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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 20.07.1984 - 5 S 1850/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,802
VGH Baden-Württemberg, 20.07.1984 - 5 S 1850/83 (https://dejure.org/1984,802)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20.07.1984 - 5 S 1850/83 (https://dejure.org/1984,802)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20. Juli 1984 - 5 S 1850/83 (https://dejure.org/1984,802)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    VwGO § 44; VwGO § 47 Abs. 1
    Uneigentliche Eventualhäufung und Inzidentprüfung im Normenkontrollverfahren

Papierfundstellen

  • NVwZ 1985, 351
  • BauR 1985, 278
  • ZfBR 1984, 303
 
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Wird zitiert von ... (20)

  • OVG Thüringen, 12.12.2001 - 4 N 595/94

    Benutzungsgebührenrecht; Benutzungsgebührenrecht; Wasserversorgung; Zweckverband; …

    Der Normenkontrollantrag zu 2. konnte im Sinne einer unechten oder uneigentlichen Eventualhäufung analog § 44 VwGO mit dem Normenkontrollantrag zu 1. verbunden werden (vgl. zur Zulässigkeit einer Eventualhäufung: VGH Bad.-Württ., Urteil vom 20.07.1984 - 5 S 1850/83 - NVwZ 1985, 351).
  • OVG Thüringen, 21.06.2006 - 4 N 574/98

    Ausbaubeiträge; Unwirksamkeit einer Abwasserbeitragssatzung wegen im Ergebnis …

    Der Normenkontrollantrag zu 2. konnte im Sinne einer unechten oder uneigentlichen Eventualhäufung analog § 44 VwGO mit dem Normenkontrollantrag zu 1. verbunden werden (vgl. zur Zulässigkeit einer Eventualhäufung: Senatsurteil vom 12.12.2001 - 4 N 595/94 unter Bezugnahme auf VGH Bad.-Würt., Urteil vom 20.07.1984 - 5 S 1850/83 - NVwZ 1985, 351).
  • OVG Sachsen, 10.03.2023 - 1 C 10/21

    Veränderungssperre; Normenkontrolle; uneigentliche Eventualantragshäufung; …

    Mit dem Erfolg des Hauptantrags liegt ein der Einflussnahme des Antragstellers entzogenes innerprozessuales Ereignis vor, so dass von außen keine Unsicherheit in den Prozess getragen wird (…vgl. SächsOVG, NK-Urt. v. 7. April 2005 - 1 D 2/03 -, juris Rn. 112; VGH BW, NK-Urt. v. 20. Juli 1984 - 5 S 1850/83 -, NVwZ 1985, 351).

    Die Möglichkeit, durch die "uneigentliche" Eventualverbindung der Antragsbegehren dem Gericht die Reihenfolge der Antragsprüfung vorzugeben, vermeidet ein andernfalls erforderliches, auf die Satzung vom 28. Oktober 2021 bezogenes zweites Verfahren, welches gegenüber dem auf die Satzung vom 9. Juli 2020 bezogenen Verfahren ggf. vorgreiflich (vgl. § 94 VwGO) wäre (vgl. VGH BW, NK-Urt. v. 20. Juli 1984 a. a. O.).

  • OVG Sachsen, 13.04.2022 - 1 B 395/21

    Uneigentliche Antragshäufung; Ausfertigung; Satzung; Bekanntmachung; ergänzendes …

    Rn. 30 a) Der uneigentlichen Eventualantragshäufung steht die erforderliche Bestimmtheit des Gegenstands des Antragsbegehrens entsprechend § 82 Abs. 1 Satz 1 VwGO nicht entgegen, da mit dem Erfolg des Hauptantrags ein innerprozessuales Ereignis vorliegt, welches der Einflussnahme des Antragstellers entzogen ist, so dass von außen keine Unsicherheit in den Prozess getragen wird (…vgl. zur "eigentlichen" eventualen Klagehäufung: Sodan a. a. O., Rn. 5;… zur "uneigentlichen" Antragshäufung: SächsOVG, NK- Urt. v. 7. April 2005 a. a. O.; VGH BW, NK-Urt. v. 20. Juli 1984 - 5 S 1850/83 -, NVwZ 1985, 351).

    Die Möglichkeit, durch die "uneigentliche" Eventualverbindung der Antragsbegehren dem Gericht die Reihenfolge der Antragsprüfung vorzugeben, vermeidet ein andernfalls erforderliches, auf die Satzung vom 28. Oktober 2021 bezogenes zweites Verfahren, welches gegenüber dem auf die Satzung vom 9. Juli 2020 bezogenen Verfahren ggf. vorgreiflich (vgl. § 94 VwGO) wäre (vgl. VGH BW, NK-Urt. v. 20. Juli 1984 a. a. O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 14.11.2002 - 5 S 1635/00

    Vorhabenbezogener Bebauungsplan - Durchführungsvertrag; Funktionsloswerden

    Im Normenkontrollverfahren nach § 47 VwGO darf der (Haupt-)Antrag auf Überprüfung eines Bebauungsplans in der Weise mit einem Hilfsantrag gegen den zeitlich vorangehenden Bebauungsplan verbunden werden, dass der Hilfsantrag für den Fall des Erfolgs des Hauptantrags gestellt wird (uneigentliche Eventualhäufung, vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 20.07.1984 - 5 S 1850/83 - NVwZ 1985, 351;… Urt. v. 07.04.1993 - 8 S 2543/92 - VBlBW 1993, 434).
  • OVG Sachsen, 07.04.2005 - 1 D 2/03

