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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 12.09.1995 - 5 S 2334/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,2361
VGH Baden-Württemberg, 12.09.1995 - 5 S 2334/95 (https://dejure.org/1995,2361)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 12.09.1995 - 5 S 2334/95 (https://dejure.org/1995,2361)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 12. September 1995 - 5 S 2334/95 (https://dejure.org/1995,2361)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Möglichkeit einer öffentlich-rechtlichen Nachbarklage gegen eine Baugenehmigung durch einen Sondereigentümer; Zulässigkeit der Nutzungsänderung eines Ladens in eine Gaststätte; Bestehen von umfassendem Rechtsschutz für die Nutzung von Sondereigentum

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 1995, 420 (Ls.)
  • VBlBW 1996, 22
  • DÖV 1996, 426
  • BauR 1996, 371
  • ZfBR 1996, 288
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 14.10.1988 - 4 C 1.86

    Sondereigentum - Öffentlich-rechtliche Nachbarklage - Behördliche …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.09.1995 - 5 S 2334/95
    Rn. 2 Mit Blick auf das Beschwerdevorbringen sei lediglich angemerkt, daß der Senat jedenfalls im vorliegenden Eilverfahren die Rechtsauffassung des 8. Senats des erkennenden Gerichtshofs (vgl. Beschl. v. 11.06.1991 - 8 S 1385/91 -, NJW-RR 1992, 273) teilt, wonach der Beigeladene als Mieter der fraglichen Erdgeschoß-Einheit kein im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urt. v. 14.10.1988 - 4 C 1.86 -, NVwZ 1989, 250) "außerhalb der Eigentümergemeinschaft stehender Dritter" ist, dem die angefochtene Baugenehmigung erteilt wurde, sondern aufgrund der mietvertraglichen Beziehungen zwischen dem Beigeladenen und dem Eigentümer der Erdgeschoß-Einheit ein "Zusammenwirken" mit einem Mitglied der Eigentümergemeinschaft im Sinne des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 10.02.1990 - 4 B 32.90 - (NVwZ 1990, 655) vorliegt, so daß Rechtsschutz für die Antragstellerin nur über das Verfahren nach § 43 Abs. 1 Nr. 1 WEG zu erlangen ist.
  • BVerwG, 28.02.1990 - 4 B 32.90

    Klagebefugnis - Wohnungseigentümergemeinschaft - Wohnungseigentum - …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.09.1995 - 5 S 2334/95
    Rn. 2 Mit Blick auf das Beschwerdevorbringen sei lediglich angemerkt, daß der Senat jedenfalls im vorliegenden Eilverfahren die Rechtsauffassung des 8. Senats des erkennenden Gerichtshofs (vgl. Beschl. v. 11.06.1991 - 8 S 1385/91 -, NJW-RR 1992, 273) teilt, wonach der Beigeladene als Mieter der fraglichen Erdgeschoß-Einheit kein im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (…vgl. Urt. v. 14.10.1988 - 4 C 1.86 -, NVwZ 1989, 250) "außerhalb der Eigentümergemeinschaft stehender Dritter" ist, dem die angefochtene Baugenehmigung erteilt wurde, sondern aufgrund der mietvertraglichen Beziehungen zwischen dem Beigeladenen und dem Eigentümer der Erdgeschoß-Einheit ein "Zusammenwirken" mit einem Mitglied der Eigentümergemeinschaft im Sinne des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 10.02.1990 - 4 B 32.90 - (NVwZ 1990, 655) vorliegt, so daß Rechtsschutz für die Antragstellerin nur über das Verfahren nach § 43 Abs. 1 Nr. 1 WEG zu erlangen ist.
  • VGH Baden-Württemberg, 11.06.1991 - 8 S 1385/91

