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| VGH Baden-Württemberg, 28.06.1984 - 5 S 3072/83 |
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Volltextveröffentlichung
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Kurzfassungen/Presse
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Baumschutzverordnung ist zulässige Eigentumsbeschränkung
Verfahrensgang
- VG Karlsruhe, 03.11.1983 - 6 K 148/83
- VGH Baden-Württemberg, 28.06.1984 - 5 S 3072/83
Papierfundstellen
- ESVGH 35, 158 (Ls.)
- NVwZ 1985, 63
- VBlBW 1985, 98
Wird zitiert von ... (3)
- VGH Baden-Württemberg, 28.07.1994 - 5 S 2467/93
Bestimmtheit des räumlichen Geltungsbereichs einer Baumschutzsatzung; Klage gegen …
Rn. 27 Das mit der förmlichen Unterschutzstellung von Bäumen verbundene Verbot, diese ohne Erlaubnis zu entfernen oder zu zerstören, führt zu einer Eigentumsbeschränkung des Grundstückseigentümers und möglicherweise auch - wie hier - des Nachbarn, die grundsätzlich in zulässiger Weise Inhalt und Schranken des Grundeigentums bestimmt (vgl. Beschluß des Senats vom 28.06.1984 - 5 S 3072/83, NVwZ 1985, 63 sowie grundsätzlich zur Vereinbarkeit naturschutzrechtlicher Eigentumsbeschränkungen mit Art. 14 GG BVerwG, Urt. v. 24.06.1993 - 7 C 26.92 - UPR 1993, 384).Auch der Erledigungsbeschluß des Senats vom 28.06.1984 (- 5 S 3072/83 - VBlBW 1985, 98) steht nicht in Widerspruch zum Standpunkt des Senats.
- OVG Rheinland-Pfalz, 12.07.2012 - 1 C 11236/11
Bebauungsplan; Abwägung; großflächige Festsetzung privater Grünflächen zu Gunsten …
Rn. 52 b. Diese Regelung stellen keine unverhältnismäßigen Eingriffe in das Eigentum der Planbetroffenen dar, sie sind vielmehr aus Gründen des Natur- und Landschaftsschutzes gerechtfertigt und mit Art. 14 GG zu vereinbaren (vgl. OVG RP, Urteil vom 16.01.2008, 8 A 10976/07, AS RP-SL 35, 369; HessVGH, Urteil vom 06.08.1992, 3 UE 2486/91; VGHBW, Urteil vom 26.06.1984, NVwZ 1985, 63; Otto, NVwZ 1986, 900; Schink, DÖV 1991, 7). - VGH Baden-Württemberg, 02.10.1996 - 5 S 831/95
Erlaß einer Baumschutzsatzung: Zuständigkeit des Gemeinderates; Eigentumsgarantie …
Die grundsätzliche Vereinbarkeit einer Baumschutzsatzung mit der Eigentumsgarantie des Art. 14 Abs. 1 GG ist anerkannt (vgl. bereits Senatsbeschl. v. 28.06.1984 - 5 S 3072/83 -, NVwZ 1985, 63).
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