Landesbauordnung
| 6. Teil - Einzelne Räume, Wohnungen und besondere Anlagen (§§ 34 - 40) |
(1) Bauliche Anlagen sowie andere Anlagen, die überwiegend von Menschen mit Behinderung oder alten Menschen genutzt werden, wie
sind so herzustellen, dass sie von diesen Personen zweckentsprechend ohne fremde Hilfe genutzt werden können (barrierefreie Anlagen).
(2) Die Anforderungen nach Absatz 1 gelten auch für
(3) 1Bei Anlagen nach Absatz 2 können im Einzelfall Ausnahmen zugelassen werden, soweit die Anforderungen nur mit einem unverhältnismäßigen Mehraufwand erfüllt werden können. 2Bei Schulen und Kindertageseinrichtungen dürfen Ausnahmen nach Satz 1 nur bei Nutzungsänderungen und baulichen Änderungen zugelassen werden.
Fassung aufgrund des Gesetzes für das schnellere Bauen vom 18.03.2025 (GBl. S. 25), in Kraft getreten am 28.06.2025.
Rechts-KI
Ihre dejure.org-Rechtsdaten — jetzt mit der Power der Doctrine-KI
Die Kombination aus den umfangreichen Inhalten von dejure.org und der spezialisierten KI von Doctrine hebt juristische Arbeit in Deutschland auf ein neues Level — von der Aktenanalyse bis zum Schriftsatz.
Rechtsprechung zu § 39 LBO
149 Entscheidungen zu § 39 LBO in unserer Datenbank:
- VGH Baden-Württemberg, 14.03.2024 - 14 S 1655/23
Zulässigkeit eines Beherbergungsbetriebs - Boardinghouse - in einem faktischen ...
- VG Karlsruhe, 17.04.2026 - 2 K 9048/25
Ordnungsrechtliche Maßnahmen der Beratungs- und Prüfbehörde (bislang ...
- VG Karlsruhe, 11.09.2014 - 2 K 1499/14
Außenaufzug als Nebenanlage iSv § 14 Abs. 1 Satz 1 BauNVO; Ermessen bei ...
- VGH Baden-Württemberg, 01.10.2019 - 5 S 963/17
Eine Baugenehmigung, die dem Beigeladenen für die Änderung der Nutzung einer ...
- VG Karlsruhe, 14.05.2025 - 14 K 3937/25
Nutzungsuntersagung bei formeller Illegalität; Brandschutz
- VG Stuttgart, 14.04.2026 - 6 K 9043/24
Leiter als zweiter Rettungsweg i.S.v. § 13 Abs. 3 und 5 BauO BW
- VGH Baden-Württemberg, 23.03.2021 - 3 S 2972/18
Bauplanungsrechtliche Zweckbestimmung eines "Inklusiven Quartiers" - Festsetzung ...
- VG Freiburg, 27.11.2002 - 7 K 1903/01
Einordnung eines Fitness-Studios als Sportanlage
Zum selben Verfahren:
- VGH Baden-Württemberg, 27.09.2004 - 3 S 1719/03
Auflage zur Baugenehmigung für ein Fitness-Studio; Aufzug
- VGH Baden-Württemberg, 27.09.2004 - 3 S 1719/03
- VGH Baden-Württemberg, 05.05.1994 - 5 S 2644/93
Nachweis der notwendigen Stellplätze als statthafte Bedingung einer ...
Querverweise
Auf § 39 LBO verweisen folgende Vorschriften:
- Landesbauordnung (LBO)
- Verwaltungsverfahren, Baulasten
- § 56 (Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen)
Redaktionelle Querverweise zu § 39 LBO:
- Landesbauordnung (LBO)
- Allgemeine Vorschriften
- § 3 IV (Allgemeine Anforderungen)
- Der Bau und seine Teile
- § 29 II (Aufzugsanlagen)
- Gaststättengesetz (GastG)
- § 4 I Nr. 2a (Versagungsgründe) (zu § 39 II Nr. 17)