    Öffentlich-rechtlicher Nachbarschutz des Wohnungseigentümers gegen Mieter von …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.09.1995 - 5 S 2334/95
    Rn. 2 Mit Blick auf das Beschwerdevorbringen sei lediglich angemerkt, daß der Senat jedenfalls im vorliegenden Eilverfahren die Rechtsauffassung des 8. Senats des erkennenden Gerichtshofs (vgl. Beschl. v. 11.06.1991 - 8 S 1385/91 -, NJW-RR 1992, 273) teilt, wonach der Beigeladene als Mieter der fraglichen Erdgeschoß-Einheit kein im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (…vgl. Urt. v. 14.10.1988 - 4 C 1.86 -, NVwZ 1989, 250) "außerhalb der Eigentümergemeinschaft stehender Dritter" ist, dem die angefochtene Baugenehmigung erteilt wurde, sondern aufgrund der mietvertraglichen Beziehungen zwischen dem Beigeladenen und dem Eigentümer der Erdgeschoß-Einheit ein "Zusammenwirken" mit einem Mitglied der Eigentümergemeinschaft im Sinne des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 10.02.1990 - 4 B 32.90 - (NVwZ 1990, 655) vorliegt, so daß Rechtsschutz für die Antragstellerin nur über das Verfahren nach § 43 Abs. 1 Nr. 1 WEG zu erlangen ist.
  • VG Würzburg, 08.10.2020 - W 5 K 18.1454

    Nachbarklage eines Sondereigentümers - Neubau eines Bürogebäudes

    In einem solchen Fall ist - anders als es etwa bei dem Eigentümer eines Nachbargrundstücks möglicherweise der Fall sein mag - dem Antragsteller auch im Zivilprozess die Möglichkeit zu eröffnen, eine materielle Baurechtswidrigkeit des Vorhabens geltend zu machen (vgl. auch BVerwG, U.v. 28.2.1990 - 4 B 32/90 - VGH Mannheim, B.v. 12.9.1995 - 5 S 2334/95 - BayObLG, B.v. 12.9.1996 - 2Z BR 52/96 - B.v. 19.5.2004 - 2Z BR 067/04, 2Z BR 67/04 - alle juris).
  • VG Würzburg, 08.10.2020 - W 5 K 19.21

    Fehlende Klagebefugnis des Sondereigentümers

    In einem solchen Fall ist - anders als es etwa bei dem Eigentümer eines Nachbargrundstücks möglicherweise der Fall sein mag - dem Antragsteller auch im Zivilprozess die Möglichkeit zu eröffnen, eine materielle Baurechtswidrigkeit des Vorhabens geltend zu machen (vgl. auch BVerwG, U.v. 28.2.1990 - 4 B 32/90 - VGH Mannheim, B.v. 12.9.1995 - 5 S 2334/95 - BayObLG, B.v. 12.9.1996 - 2Z BR 52/96 - B.v. 19.5.2004 - 2Z BR 067/04, 2Z BR 67/04 - alle juris).
  • BayObLG, 12.09.1996 - 2Z BR 52/96

    Recht eines Wohnungseigentümers zur Errichtung eines Zaunes und eines …

    Sie können jedoch die materielle Baurechtswidrigkeit der Baugenehmigung im Verfahren der Freiwilligen Gerichtsbarkeit geltend machen (BVerwG NVwZ 1990, 655 f.; VGH Baden-Württemberg BauR 1996, 371).
  • VG Berlin, 28.05.2019 - 19 K12.16
    Ungeachtet dessen wäre wegen des (nach wie vor) bestehenden Mietvertrages des Beigeladenen mit seinem Vermieter nach Auffassung der Kammer ein ausreichendes Zusammenwirken zwischen Teileigentümer und Beigeladenem auch gegeben (vgl. insoweit auch VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 12. September 1995 - VGH 5 S 2334/95 -, juris Rn. 2).
  • VG Berlin, 28.05.2019 - 19 K 12.16

    Klage einer Wohnungseigentümergemeinschaft sowie eines einzelnen …

    Ungeachtet dessen wäre wegen des (nach wie vor) bestehenden Mietvertrages des Beigeladenen mit seinem Vermieter nach Auffassung der Kammer ein ausreichendes Zusammenwirken zwischen Teileigentümer und Beigeladenem auch gegeben (vgl. insoweit auch VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 12. September 1995 - VGH 5 S 2334/95 -, juris Rn. 2).
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