Rechtsprechung
| LG Duisburg, 28.06.2007 - 5 S 74/06 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zulassung einer Berufung mangels Entscheidung über einen sachlichen Anspruch aus prozessualen Gründen; Falsche Bezeichnung einer Beklagten in der Klageschrift; Übernahme der gerichtlichen Kosten durch die Klägerin wegen Einbeziehung einer Scheinbeklagten in einen Prozess
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Duisburg, 16.06.2006 - 73 C 5034/05
- LG Duisburg, 28.06.2007 - 5 S 74/06
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (13)
- BGH, 26.02.1987 - VII ZR 58/86
Mißbräuchliche Verweigerung der Zustimmung zu einem Parteiwechsel
Auszug aus LG Duisburg, 28.06.2007 - 5 S 74/06
Dies erfolgt nicht nur anhand des Wortlauts, sondern vor allem auch auf Grundlage der Klagebegründung, der Anlagen zur Klageschrift und ggf. späterer Prozessvorgänge (…vgl. Zöller aaO Rn. 6; BGH NJW 1987, 1946).Handelt es sich bei dieser so ermittelten Partei um den "falschen" Beklagten, weil tatsächlich ein anderer Anspruchsgegner ist, muss die Klage wegen fehlender Passivlegitimation abgewiesen werden, wenn kein Parteiwechsel erfolgt (…vgl. Zöller aaO Rn. 9; BGH NJW 1987, 1946).
- BGH, 28.03.1995 - X ARZ 255/95
Bezeichnung der beklagten Partei; Anfechtung des Titels durch eine "Scheinpartei"
Auszug aus LG Duisburg, 28.06.2007 - 5 S 74/06
Rn. 7 Wird die Klage versehentlich nicht an den ermittelten Beklagten, sondern an einen Dritten, zum Beispiel die nur formell als Beklagte bezeichnete Person, zugestellt, ändert dies an der Parteistellung des tatsächlich Beklagten nichts, weil allein die Zustellung einer Klage nach allgemeiner Meinung niemanden zur Partei macht (vgl. BGH NJW-RR 1995, 764).Hat der Kläger die Zustellung an den Dritten veranlasst, sind dem Kläger die bis dahin aufgrund der Beteiligung entstandenen Kosten des Scheinbeklagten aufzuerlegen (vgl. BGH NJW-RR 1995, 764 [765] m.w.N.).
- BGH, 16.05.1983 - VIII ZR 34/82
Möglichkeit der Berichtigung einer ungenauen Parteibezeichnung in der …
Auszug aus LG Duisburg, 28.06.2007 - 5 S 74/06
Rn. 6 Bei der Bezeichnung der Beklagten in der Klageschrift handelt es sich nach ständiger Rechtsprechung (vgl. BGHZ 4, 328 [355]; NJW 1977, 1686; NJW 1983, 2448 [2449]) um eine prozessuale Willenserklärung, auf die folgerichtig § 133 BGB entsprechende Anwendung findet.Bei mehrdeutiger äußerer Bezeichnung ist in einem zweiten Schritt derjenige zu ermitteln, der erkennbar durch die Parteibezeichnung betroffen sein soll (…vgl. Zöller aaO Rn. 7; BGH NJW 1983, 2448 [2449]).
- OLG Hamm, 16.10.1998 - 20 U 60/98
Voraussetzungen einer Rubsrumsberichtigung - Leistungen für einen von der …
Auszug aus LG Duisburg, 28.06.2007 - 5 S 74/06
Ergibt diese Auslegung, dass ein anderer als die im Kopf der Klageschrift bezeichnete Partei verklagt werden soll, ist nicht mehr die formelle Bezeichnung der Partei maßgeblich (vgl. BAG, NJW 2002, 459 [im Falle einer Kündigungsschutzklage, die formell gegen den Bevollmächtigten des Arbeitgebers gerichtet war]; OLG Hamm NJW-RR 1999, 469 [im Falle einer formell gegen einen andere juristische Person derselben Versicherungsgruppe gerichtete Klage];… B/L/A/H, 62. Aufl., Grdz § 50 Rn. 4 f.;… Zöller-Vollkommer, 25. Aufl., Vor § 50 Rn. 7 a.E.).Denn wie bei allen empfangsbedürftigen Willenserklärungen ist auch bei der Parteibezeichnung auf die objektivierte Sicht des Erklärungsempfängers abzustellen (vgl. auch OLG Hamm NJW-RR 1999, 469 [470]: "Die richtige Beklagte hatte von Anfang an keine Schwierigkeiten, sich als beklagte Partei zu erkennen").
