Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 04.08.1997 - 5 S 663/96 |
Attika des überdachten Stellplatzes
§ 6 Abs. 1 LBO, § 6 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 LBO, nicht erhebliche Beeinträchtigung nur bei besonderen Umständen auf dem Nachbargrundstück
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Zulassung geringerer Tiefen der Abstandsflächen
- Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
§ 6 Abs. 1 Satz 2, Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 LBO.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Karlsruhe, 30.01.1996 - 11 K 3793/94
- VGH Baden-Württemberg, 04.08.1997 - 5 S 663/96
Papierfundstellen
- VBlBW 1997, 352 (Ls.)
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (2)
- VGH Baden-Württemberg, 10.10.1996 - 3 S 2205/94
Nachbarschutz: Unterschreitung der Abstandsflächentiefe - erhebliche bzw nicht …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.08.1997 - 5 S 663/96
Die Zulassung geringerer Tiefen der Abstandsflächen nach § 6 Abs. 4 S 1 Nr. 2 LBO (BauO BW) setzt auf seiten des Bauherrn keine atypische Grundstückssituation voraus (wie VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 10.10.1996 - 3 S 2205/94).Denn diese Vorschrift verlangt - im Gegensatz zur Vorgängerregelung des § 7 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 LBO a.F. - nicht (mehr) als ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal, daß auf Seiten des Bauherrn eine atypische Grundstückssituation vorliegt (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 10.10.1996 - 3 S 2205/94).
Sofern dies - wie vorliegend - der Fall ist, müssen in bezug auf das betroffene Nachbargrundstück besondere Umstände vorliegen, um die Annahme einer nicht erheblichen Beeinträchtigung nachbarlicher Belange als Voraussetzung für den Anspruch auf Zulassung geringerer Abstandsflächen nach § 6 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 LBO n.F. zu rechtfertigen (vgl. hierzu VGH Bad.- Württ., Urt. v. 18.07.1996 - 3 S 67/96 - u. Urt. v. 10.10.1996 - 3 S 2205/94).
- VGH Baden-Württemberg, 18.07.1996 - 3 S 67/96
Unterschreitung der Abstandsflächentiefe - nicht erhebliche Beeinträchtigung …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.08.1997 - 5 S 663/96
Bei - auch nur geringfügiger - Überschreitung der nach § 6 Abs. 1 S 2 LBO (BauO BW) maximal zulässigen Abmessungen eines Grenzgebäudes kann eine nicht erhebliche Beeinträchtigung nachbarlicher Belange im Rahmen einer Zulassungsentscheidung nach § 6 Abs. 4 S 1 Nr. 2 LBO (BauO BW) nur angenommen werden, wenn in bezug auf das betroffene Nachbargrundstück besondere Umstände vorliegen (wie VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 18.07.1996 - 3 S 67/96).Sofern dies - wie vorliegend - der Fall ist, müssen in bezug auf das betroffene Nachbargrundstück besondere Umstände vorliegen, um die Annahme einer nicht erheblichen Beeinträchtigung nachbarlicher Belange als Voraussetzung für den Anspruch auf Zulassung geringerer Abstandsflächen nach § 6 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 LBO n.F. zu rechtfertigen (vgl. hierzu VGH Bad.- Württ., Urt. v. 18.07.1996 - 3 S 67/96 - u. Urt. v. 10.10.1996 - 3 S 2205/94).
