Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 09.12.2002 - 5 S 1985/02 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Befreiung - Grundzug der Planung
- Judicialis
BauGB § 31 Abs. 2
- Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
BauGB § 31 Abs. 2.
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BauGB § 31 Abs. 2
Abweichung, Ausnahme, Befreiung - überbaubare Grundstücksfläche, Befreiung, Grundzüge der Planung - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Überbaubare Grundstücksfläche
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Festsetzung über die überbaubare Grundstücksfläche als ein Grundzug der Planung i. S. des § 31 Abs. 2 BauGB; Beschränkung der Bebauungsmöglichkeit aufgrund topografischer Gegebenheiten
Verfahrensgang
- VG Karlsruhe, 02.08.2002 - 12 K 1680/02
- VGH Baden-Württemberg, 09.12.2002 - 5 S 1985/02
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2003, 419
- DÖV 2003, 778 (Ls.)
- BauR 2003, 348
- ZfBR 2003, 263
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 16.09.1993 - 4 C 28.91
5 Garagen im Wohngebiet - §§ 12, 15 BauNVO, § 34 Abs. 2 BauGB, bundesrechtlich …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.12.2002 - 5 S 1985/02
Damit übersieht der Antragsteller jedoch, dass Gegenstand des Nachbarrechtsstreits allein die Baugenehmigung vom 12.04.2001 in der erteilten Form - d. h. ohne Befreiung hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung - ist, dass diese Baugenehmigung auch insoweit rechtswidrig ist, weil ein Freizeithaus als Anlage für soziale Zwecke nach der hier maßgeblichen Baunutzungsverordnung 1968 in einem reinen Wohngebiet weder allgemein noch ausnahmsweise zulässig war und ist (so der An-tragsteller selbst in seiner Stellungnahme vom 08.02.2001 zu den Nachbarwidersprüchen), und dass dadurch der - nicht von einer spürbaren Beeinträchtigung abhängige und damit über das Rücksichtnahmegebot hinausgehende -Anspruch auf Wahrung der Gebietsart (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 16.09.1993 - 4 C 28.91 - BVerwGE 94, 151) verletzt wird. - BVerwG, 05.03.1999 - 4 B 5.99
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.12.2002 - 5 S 1985/02
Bei einer Befreiung von der festgesetzten überbaubaren Grundstücksfläche, wie sie der Antragsteller beansprucht, handelte es sich nicht mehr um eine bloße "Randkorrektur" von minderem Gewicht, die sich aus Anlass der Verwirklichung des Bebauungsplans ergäbe und die im Interesse der Einzelfallgerechtigkeit und der Wahrung der Verhältnismäßigkeit zu erteilen wäre, weil das Vorhaben den Festsetzungen des Bebauungsplans zwar widerspricht, sich mit den planerischen Vorstellungen aber gleichwohl in Einklang bringen ließe (vgl. hierzu BVerwG, Beschl. v. 05.03.1999 - 4 B 5.99 - NVwZ 1999, 1110 = BRS 62, 999).
- VG Freiburg, 30.11.2018 - 4 K 1509/18
Unzulässigwerden einer Untätigkeitsklage durch Zurückstellungsentscheidung …
Rn. 59 Es ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass Baugrenzen einen Grundzug der Planung darstellen können (VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 09.12.2002 - 5 S 1985/02 - NVwZ-RR 2003, 419; Urteil vom 13.06.2007 - 3 S 39/07 - BauR 2007, 1861); Gleiches gilt für Baulinien. - VGH Baden-Württemberg, 29.10.2003 - 5 S 138/03
Bauvorbescheid im Vorgriff auf zukünftigen Bebauungsplan - Nachbarschutz - …
Es würde sich nicht etwa um eine bloße Korrektur der Planung von minderem Gewicht handeln, die sich aus Anlass der Verwirklichung des Plans ergäbe und die im Interesse der Einzelfallgerechtigkeit und der Wahrung der Verhältnismäßigkeit zu erteilen wäre, weil das Vorhaben den Festsetzungen des Bebauungsplans zwar widerspräche, sich aber mit den planerischen Vorstellungen gleichwohl in Einklang bringen ließe (BVerwG, Beschl. v. 05.03.1999 - 4 B 5.99 - Buchholz 406.11 § 31 BauGB Nr. 39 = NVwZ 1999, 1110; Senatsbeschl. v. 09.12.2002 - 5 S 1985/02 - BauR 2003, 348). - VG Hamburg, 14.03.2006 - 15 E 3613/05
Airbus / Verlängerung der Start- und Landebahn: Verwaltungsgericht hebt den …
Sofern die Antragsteller auch rügen, dass in die naturschutzrechtliche Abwägung dem Vorhaben ebenfalls entgegenstehende Gesichtspunkte, die insbesondere Fragen des Hochwasserschutzes, der Beeinträchtigung des Obstbaus sowie der Luftsicherheit für anliegende Grundstücke betreffen, nicht hinreichend eingestellt worden seien, kann dies nach § 61 Abs. 2 Nr. 1 BNatSchG , der die Klage- und Antragsbefugnis der Naturschutzverbände auf die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege beschränkt, von diesen hier nicht geltend gemacht werden (vgl. VGH Kassel, Beschluss vom 23.10.2002, NVwZ-RR 2003, 420 ff. [VGH Baden-Württemberg 09.12.2002 - 5 S 1985/02] - Verkehrslandeplatz Egelsbach; OVG Koblenz…, Urteil vom 9.1.2003, 1 C 10393/01 , - B 50 -, Juris Rn. 38; BVerwG…, Urteil vom 19.3.2003, NVwZ 2003, 1120 ff. Juris Rn. 21, - Nordharztrasse; BVerwG…, Beschluss vom 25.9.2003, 9 VR 9/03 , Juris Rn. 13 - Ortsumgehung Michendorf; grundlegend zur bisherigen Rechtslage BVerwG…, Urteil vom 19.5.1998, BVerwGE 107, 1 ff. [BVerwG 19.05.1998 - 4 A 9/97] , Juris Rn. 25 - A 20).
- VG Karlsruhe, 21.04.2004 - 10 K 2980/03
Zur Zulässigkeit einer Mobilfunkanlage in einem reinen Wohngebiet
Die Befreiung darf nur eine "Randkorrektur" darstellen, die gegenüber dem planerischen Willen der Gemeinde von minderem Gewicht sein muss (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 05.12.2002 - 5 S 2749/00 - u. Beschl. v. 09.12.2002 - 5 S 1985/02 - sowie Dürr in Brügelmann, BauGB, Stand Dezember 2002, § 31 Rdnr. 30). - VG Karlsruhe, 20.04.2004 - 4 K 4638/02
Baurecht-Zulässigkeit einer Mobilfunkanlage
Die Befreiung darf nur eine "Randkorrektur" darstellen, die gegenüber dem planerischen Willen der Gemeinde von minderem Gewicht sein muss (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 05.12.2002 - 5 S 2749/00 - u. Beschl. v. 09.12.2002 - 5 S 1985/02 - sowie Dürr in Brügelmann, BauGB, Stand Dezember 2002, § 31 RN 30). - VG Münster, 14.12.2010 - 2 K 1549/09
Nachträgliche Legitimierung eines Bauvorhabens bei einer versehentlich fehlerhaft …
Rn. 26 Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 5. Dezember 2002 - 5 S 2749/00 - und Beschluss vom 9. Dezember 2002 - 5 S 1985/02 -.
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