- BGH, 24.01.1952 - III ZR 196/50
Beginn der mündlichen Verhandlung
Auszug aus LG Duisburg, 28.06.2007 - 5 S 74/06
Rn. 6 Bei der Bezeichnung der Beklagten in der Klageschrift handelt es sich nach ständiger Rechtsprechung (vgl. BGHZ 4, 328 [355]; NJW 1977, 1686; NJW 1983, 2448 [2449]) um eine prozessuale Willenserklärung, auf die folgerichtig § 133 BGB entsprechende Anwendung findet. - BAG, 15.03.2001 - 2 AZR 141/00
Berichtigung des Rubrums - Kündigungsschutzklage
Auszug aus LG Duisburg, 28.06.2007 - 5 S 74/06
Ergibt diese Auslegung, dass ein anderer als die im Kopf der Klageschrift bezeichnete Partei verklagt werden soll, ist nicht mehr die formelle Bezeichnung der Partei maßgeblich (vgl. BAG, NJW 2002, 459 [im Falle einer Kündigungsschutzklage, die formell gegen den Bevollmächtigten des Arbeitgebers gerichtet war]; OLG Hamm NJW-RR 1999, 469 [im Falle einer formell gegen einen andere juristische Person derselben Versicherungsgruppe gerichtete Klage];… B/L/A/H, 62. Aufl., Grdz § 50 Rn. 4 f.;… Zöller-Vollkommer, 25. Aufl., Vor § 50 Rn. 7 a.E.). - BVerwG, 03.03.2005 - 2 C 13.04
Familienzuschlag für das dritte und weitere Kind; Kindergeld; Auslegung eines …
Auszug aus LG Duisburg, 28.06.2007 - 5 S 74/06
Das BVerwG hat im Falle eines öffentlich-rechtlichen Leistungsantrags ausgeführt, dass § 133 BGB eine Auslegung gebietet, die nicht beim Wortlaut stehen bleibt, sondern stets Sinn und Begleitumstände der prozessualen Willenserklärung einbezieht (NVwZ-RR 2005, 591). - BGH, 12.05.1977 - VII ZR 167/76
Zulässigkeit der Klage einer Wohnungseigentümergemeinschaft; Namentliche Angabe …
Auszug aus LG Duisburg, 28.06.2007 - 5 S 74/06
Rn. 6 Bei der Bezeichnung der Beklagten in der Klageschrift handelt es sich nach ständiger Rechtsprechung (vgl. BGHZ 4, 328 [355]; NJW 1977, 1686; NJW 1983, 2448 [2449]) um eine prozessuale Willenserklärung, auf die folgerichtig § 133 BGB entsprechende Anwendung findet. - BGH, 13.04.1983 - VIII ZR 320/80
Rechtliche Zulässigkeit einer Urteilsbegründung hinsichtlich der Behandlung einer …
Auszug aus LG Duisburg, 28.06.2007 - 5 S 74/06
Rn. 3 1. Über seinen Wortlaut hinaus findet § 538 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 ZPO immer dann Anwendung, wenn über einen sachlichen Anspruch zu Unrecht aus prozessualen Gründen nicht entschieden worden ist (BGHZ 11, 222 [224]; BGH NJW 1984, 128 (129]; OLG Düsseldorf NJW-RR 1990, 1040), so zum Beispiel, wenn das Amtsgericht zu Unrecht von einer mangelhaften Klage ausgeht (KG VersR 1971, 183 [184]), weil sonst die Parteien eine Instanz verlieren würden. - BGH, 10.12.1953 - IV ZR 48/53
Zurückverweisung an Berufungsgericht
Auszug aus LG Duisburg, 28.06.2007 - 5 S 74/06
Rn. 3 1. Über seinen Wortlaut hinaus findet § 538 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 ZPO immer dann Anwendung, wenn über einen sachlichen Anspruch zu Unrecht aus prozessualen Gründen nicht entschieden worden ist (BGHZ 11, 222 [224]; BGH NJW 1984, 128 (129]; OLG Düsseldorf NJW-RR 1990, 1040), so zum Beispiel, wenn das Amtsgericht zu Unrecht von einer mangelhaften Klage ausgeht (KG VersR 1971, 183 [184]), weil sonst die Parteien eine Instanz verlieren würden. - OLG Düsseldorf, 25.04.1990 - 9 U 1/90
Anforderungen an die Bestimmtheit der Schadenspositionen bei Geltendmachung von …
- OLG München, 10.03.1971 - 12 U 3190/70
Verklagen einer Partei unter ihrer Firma ; Kläger ; Beklagter; Partei ; Inhaber …
- BGH, 20.09.1978 - VIII ZR 147/77
Verjährung einer Zahlungsforderung - Zustellung eines Zahlungsbefehls an einen …
- OLG Frankfurt, 10.09.2008 - 9 U 3/08
Parteibezeichnung: Verweigerung der Rubrumsberichtigung bei irrtümlicher …
Über ihren Wortlaut hinaus findet die Vorschrift Anwendung, wenn über einen sachlichen Anspruch zu Unrecht aus prozessualen Gründen nicht entschieden wurde, weil sonst die Parteien eine Instanz verlieren würden (BGHZ 11, 222; BGH NJW 1984, 128; OLG Düsseldorf NJW-RR 1990, 1040; LG Duisburg, Urteil vom 28.06.2007, 5 S 74/06).Zum anderen erfordert jedoch § 538 II 1 Nr. 7 ZPO die Zurückverweisung in Fällen der vorliegenden Art. Danach ist davon auszugehen, dass ein Urteil gegen den falschen Beklagten einem unzulässigen Teilurteil gleichsteht, weil über den Anspruch gegen den wahren Beklagten ohne Grund nicht entschieden wurde (OLG München, NJW 1971, 1615; LG Duisburg, Urteil vom 28.06.2007, 5 S 74/06).
- OLG Schleswig, 18.12.2020 - 1 U 102/19
Auslegung einer Klageschrift zur Ermittlung des tatsächlichen Klägers
Über ihren Wortlaut hinaus findet die Vorschrift Anwendung, wenn über einen sachlichen Anspruch zu Unrecht aus prozessualen Gründen nicht entschieden wurde, weil sonst die Parteien eine Instanz verlieren würden (BGHZ 11, 222; BGH NJW 1984, 128; OLG Düsseldorf NJW-RR 1990, 1040; LG Duisburg, Urteil vom 28.06.2007, 5 S 74/06).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".