Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 05.02.1991 - 5 S 33/91 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
§ 10 Abs. 2 BauGB-MaßnahmenG; § 80 Abs. 1 VwGO.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BauGB § 29; WoBauErlG § 10
Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 23.11.1990 - 3 K 3162/90
- VGH Baden-Württemberg, 05.02.1991 - 5 S 33/91
Papierfundstellen
- NJW 1991, 3112 (Ls.)
- NVwZ 1991, 1008
- VBlBW 1991, 301
- VBlBW 1991, Beilage 4, B2
- BauR 1991, 592
- ZfBR 1991, 280
Wird zitiert von ... (13) Zitiert selbst (1)
- VGH Baden-Württemberg, 11.05.1990 - 8 S 220/90
Zulässigkeit von Wohnungen für mehrere Asylbewerber im reinen Wohngebiet
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.02.1991 - 5 S 33/91
Der 8. Senat des beschließenden Gerichtshofs hat in seinem Urteil v. 1.5.1990 - 8 S 220/90 - entschieden, ein Gebäude zur Unterbringung von.
- VGH Baden-Württemberg, 03.06.1991 - 8 S 1170/91
Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Rechtsmittels im Falle des BauGBMaßnG § …
Diese Vorschrift wäre nur dann nicht anwendbar, mit der Folge, daß dem von den Antragstellern eingelegten Widerspruch kraft Gesetzes aufschiebende Wirkung zukommt, wenn es sich nicht um ein ausschließlich Wohnzwecken dienendes Bauvorhaben, sondern um eine Gemeinschaftsunterkunft handeln würde (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 5.2.1991 -- 5 S 33/91 --). - VGH Baden-Württemberg, 05.05.1994 - 5 S 2915/93
Befreiung von den Festsetzungen eines Bebauungsplanes wegen dringenden …
Dadurch wird zwar die bislang zugelassene Nutzung, etwa die Vermietung als "möbliertes Zimmer" nicht ausgeschlossen oder auch nur beeinträchtigt, hinzu kommt aber die bisher nicht gegebene Möglichkeit, die Dachgeschoßräume als abgeschlossene Wohneinheit (vgl. § 37 Abs. 1 u. 2 LBO) zum ständigen Mittelpunkt der Lebensführung - hier etwa für eine Einzelperson - zu machen (vgl. zum baurechtlichen Begriff des Wohnens und der Wohnung im Gegensatz etwa zur Unterbringung: Urt. d. erk. Sen. v. 05.02.1991 - 5 S 33/91 - VBlBW 1991, 301 = ZfBR 1991, 280 = NJW 1991, 3112). - VGH Baden-Württemberg, 16.12.1994 - 8 S 2645/94
Asylbewerberunterkünfte in einem Wohngebiet nach Ortsbaurecht
Rn. 22 Selbst wenn man also zugunsten der Kläger davon ausgeht, daß die hier zu beurteilenden Räume nicht in einer Weise zum Wohnen geeignet und bestimmt sind, daß dort ein "Wohnen" im Sinne eines häuslichen Lebens von einiger Dauer bei Gewährleistung eines Minimums an Intimsphäre möglich ist (…vgl. zur Abgrenzung VGH Bad.-Württ., Urt. v. 11.5.1990 - 8 S 220/90 - VBlBW 1990, 463; Beschl. v. 5.2.1991 - 5 S 33/91 - VBlBW 1991, 301; Beschl. v. 27.8.1991 - 3 S 2035/91 - Beschl. v. 16.5.1994 - 3 S 671/94 - vgl. auch OVG Schleswig-Holstein Beschl. v. 14.10.1991 - 1 M 49191 - NVwZ 1992, 587; Spindler, NVwZ 1992, 125) was hier im Hinblick auf die Abgeschlossenheit der Wohneinheiten und die Zuordnung jeweils einer Küche und eines WC (vgl. die § 35 Abs. 1 LBO) zu verneinen sein könnte, so dürfen diese Überlegungen nicht ohne weiteres für die Beantwortung der Frage herangezogen werden, was noch eine zulässige Wohnnutzung im Sinne von § 6 OBS darstellt.
