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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 19.01.2006 - 5 S 846/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,6320
VGH Baden-Württemberg, 19.01.2006 - 5 S 846/05 (https://dejure.org/2006,6320)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 19.01.2006 - 5 S 846/05 (https://dejure.org/2006,6320)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 19. Januar 2006 - 5 S 846/05 (https://dejure.org/2006,6320)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Sondernutzung; Ausschluss des Plakatierens auswärtiger Veranstaltungen

  • Judicialis

    VwGO § 161 Abs. 2; ; FStrG § 8 Abs. 1 Satz 2; ; StrG § 16 Abs. 2 Satz 1; ; GemO § 10 Abs. 2; ; LVwVfG § 40

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erledigung der Hauptsache, Kommunalrecht, Straßenbenutzung, Anbauverbot - Plakatierung, Auswärtige Veranstaltung, Sondernutzungserlaubnis, Straßenrechtliche Sondernutzung, Ermessen, Richtlinien, Ausschluss, öffentliche Einrichtung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rechtmäßigkeit der beschränkten Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen durch eine Gemeinde für das Anbringen von Plakaten im öffentlichen Straßenraum daraufhin, dass nur in dieser (und angrenzenden Gemeinden) stattfindende Veranstaltungen auf diese Weise beworben ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2006, 835
  • VBlBW 2006, 194
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (11)

  • VGH Baden-Württemberg, 09.12.1999 - 5 S 2051/98

    Sondernutzungserlaubnis für Verkaufsstand in Fußgängerbereich - …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.01.2006 - 5 S 846/05
    Entscheidend ist insoweit, dass die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis gemäß § 16 Abs. 2 Satz 1 StrG und § 8 Abs. 1 Satz 2 FStrG im Ermessen der Behörde steht und entsprechend dem Zweck der Ermächtigung (§ 40 LVwVfG) nur aus Gründen abgelehnt werden kann, die einen Bezug zur Straße haben; straßenrechtsfremde Überlegungen sind insoweit unzulässig (Senatsurt. v. 09.12.1999 - 5 S 2051/98 - VBlBW 2000, 281 m.w.N.;… Schnebelt/Sigel, Straßenrecht für Baden-Württemberg, 2. Aufl., Rdnrn. 247 ff.).

    Es ist in der Rechtsprechung des Senats anerkannt, dass eine Gemeinde bei der Ermessensentscheidung über die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis für eine gewerbliche Sondernutzung in einem Fußgängerbereich generalisierend städtebauliche und stadtgestalterische Belange berücksichtigen kann, sofern ihr Gemeinderat ein konkretes Gestaltungskonzept beschlossen hat (Senatsurt. v. 01.08.1996 - 5 S 3300/95 - NVwZ-RR 1997, 677 - Imbiss-Stand - und v. 09.12.1999 - 5 S 2051/98 - a.a.O. - Verkaufsständer für Ansichtskarten -).

  • BVerwG, 13.12.1974 - VII C 42.72

    Plakatflächen für Wahlwerbung auf öffentlichen Straßen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.01.2006 - 5 S 846/05
    Zulässig ist es auch, dass eine Gemeinde ein entsprechendes Konzept nicht nur auf einen besonders schützenswerten historischen Stadtkern beschränkt, sondern - zur Verhinderung einer länger währenden oder andauernden Verschandelung und Verschmutzung des Stadtbildes durch so genanntes wildes Plakatieren, dessen Genehmigung allgemein für einzelne Straßenzüge, nicht aber für bestimmte Standorte begehrt wird - auf alle Straßen der Stadt erstreckt (BVerwG, Urt. v. 13.12.1974 - VII C. 42.72 - BVerwGE 47, 280 - zu Wahlwerbung).
  • VGH Baden-Württemberg, 01.08.1996 - 5 S 3300/95

    Sondernutzungserlaubnis für Imbißstand in Fußgängerzone - Ablehnung aus …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.01.2006 - 5 S 846/05
    Es ist in der Rechtsprechung des Senats anerkannt, dass eine Gemeinde bei der Ermessensentscheidung über die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis für eine gewerbliche Sondernutzung in einem Fußgängerbereich generalisierend städtebauliche und stadtgestalterische Belange berücksichtigen kann, sofern ihr Gemeinderat ein konkretes Gestaltungskonzept beschlossen hat (Senatsurt. v. 01.08.1996 - 5 S 3300/95 - NVwZ-RR 1997, 677 - Imbiss-Stand - und v. 09.12.1999 - 5 S 2051/98 - a.a.O. - Verkaufsständer für Ansichtskarten -).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.03.2000 - 5 S 369/99

    Standplatzvergabe - Vergabekriterium "bekannt und bewährt"

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.01.2006 - 5 S 846/05
    § 16 Abs. 2 Satz 1 StrG gebietet hingegen, dass bei der Ausübung des "Verteilungsermessens" nach Bejahung der grundsätzlichen straßenrechtlichen Verträglichkeit der in Rede stehenden Sondernutzung den Bewerbern gleiche Zulassungschancen einzuräumen sind (Senatsurt. v. 17.03.2000 - 5 S 369/99 - ESVGH 50, 200 = NVwZ-RR 2001, 159).
  • BVerwG, 24.08.1994 - 11 C 57.92

    Sondernutzung bei Aufstellen von Plakatständern auf öffentlichen Verkehrsflächen …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.01.2006 - 5 S 846/05
    Auch ist in der Rechtsprechung eine für das gesamte Stadtgebiet geltende Ausschlussklausel in einem Werbenutzungsvertrag zu Lasten anderer Werbeunternehmen mit § 16 Abs. 2 Satz 1 StrG für vereinbar gehalten worden, weil es zu den zulässigen Erwägungen im Rahmen dieser Vorschrift gehöre, eine unerwünschte Häufung von Werbeanlagen im öffentlichen Straßenraum und eine damit verbundene mögliche Beeinträchtigung des Straßenbilds und des Ortsbilds entgegenzuwirken (…VGH Bad.-Württ., Urt. v. 12.12.1996 - 8 S 1725/96 - NVwZ 1998, 652 - Werbevitrine -); ob allerdings die Versagung einer Sondernutzungserlaubnis für einen Mitbewerber (allein) auf eine solche Ausschlussklausel gestützt werden kann, ist fraglich (vgl. verneinend für Werbung einer Bürgeraktion OVG Lüneburg, Urt. v. 23.04.1992 - 12 A 166/88 - NVwZ-RR 1993, 393 und hierzu BVerwG, Beschl. v. 24.08.1994 - 11 C 57.92 - Buchholz 407.56 NStrG Nr. 3 = NVwZ-RR 1995, 129).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.12.1996 - 8 S 1725/96

    Zuständigkeit der nächsthöheren Baurechtsbehörde, wenn die Gemeinde als …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.01.2006 - 5 S 846/05
    Auch ist in der Rechtsprechung eine für das gesamte Stadtgebiet geltende Ausschlussklausel in einem Werbenutzungsvertrag zu Lasten anderer Werbeunternehmen mit § 16 Abs. 2 Satz 1 StrG für vereinbar gehalten worden, weil es zu den zulässigen Erwägungen im Rahmen dieser Vorschrift gehöre, eine unerwünschte Häufung von Werbeanlagen im öffentlichen Straßenraum und eine damit verbundene mögliche Beeinträchtigung des Straßenbilds und des Ortsbilds entgegenzuwirken (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 12.12.1996 - 8 S 1725/96 - NVwZ 1998, 652 - Werbevitrine -); ob allerdings die Versagung einer Sondernutzungserlaubnis für einen Mitbewerber (allein) auf eine solche Ausschlussklausel gestützt werden kann, ist fraglich (…vgl. verneinend für Werbung einer Bürgeraktion OVG Lüneburg, Urt. v. 23.04.1992 - 12 A 166/88 - NVwZ-RR 1993, 393 und hierzu BVerwG, Beschl. v. 24.08.1994 - 11 C 57.92 - Buchholz 407.56 NStrG Nr. 3 = NVwZ-RR 1995, 129).
  • VGH Baden-Württemberg, 01.10.2004 - 5 S 1012/03

    Ausübung eines Vorpachtrechts aus einem Werbenutzungsvertrag

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.01.2006 - 5 S 846/05
    Schließlich hat der Senat Werbenutzungsverträge (mit Stadtmöblierungsklausel) für das gesamte Gemeindegebiet unter Hinweis auf das Selbstgestaltungsrecht einer Gemeinde, das nicht nur negativ die Abwehr von Verunstaltungen, sondern auch positiv gestalterische Erwägungen zulasse, und unter Hinweis auf das gemeindliche Interesse an stetigen und beträchtlichen Einnahmen insoweit für zulässig gehalten (Senatsurt. v. 01.10.2004 - 5 S 1012/03 - und hierzu BVerwG, Beschl. v. 27.10.2005 - 3 B 36.05 -).
  • OVG Thüringen, 21.11.2000 - 2 N 163/97

    Straßen- und Wegerecht (ohne Enteignungsrecht); Normenkontrollklage; Satzung; …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.01.2006 - 5 S 846/05
    Ein vollständiger Ausschluss des Ermessens zur Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis auch nur für Teile eines Gemeindegebiets ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung als unzulässig beurteilt worden (Thür. OVG, Urt. v. 21.11.2000 - 2 N 163/97 - GewA 2002, 351 - Wurststand -).
  • OVG Niedersachsen, 23.04.1992 - 12 A 166/88

