Landesbauordnung
| 6. Teil - Einzelne Räume, Wohnungen und besondere Anlagen (§§ 34 - 40) |
(1) 1An Sonderbauten können zur Verwirklichung der allgemeinen Anforderungen nach § 3 Abs. 1 besondere Anforderungen im Einzelfall gestellt werden; Erleichterungen können zugelassen werden, soweit es der Einhaltung von Vorschriften wegen der besonderen Art oder Nutzung baulicher Anlagen oder Räume oder wegen besonderer Anforderungen nicht bedarf. 2Die besonderen Anforderungen und Erleichterungen können insbesondere betreffen
(2) Sonderbauten sind Anlagen und Räume besonderer Art oder Nutzung, die insbesondere einen der nachfolgenden Tatbestände erfüllen:
| 1. | Hochhäuser (Gebäude mit einer Höhe nach § 2 Abs. 4 Satz 2 von mehr als 22 m), | |
| 2. | Verkaufsstätten, deren Verkaufsräume und Ladenstraßen eine Grundfläche von insgesamt mehr als 400 m² haben, | |
| 3. | bauliche Anlagen und Räume, die überwiegend für gewerbliche Betriebe bestimmt sind, mit einer Grundfläche von insgesamt mehr als 400 m², | |
| 4. | Büro- und Verwaltungsgebäude mit einer Grundfläche von insgesamt mehr als 400 m², | |
| 5. | Schulen, Hochschulen und ähnliche Einrichtungen, | |
| 6. | Einrichtungen zur Betreuung, Unterbringung oder Pflege von Kindern, Menschen mit Behinderung oder alten Menschen, ausgenommen Tageseinrichtungen für Kinder und Kindertages pflege für nicht mehr als zehn Kinder und ambulant betreute Wohngemeinschaften für nicht mehr als acht Personen ohne Intensivpflegebedarf, | |
| 7. | Versammlungsstätten und Sportstätten, | |
| 8. | Krankenhäuser und ähnliche Einrichtungen, | |
| 9. | bauliche Anlagen mit erhöhter Brand-, Explosions-, Strahlen- oder Verkehrsgefahr, | |
| 10. | bauliche Anlagen und Räume, bei denen im Brandfall mit einer Gefährdung der Umwelt gerechnet werden muss, | |
| 11. | Fliegende Bauten, | |
| 12. | Camping- und Wochenendplätze, | |
| 13. | Gemeinschaftsunterkünfte und Beherbergungsstätten mit mehr als 12 Betten, | |
| 14. | Freizeit- und Vergnügungsparks, | |
| 15. | Gaststätten mit mehr als 40 Gastplätzen, | |
| 16. | Spielhallen, | |
| 17. | Justizvollzugsanstalten und bauliche Anlagen für den Maßregelvollzug, | |
| 18. | Regallager mit einer Oberkante Lagerguthöhe von mehr als 7,50 m, | |
| 19. | bauliche Anlagen mit einer Höhe von mehr als 30 m, | |
| 20. | Gebäude mit mehr als 1 600 m² Grundfläche des Geschosses mit der größten Ausdehnung, ausgenommen Wohngebäude und Gewächshäuser. |
(3) Als Nachweis dafür, dass diese Anforderungen erfüllt sind, können Bescheinigungen verlangt werden, die bei den Abnahmen vorzulegen sind; ferner können Nachprüfungen und deren Wiederholung in bestimmten Zeitabständen verlangt werden.
Fassung aufgrund des Gesetzes für das schnellere Bauen vom 18.03.2025 (GBl. S. 25), in Kraft getreten am 28.06.2025.
Rechts-KI
Ihre dejure.org-Rechtsdaten — jetzt mit der Power der Doctrine-KI
Die Kombination aus den umfangreichen Inhalten von dejure.org und der spezialisierten KI von Doctrine hebt juristische Arbeit in Deutschland auf ein neues Level — von der Aktenanalyse bis zum Schriftsatz.
Rechtsprechung zu § 38 LBO
24 Entscheidungen zu § 38 LBO in unserer Datenbank:
- VG Karlsruhe, 08.04.2026 - 2 K 9122/25
Nutzungsuntersagung; Grünfläche; Campingplatz; Landesbauordnung; Stellplatz; ...
- VG Sigmaringen, 27.03.2020 - 5 K 3036/19
Eilantrag eines Umweltverbands gegen immissionsschutzrechtliche Genehmigung für ...
- VG Karlsruhe, 22.04.2026 - 2 K 7516/25
Baunachbarkonstellation; Baugenehmigung; Nachbarschutz; Unbestimmtheit; ...
- VG Sigmaringen, 09.12.2020 - 3 K 2190/20
Nutzungsänderung einer Reithalle in eine Garage; Verstoß gegen nachbarschützende ...
- VG Freiburg, 07.08.2023 - 6 K 1728/23
Drittanfechtung einer Baugenehmigung durch Miteigentümer einer ...
- VGH Baden-Württemberg, 14.03.2024 - 14 S 1655/23
Zulässigkeit eines Beherbergungsbetriebs - Boardinghouse - in einem faktischen ...
- OLG Stuttgart, 22.11.2018 - 4 Rb 33 Ss 897/18
Errichten einer baulichen Anlage ohne Genehmigung ordnungswidrig
- VG Freiburg, 08.12.2022 - 10 K 3127/20
Genehmigung einer Anlage zur Herstellung von Wasserstoff (Power-to-Gas-Anlage)
- VG Freiburg, 22.09.2020 - 13 K 3129/19
Unvollständigkeit der Bauvorlagen bei einer Bauvoranfrage; schädliche ...
- VG Freiburg, 21.01.2020 - 8 K 2498/19
LKW-Automatentankanlage als eine Tankstelle im städtebaulichen Sinne
Querverweise
Auf § 38 LBO verweisen folgende Vorschriften:
- Landesbauordnung (LBO)
- Der Bau und seine Teile
- § 27f (Nutzungsänderungen und bauliche Änderungen im Bestand bei tragenden, aussteifenden und raumabschließenden Bauteilen und Dachgeschossausbauten oder Aufstockungen zu Wohnzwecken)
- Verwaltungsverfahren, Baulasten
- Rechtsvorschriften, Ordnungswidrigkeiten, Übergangs- und Schlußvorschriften
- § 73 (Rechtsverordnungen)