- VGH Baden-Württemberg, 25.06.1993 - 3 S 1227/93
Befristete Baugenehmigung für Asylbewerberunterkunft - Gebot der Rücksichtnahme
Die - wie hier - vorübergehende Unterbringung von Asylbewerbern in Unterkünften mit heimmäßigen Elementen erfüllte die Voraussetzungen dieser - wegen ihres Ausnahmecharakters eng auszulegenden - Vorschrift nach herrschender Rechtsprechung jedoch nicht (vgl. etwa VGH Bad.-Württ., Beschlüsse v. 20.2.1992 - 8 S 124/92 -, v. 27.8.1991 - 3 S 2035/91 - u. v. 5.2.1991 - 5 S 33/91 -, NVwZ 1991, 1008; ebenso OVG Münster, Beschl. v. 29.7.1991, BRS 52 Nr. 208; a.A. OVG Schleswig, Beschl. v. 14.10.1991, NVwZ 1992, 587 = BRS 52 Nr. 212). - OVG Niedersachsen, 06.11.1992 - 1 M 4717/92
Übergangswohnheim ; Aussiedler; Wohnzweck
b) Ob Unterkünfte von der Art der hier zu beurteilenden Übergangswohnheime Vorhaben sind, die im Sinne des § 10 Abs. 2 BauGB-MaßnahmenG "ausschließlich Wohnzwecken dienen", ist in der Rechtsprechung umstritten (gegen die Anwendung dieser Vorschrift in derartigen Fällen z. B. der 6. Senat des erkennenden Gerichts, Beschl. v.1.6.1992 - 6 M 2069/92 - ebenso OVG Münster, Beschl. v. 29.7.1991 - 10 B 1128/91 -, BRS 52 Nr. 208 u. VGH Mannheim, Beschl. v. 5.2.1991 - 5 S 33/91 -, BRS 52 Nr. 210; dafür BayVGH, Beschl. v. 26.11.1991 - 1 CS 91.2880 -, DVBl 1992, 576 ff u. OVG Schleswig, Beschl. v. 14.10.1991 - 1 M 49/91 -, BRS 52 Nr. 212). - VGH Baden-Württemberg, 29.08.1991 - 5 S 1990/91
Unzulässige Baugenehmigung für Aussiedlerwohnheim im Gewerbegebiet
Rn. 3 Das Verwaltungsgericht hat im Anschluß an den Beschluß des Senats vom 5.2.1991 -- 5 S 33/91 -- zutreffend entschieden, daß der Widerspruch der Antragstellerin gegen die Baugenehmigung für das Aussiedlerwohnheim aufschiebende Wirkung hat, weil das Bauvorhaben nicht ausschließlich Wohnzwecken i.S. des § 10 Abs. 2 BauGBMaßnG dient. - VGH Baden-Württemberg, 13.12.1994 - 3 S 1643/94
Baugenehmigung für eine Asylbewerberunterkunft in reinem Wohngebiet; Befreiung …
Angesichts dieses offenen, auf selbständige Nutzungseinheiten verzichtenden Zuschnitts ist das Vorhaben städtebaulich daher nicht mehr als Wohngebäude, sondern als Gemeinschaftsunterkunft einzustufen (zur Abgrenzung vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 5.2.1991 - 5 S 33/91 - BRS 52, Nr. 210 u.v. 16.5.1994 - 3 S 671/94 - m.w.N.). - VGH Baden-Württemberg, 16.05.1994 - 3 S 671/94
Nachbarklage gegen Baugenehmigung - Belegung eines Einfamilienhauses mit …
An deren Stelle tritt die in der Regel auf das Gesamtgebäude bezogene Aufteilung in Schlafräume (Mehrbettzimmer) einerseits und in gemeinschaftlich nutzbare Aufenthaltsräume (Wohn- Sozialräume etc.) und Nebenräume (Küchen, Sanitärbereiche, Trockenräume etc.) andererseits (vgl. dazu etwa die Beispiele in VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 25.6.1993 - 3 S 1227/93 - u.v. 5.2.1991 - 5 S 33/91 -, BRS 52 Nr. 210). - VGH Baden-Württemberg, 29.09.1993 - 8 S 2160/93
Aufschiebende Wirkung einer Klage gegen Gemeinschaftsunterkünfte und Wohnheime …
Der erkennende Gerichtshof hat allerdings in ständiger Rechtsprechung die Ansicht vertreten, daß ein als Gemeinschaftsunterkunft genutztes Gebäude kein ausschließlich Wohnzwecken dienendes Vorhaben im Sinn des § 10 Abs. 2 BauGBMaßnahmenG in seiner Fassung vom 17. Mai 1990 (BGBl. I S. 926) ist (etwa Beschl. v. 5.2.1991 - 5 S 33/91 - VBlBW 1991, 301). - VGH Baden-Württemberg, 27.08.1991 - 3 S 2035/91
Gebot der Rücksichtnahme - Wohnheim für Asylbewerber
Da es sich nach dem Zweck der Einrichtung, nach der Belegungsdichte und nach Funktion und Zuschnitt der Räume wohl eher um eine (provisorische) Gemeinschaftsunterkunft als um ein ausschließlich Wohnzwecken dienendes Vorhaben i.S. des -- eng auszulegenden -- § 10 Abs. 2 BauGBMaßnG handelt (vgl. dazu VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 5.2.1991 -- 5 S 33/91 --), und da die sofortige Vollziehung der Baugenehmigung vom 8.4.1991 auch gesondert angeordnet worden ist, haben die Antragsteller zutreffend die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung ihres Rechtsbehelfs gem. §§ 80 Abs. 5 S. 1, 2. Alt., 80 a Abs. 3, Abs. 2 Nr. 1 VwGO beantragt. - VG Karlsruhe, 22.02.2001 - 6 K 3161/99
Feststellung der Hauptwohnung bei nichtehelicher Lebensgemeinschaft
- VGH Hessen, 03.06.1992 - 4 TG 2428/91
Eilantrag des Bauherrn auf Feststellung, daß ein Drittwiderspruch gegen die …
- VGH Baden-Württemberg, 28.10.1991 - 8 S 2165/91
Unterbringung von Asylbewerbern in einem Aussiedlerwohnheim und …
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