- VGH Baden-Württemberg, 13.08.2008 - 3 S 1668/07
Abstandsfläche bei gestuft oder versetzt errichteten Bauwerken
Wegen der Anknüpfung dieser Rechtsprechung an die normative Wertung der Abstandsflächenvorschriften bedarf diese Auslegung des § 6 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 LBO indes - jenseits der durch Besonderheiten auf dem Nachbargrundstück gekennzeichneten Fälle (vgl. dazu VGH Bad.-Württ., Urteil vom 10.10.1996 - 3 S 2205/94 - Urteil vom 04.08.1997 - 5 S 663/96 - Beschluss vom 29.01.1999 - 5 S 2971/98 - Urteil vom 15.09.1999 - 3 S 1437/99 - Urteil vom 08.11.1999 - 8 S 1668/999 - Beschluss vom 25.01.2000 - 5 S 2996/99 - juris), um die es hier nicht geht - dann der Korrektur, wenn sich den Abstandsflächenvorschriften selbst eine andere Wertung des Gesetzgebers entnehmen lässt. - VGH Baden-Württemberg, 29.01.1999 - 5 S 2971/98
Nachbarklage wegen Unterschreitung der Abstandsfläche: öffentlich-rechtliche …
Zwar ist hierfür nicht Voraussetzung, daß auf Seiten der Beigeladenen als Bauherrn eine atypische Grundstückssituation vorliegt (vgl. Senatsbeschl. v. 04.08.1997 - 5 S 663/96 - m.w.N.), wiewohl eine solche wegen des relativ schmalen Grundstückszuschnitts - zumal bei Einhaltung einer Abstandsfläche zur östlichen Grundstücksgrenze hin - anzunehmen sein dürfte.Doch kann eine nicht erhebliche Beeinträchtigung nachbarlicher Belange im Falle einer - vorliegend sogar gänzlichen - Unterschreitung der nach § 5 Abs. 7 Satz 3 LBO nachbarschützenden Tiefe der erforderlichen Abstandsfläche nur angenommen werden und zwar auch bei einem Abstellen nur auf den Wohnhausanbau und -umbau, wenn in bezug auf das betroffene Nachbargrundstück besondere Umstände, etwa topographischer Art, vorliegen (vgl. Senatsbeschl. v. 04.08.1997 - 5 S 663/96 - sowie VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 08.10.1996 - 8 S 2566/96 - und Beschl. v. 10.10.1996 - 3 S 2205/94).
- VGH Baden-Württemberg, 25.10.2002 - 5 S 1706/01
Lagerhalle und zumutbarer Lärm infolge Ladevorgängen, im Besonderen nach Ende der …
Demzufolge hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg wiederholt einem Genehmigungsvermerk auf einzelnen Bauvorlagen keine ausschlaggebende Bedeutung beigemessen, sondern den Inhalt der Baugenehmigung unter der Berücksichtigung weiterer objektiver Umstände ermittelt (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 03.03.1994 - 8 S 88/94 - NVwZ-RR 1995, 381; Beschl. v. 20.01.1997 - 5 S 3088/96 -, BRS 59 Nr. 254; vgl. aber auch, für den Fall einer nicht mit einem Genehmigungsvermerk versehenen statischen Berechnung, die deshalb unberücksichtigt bleibt, VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 04.08.1997 - 5 S 663/96 - sowie OVG Saarland, Urt. v. 09.05.1995 - 2 R 9/94 - Juris). - VG Freiburg, 11.04.2003 - 4 K 328/03
Zulässigkeit eines Drogenkontaktladens in Mischgebiet
Zwar ist für die Beantwortung der Frage, ob ein Anspruch nach § 6 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 LBO besteht, nicht Voraussetzung, dass auf Seiten der Beigeladenen als Bauherrin eine atypische Grundstückssituation vorliegt (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 04.08.1997 - 5 S 663/96 -).Dabei nimmt § 6 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 LBO für die Frage der nicht erheblichen Beeinträchtigung nachbarlicher Belange bei Unterschreiten des nachbarschützenden Teils der erforderlichen Abstandsfläche grundsätzlich nur das Nachbargrundstück in den Blickpunkt (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 29.01.1999 - 5 S 2971/98 - Beschl. v. 04.08.1997, a.a.O.; Beschl. v. 08.10.1996 - 8 S 2566/96 - …und Urt. v. 10.10.1996 - 3 S 2205/94 -, VBlBW 1997, 266).
- VGH Baden-Württemberg, 11.09.1998 - 3 S 2121/96
Fortsetzungsfeststellungsklage bei mittlerweile geänderter Sach- und Rechtslage - …
Denn nach der Rechtsprechung des erkennenden Gerichtshofs ist bei der Prüfung, ob nachbarliche Belange erheblich beeinträchtigt sind, von der gesetzgeberischen Wertung auszugehen, daß eine den nachbarschützenden Teil unterschreitende Abstandsflächentiefe regelmäßig eine erhebliche Beeinträchtigung nachbarlicher Belange darstellt, gleichgültig, ob die Unterschreitung gravierend oder geringfügig ist (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 10.10.1996 - 3 S 2205/94 -, VBlBW 1997, 266; Beschluß vom 8.10.1996 - 8 S 2566/96 -, BauR 1997, 92; Beschluß vom 4.8.1997 - 5 S 663/96).Eine nicht erhebliche Beeinträchtigung kann im Rahmen einer Zulassungsentscheidung nach § 6 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 LBO daher nur angenommen werden, wenn in Bezug auf das betroffene Nachbargrundstück besondere Umstände vorliegen (…vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 10.10.1996, a.a.O. und Beschluß vom 4.8.1997, a.a.O.).
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