gezogen.
- BVerwG, 22.11.1985 - 4 C 71.82
Voraussetzungen für die Zulässigkeit eines im Außenbereichs gelegenen Wohn- und …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.02.2024 - 5 S 1701/23
Auch wenn danach eine Alternativenprüfung - wie ausgeführt - nicht vorzunehmen ist, so schlagen doch die für die befristete Waldumwandlung sprechenden öffentlichen Interessen umso stärker zu Buche, je mehr der Vorhabenträger auf den von ihm ausgewählten Trassenverlauf angewiesen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 22.11.1985 - 4 C 71.82 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 229 zu § 35 Abs. 1 BBauG). - BVerwG, 21.03.1996 - 4 C 26.94
Vorgehen einer Gemeinde gegen fernstraßenrechtliche Planung
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.02.2024 - 5 S 1701/23
Darüber hinaus ist auch auf noch nicht verfestigte, aber konkrete Planungsabsichten einer Gemeinde insoweit Rücksicht zu nehmen, dass ihr konkret in Betracht gezogene städtebauliche Planungsmöglichkeiten nicht unnötigerweise "verbaut" werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 21.3.1996 - 4 C 26.94 - BVerwGE 100, 388, ständige Rechtspr.). - VGH Baden-Württemberg, 14.03.2013 - 8 S 2504/12
Prüfungsumfang im Beschwerdeverfahren - Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.02.2024 - 5 S 1701/23
Es ist zu prüfen, ob sich der verwaltungsgerichtliche Beschluss aus anderen Gründen im Ergebnis als richtig erweist (vgl. dazu VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 14.3.2013 - 8 S 2504/12 - VBlBW 2013, 384 m.w.N.). - BVerwG, 14.05.1996 - 7 NB 3.95
Abfallrecht: Erforderlichkeit einer standortvergleichenden …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.02.2024 - 5 S 1701/23
Sogar im Rahmen einer planerischen Abwägungsentscheidung ist der dem Planungsträger zustehende Abwägungsspielraum erst dann überschritten, wenn sich eine andere Alternative eindeutig als die bessere darstellt, weil sie öffentliche und private Belange insgesamt mehr schont und sich deshalb hätte aufdrängen müssen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 14.5.1996 - 7 NB 3.95 - BVerwGE 101, 166). - VGH Baden-Württemberg, 21.04.1983 - 5 S 1649/82
Interessenabwägung beim Antrag auf Umwandlung eines Waldstücks
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.02.2024 - 5 S 1701/23
Der Senat hat bereits entschieden, dass bei der Gewichtung der einander widerstreitenden Interessen der Behörde weder ein Ermessen noch ein Beurteilungsspielraum zukommt, die Abwägung vielmehr einer umfassenden gerichtlichen Kontrolle unterliegt, weil nur so den sich aus den Gesetzesmaterialien ergebenden Vorstellungen des Gesetzgebers Rechnung getragen werden kann, dass bei einem überwiegenden öffentlichen Interesse an der Umwandlung ein Rechtsanspruch auf deren Genehmigung zusteht (Urteil vom 21.4.1983 - 5 S 1649/82 - Natur und Recht 1984, 148).
- VGH Baden-Württemberg, 28.04.2025 - 10 S 1455/23
Anfechtungsklage einer Umweltvereinigung gegen die Errichtung und den Betrieb von …
Es ist nichts dafür ersichtlich, dass die vorgenommene Abwägung der widerstreitenden Belange, die einer umfassenden gerichtlichen Kontrolle unterliegt ( VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 22.02.2024 - 5 S 1701/23 - juris Rn. 17 m. w. N.), zu beanstanden wäre. - VGH Baden-Württemberg, 22.04.2025 - 14 S 125/25
Genehmigung einer Windkraftanlage; Ertragseinbußen aufgrund bestimmter Standorte …
Die Abwägung unterliegt auch hier einer umfassenden gerichtlichen Kontrolle, weil nur so den sich aus den Gesetzesmaterialien ergebenden Vorstellungen des Gesetzgebers Rechnung getragen werden kann, dass bei einem überwiegenden öffentlichen Interesse an der Umwandlung ein Rechtsanspruch auf deren Genehmigung besteht (VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 22.02.2024 - 5 S 1701/23 - juris Rn. 17 ;… Urteil vom 18.03.1999 - 5 S 328/99 - juris Rn. 19 m. w. N.; Urteil vom 21.04.1983 - 5 S 1649/82 - NuR 1984, 148).Der Einwand des Antragstellers, dies gelte nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (vgl. Beschluss vom 22.02.2024 - 5 S 1701/23 - juris Rn. 17 ) nur für die befristete und nicht für die dauerhafte Waldumwandlungsgenehmigung, ist nicht nachvollziehbar.
- VG Freiburg, 05.01.2026 - 6 K 5723/25
Nachholung einer Umweltverträglichkeitsprüfung durch ergänzendes Verfahren; …
Ein öffentliches oder privates Interesse an dem befristeten Eingriff in den Waldbestand muss vorliegen und andere öffentliche Interessen dürfen nicht entgegenstehen ( VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 22.02.2024 - 5 S 1701/23 - juris Rn. 14 /15).
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