Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten morgen, 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten morgen, 14. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 11.07.1990 - 5 S 357/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,3857
VGH Baden-Württemberg, 11.07.1990 - 5 S 357/90 (https://dejure.org/1990,3857)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 11.07.1990 - 5 S 357/90 (https://dejure.org/1990,3857)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 11. Juli 1990 - 5 S 357/90 (https://dejure.org/1990,3857)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1990,3857) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Muß der Bauherr die Stellplatzablösung auch dann bezahlen, wenn er das Bauvorhaben nicht realisiert? (IBR 1990, 528)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1991, 270
  • DVBl 1991, 219
  • BauR 1991, 66
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 03.04.1987 - 4 C 30.85

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Überraschungsentscheidung; …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.07.1990 - 5 S 357/90
    Die Rücknahme eines Antrags ist nämlich nach allgemeiner Ansicht nicht mehr möglich, wenn das Verwaltungsverfahren unanfechtbar abgeschlossen ist; streitig ist lediglich, ob die Rücknahme bereits mit der Erteilung des beantragten Verwaltungsaktes (…so z.B. Stelkens/Leonhard/Bonk, VwVfG, 3. Auflage § 22 RdNr. 30; Sauter, LBO, § 53 RdNr. 10) oder aber erst mit dem Eintritt der Bestandskraft des Verwaltungsaktes (so BVerwG Beschluß vom 29.5.1980 -- 5 C 68.78 -- FamRZ 1981, 208; Urteil vom 3.4.1987 -- 4 C 30.85 -- NJW 1988, 275) ausscheidet.
  • BVerwG, 29.05.1980 - 5 C 65.78

    Rückwirkende Bewilligung von Ausbildungsförderung - Rücknahme des Antrags auf …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.07.1990 - 5 S 357/90
    Die Rücknahme eines Antrags ist nämlich nach allgemeiner Ansicht nicht mehr möglich, wenn das Verwaltungsverfahren unanfechtbar abgeschlossen ist; streitig ist lediglich, ob die Rücknahme bereits mit der Erteilung des beantragten Verwaltungsaktes (…so z.B. Stelkens/Leonhard/Bonk, VwVfG, 3. Auflage § 22 RdNr. 30; Sauter, LBO, § 53 RdNr. 10) oder aber erst mit dem Eintritt der Bestandskraft des Verwaltungsaktes (so BVerwG Beschluß vom 29.5.1980 -- 5 C 68.78 -- FamRZ 1981, 208; Urteil vom 3.4.1987 -- 4 C 30.85 -- NJW 1988, 275) ausscheidet.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.11.2003 - 8 A 10878/03

    Stellplatz; Stellplatzablösung; Vertrag; öffentlichrechtlicher Vertrag; …

    Als wesentliche Grundlage eines Ablösungsvertrages kann demnach nicht allein die Erteilung der Baugenehmigung angesehen werden (so aber Bad.-Württemb. VGH, Beschluss vom 07. November 1990, BRS 50 Nr. 132 und Lang in Jeromin: LBauO Rh-Pf., § 47 Rn 67).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.11.2000 - 10 A 1966/99

    Rückforderung zur Ablösung der Stellplatzpflicht geleisteter Beiträge bei …

    Rn. 16 Vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 10. November 1998 - 8 S 2581/98 - VBl.BW 1999, 140 und Urteil vom 9. März 1999 - 8 S 2877/98 - NVwZ-RR 2000, 206 in Konkretisierung der auch von der Beklagten angesprochenen Beurteilung in seinem Beschluss vom 11. Juli 1990 - 5 S 357/90 - BRS 50 Nr. 132.
  • VG Dessau, 13.08.2003 - A 1021/01
    Der veränderte Zahlungstermin stellt ein Entgegenkommen der Beklagten dar, weil die Ablösesumme sonst schon weit von der Realisierung des Bauvorhabens fällig und zahlbar wird (vgl. § 4 der Ablösesatzung) und unter Umständen sogar gezahlt werden müsste, wenn das Vorhaben gar nicht umgesetzt wird (vgl. VGH B-W, Beschluss vom 11. Juli 1990 - 5 S 357/90 - BRS 50 Nr. 132).
  • VG München, 26.05.2009 - M 1 K 08.5766

    Rückforderung eines Stellplatzablösungsbetrags wegen Nichtausführung des …

    Es entspricht daher erkennbar nicht der Interessenlage der Gemeinde, dass bei einer Aufgabe des Bauvorhabens der Ablösebetrag zurückgezahlt werden muss (VGH Baden-Württemberg v. 11.7.1990 DVBl 1991, 219).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht VGH Baden-Württemberg
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht