Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 11.07.1990 - 5 S 357/90 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Stellplatzablösevereinbarung - Zahlung bei Rücknahme des Bauantrags
- Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
§ 39 Abs. 5 LBO Bad.-Württ.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Muß der Bauherr die Stellplatzablösung auch dann bezahlen, wenn er das Bauvorhaben nicht realisiert? (IBR 1990, 528)
Verfahrensgang
- VG Freiburg, 30.11.1989 - 5 K 164/88
- VGH Baden-Württemberg, 11.07.1990 - 5 S 357/90
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 1991, 270
- DVBl 1991, 219
- BauR 1991, 66
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 03.04.1987 - 4 C 30.85
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Überraschungsentscheidung; …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.07.1990 - 5 S 357/90
Die Rücknahme eines Antrags ist nämlich nach allgemeiner Ansicht nicht mehr möglich, wenn das Verwaltungsverfahren unanfechtbar abgeschlossen ist; streitig ist lediglich, ob die Rücknahme bereits mit der Erteilung des beantragten Verwaltungsaktes (…so z.B. Stelkens/Leonhard/Bonk, VwVfG, 3. Auflage § 22 RdNr. 30; Sauter, LBO, § 53 RdNr. 10) oder aber erst mit dem Eintritt der Bestandskraft des Verwaltungsaktes (so BVerwG Beschluß vom 29.5.1980 -- 5 C 68.78 -- FamRZ 1981, 208; Urteil vom 3.4.1987 -- 4 C 30.85 -- NJW 1988, 275) ausscheidet. - BVerwG, 29.05.1980 - 5 C 65.78
Rückwirkende Bewilligung von Ausbildungsförderung - Rücknahme des Antrags auf …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.07.1990 - 5 S 357/90
Die Rücknahme eines Antrags ist nämlich nach allgemeiner Ansicht nicht mehr möglich, wenn das Verwaltungsverfahren unanfechtbar abgeschlossen ist; streitig ist lediglich, ob die Rücknahme bereits mit der Erteilung des beantragten Verwaltungsaktes (…so z.B. Stelkens/Leonhard/Bonk, VwVfG, 3. Auflage § 22 RdNr. 30; Sauter, LBO, § 53 RdNr. 10) oder aber erst mit dem Eintritt der Bestandskraft des Verwaltungsaktes (so BVerwG Beschluß vom 29.5.1980 -- 5 C 68.78 -- FamRZ 1981, 208; Urteil vom 3.4.1987 -- 4 C 30.85 -- NJW 1988, 275) ausscheidet.
- OVG Rheinland-Pfalz, 13.11.2003 - 8 A 10878/03
Stellplatz; Stellplatzablösung; Vertrag; öffentlichrechtlicher Vertrag; …
Als wesentliche Grundlage eines Ablösungsvertrages kann demnach nicht allein die Erteilung der Baugenehmigung angesehen werden (so aber Bad.-Württemb. VGH, Beschluss vom 07. November 1990, BRS 50 Nr. 132 und Lang in Jeromin: LBauO Rh-Pf., § 47 Rn 67). - OVG Nordrhein-Westfalen, 03.11.2000 - 10 A 1966/99
Rückforderung zur Ablösung der Stellplatzpflicht geleisteter Beiträge bei …
Rn. 16 Vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 10. November 1998 - 8 S 2581/98 - VBl.BW 1999, 140 und Urteil vom 9. März 1999 - 8 S 2877/98 - NVwZ-RR 2000, 206 in Konkretisierung der auch von der Beklagten angesprochenen Beurteilung in seinem Beschluss vom 11. Juli 1990 - 5 S 357/90 - BRS 50 Nr. 132. - VG Dessau, 13.08.2003 - A 1021/01 Der veränderte Zahlungstermin stellt ein Entgegenkommen der Beklagten dar, weil die Ablösesumme sonst schon weit von der Realisierung des Bauvorhabens fällig und zahlbar wird (vgl. § 4 der Ablösesatzung) und unter Umständen sogar gezahlt werden müsste, wenn das Vorhaben gar nicht umgesetzt wird (vgl. VGH B-W, Beschluss vom 11. Juli 1990 - 5 S 357/90 - BRS 50 Nr. 132).
- VG München, 26.05.2009 - M 1 K 08.5766
Rückforderung eines Stellplatzablösungsbetrags wegen Nichtausführung des …
Es entspricht daher erkennbar nicht der Interessenlage der Gemeinde, dass bei einer Aufgabe des Bauvorhabens der Ablösebetrag zurückgezahlt werden muss (VGH Baden-Württemberg v. 11.7.1990 DVBl 1991, 219).
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