    Abwägung, Ausschlusskriterien, Eignungsgebiet, Landesplanung, Parzellenschärfe, …

    Dass er bedingt für den Fall des Erfolges des Hauptantrages gestellt wurde, steht seiner Zulässigkeit nicht entgegen (ebenso VGH Bad.-Württ., Urt. v. 20.7.1984, NVwZ 1985, 351).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.11.2005 - 1 S 2953/04

    Wirksamkeit einer Gesamtanlagenschutzsatzung; fehlendes Rechtsschutzinteresse für …

    In einem solchen Fall ist der weitergehende Antrag, wie hier der Antrag auf Erteilung einer Genehmigung nach Maßgabe des § 19 Abs. 2 DSchG, als Hauptantrag zu verfolgen, während der Antrag nach § 8 Abs. 1 DSchG als (unechter) Hilfsantrag zu stellen ist für den Fall, dass der Hauptantrag Erfolg hat (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 20.07.1984, NVwZ 1985, 351 f.).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.04.1993 - 8 S 2543/92

    Normenkontrollverfahren: Zulässigkeit einer eventuellen Antragshäufung; …

    Es ist in Verfahren gemäß § 47 VwGO zulässig, den Antrag auf Überprüfung eines Bebauungsplans in der Weise mit einem Hilfsantrag gegen den zeitlich vorangehenden Bebauungsplan zu verbinden, daß der Hilfsantrag für den Fall des Erfolgs des Hauptantrags gestellt wird (wie VGH Bad-Württ, NVwZ 1985, 351).

    Es ist in Verfahren gemäß § 47 VwGO jedoch zulässig, den Antrag auf Überprüfung eines Bebauungsplans in der Weise mit einem Hilfsantrag gegen den zeitlich vorangehenden Bebauungsplan zu verbinden, daß der Hilfsantrag im Wege der sogenannten uneigentlichen Eventualhäufung für den Fall des Erfolgs des Hauptantrags gestellt wird (VGH Baden-Württemberg, Normenkontrollurteil v. 20.7.1984, NVwZ 1985, 351).

  • VGH Baden-Württemberg, 11.03.1999 - 13 S 2208/97

    Anwendung landesverfahrensrechtlicher Vorschriften im ausländerrechtlichen …

    Insoweit handelt es sich um eine sogenannte uneigentliche Eventualhäufung, die prozeßrechtlich zulässig ist (vgl. dazu VGH Bad.-Württ., Urteil vom 20.7.1984 - 5 S 1850/83 -, NVwZ 1985, 351 mit Nachweisen aus der Literatur).
  • VG Halle, 19.02.2025 - 7 A 141/23

    Aufhebung von einzelnen Nebenbestimmungen in einem Bescheid über die Erlaubnis …

    Denn in der Rechtsprechung ist ausschließlich anerkannt, dass mehrere Ansprüche mit einer Klage in der Weise verfolgt werden können, dass ein weiteres Begehren für den Fall des Erfolgs des ersten Antrages erhoben wird ("uneigentliche Antragshäufung", "Stufenklage"), (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 21. Januar 2003 - 12 A 5381/00; VGH BW, Urteil vom 20. Juli 1984 - 5 S 1850/83; jeweils juris).
  • OVG Thüringen, 14.10.2002 - 4 N 340/95

    Anschluss- und Benutzungszwang für kommunale Einrichtungen; Zweckverband; …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.01.2003 - 12 A 5371/00

    Rechtsschutzbedürfnis für eine isolierte Anfechtung eines Widerspruchsbescheides …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.01.2003 - 12 A 5381/00

    Automatisches Anfallen eines Hilfsantrages in der Berufungsinstanz bei einer …

  • VGH Baden-Württemberg, 14.01.2000 - 5 S 1855/97

    Normenkontrolle einer Grünbestandssatzung

  • VGH Baden-Württemberg, 18.12.1992 - 5 S 173/91

    Normenkontrolle einer Landschaftsschutzverordnung - Wiederaufleben einer …

  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.04.2009 - 3 M 158/09

    Entziehung der Fahrerlaubnis

  • VGH Baden-Württemberg, 02.04.1993 - 5 S 1445/92

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans: Rechtsschutzbedürfnis, Erforderlichkeit iSv …

  • VGH Baden-Württemberg, 05.02.1990 - 9 S 1324/88

    Rechtsanwaltsversorgung - anderweitige Vorsorgemaßnahmen und Befreiung

  • VG Sigmaringen, 21.03.2006 - 6 K 323/06

    Studienplatzvergabe; Normergänzungsklage; einstweiliger Rechtsschutz gegen …

  • VG Karlsruhe, 25.05.1998 - 12 K 1952/97

    Anspruch auf Erteilung eines positiven Bauvorbescheides; Abbruch eines Wohnhauses …

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