    Aufstellen von Werbeplakaten für eine Demonstration; Ermessensausübung bei …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.01.2006 - 5 S 846/05
    Auch ist in der Rechtsprechung eine für das gesamte Stadtgebiet geltende Ausschlussklausel in einem Werbenutzungsvertrag zu Lasten anderer Werbeunternehmen mit § 16 Abs. 2 Satz 1 StrG für vereinbar gehalten worden, weil es zu den zulässigen Erwägungen im Rahmen dieser Vorschrift gehöre, eine unerwünschte Häufung von Werbeanlagen im öffentlichen Straßenraum und eine damit verbundene mögliche Beeinträchtigung des Straßenbilds und des Ortsbilds entgegenzuwirken (…VGH Bad.-Württ., Urt. v. 12.12.1996 - 8 S 1725/96 - NVwZ 1998, 652 - Werbevitrine -); ob allerdings die Versagung einer Sondernutzungserlaubnis für einen Mitbewerber (allein) auf eine solche Ausschlussklausel gestützt werden kann, ist fraglich (vgl. verneinend für Werbung einer Bürgeraktion OVG Lüneburg, Urt. v. 23.04.1992 - 12 A 166/88 - NVwZ-RR 1993, 393 und hierzu BVerwG, Beschl. v. 24.08.1994 - 11 C 57.92 - Buchholz 407.56 NStrG Nr. 3 = NVwZ-RR 1995, 129).
  • BVerwG, 27.10.2005 - 3 B 36.05

    Sachlicher Zusammenhang zwischen der behördlichen Leistung und der versprochenen …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.01.2006 - 5 S 846/05
    Schließlich hat der Senat Werbenutzungsverträge (mit Stadtmöblierungsklausel) für das gesamte Gemeindegebiet unter Hinweis auf das Selbstgestaltungsrecht einer Gemeinde, das nicht nur negativ die Abwehr von Verunstaltungen, sondern auch positiv gestalterische Erwägungen zulasse, und unter Hinweis auf das gemeindliche Interesse an stetigen und beträchtlichen Einnahmen insoweit für zulässig gehalten (Senatsurt. v. 01.10.2004 - 5 S 1012/03 - und hierzu BVerwG, Beschl. v. 27.10.2005 - 3 B 36.05 -).
  • VG Sigmaringen, 18.11.2004 - 8 K 2111/02

    Kein genereller Ausschluss von Sondernutzungserlaubnissen für Werbung außerhalb …

  • VGH Baden-Württemberg, 19.12.2023 - 1 S 1365/23

    Eilantrag gegen das Verbot des Betriebs von Tonwiedergabegeräten und …

    Sollte eine Straße, ein Weg oder ein Platz eine öffentliche Straße i.S.v. § 2 Abs. 1 StrG sein, schließt es der Vorrang von § 13 Abs. 1 Satz 1, § 16 Abs. 1 Satz 1 StrG als leges speciales gegenüber § 10 Abs. 2 GemO aus, dass die Gemeinde die Benutzung abweichend regelt (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 19.01.2006 - 5 S 846/05 - VBlBW 2006, 194).
  • VG Karlsruhe, 20.02.2014 - 3 K 2095/13

    Sondernutzungserlaubnis für einen mobilen Verkaufsstand

    Rn. 24 aa) Nach ständiger Rechtsprechung kann die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis nur aus Gründen abgelehnt werden kann, die einen Bezug zur Straße haben; straßenrechtsfremde Überlegungen sind insoweit unzulässig (…VGH Bad.-Württ., Urt. v. 09.12.1999 - 5 S 2051/98 -, VBlBW 2000, 281; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 19.01.2006 - 5 S 846/05 -, juris, Rn. 9).

    Ob und in welchem Umfang der straßenrechtliche Allgemeingebrauch und das Orts- bzw. Straßenbild durch eine Nutzung beeinträchtigt werden, hängt nicht von der Herkunft oder dem Wohnort des Straßennutzers ab; der Allgemeingebrauch und die (allerdings erlaubnispflichtige) Sondernutzung ist vielmehr Ortsansässigen und Gemeindefremden in gleicher Weise gestattet (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 19.01.2006 - 5 S 846/05 -, juris, Rn. 10).

  • VGH Baden-Württemberg, 02.11.2009 - 5 S 3121/08

    Außerstraßenrechtliche Kriterien bei Entscheidung über Sondernutzung

    Straßenrechtsfremde Überlegungen sind mit der in § 16 Abs. 2 Satz 1 StrG statuierten "pflichtgemäßen" Ermessensausübung unvereinbar und daher unzulässig (Senatsurt. v. 09.12.1999 a.a.O., v. 31.01.2002 - 5 S 311/00 - u. Senatsbeschl. v. 19.01.2006 - 5 S 846/05 - Senatsurteil v. 17.03.2000 a.a.O.: Unzulässigkeit marktrechtlicher Kriterien).
  • VG Wiesbaden, 20.03.2009 - 7 L 269/09

    Sondernutzungserlaubnis für das Aufstellen von Plakaten

    Hieraus folgt, dass die Straßenbaubehörde sich bei der Entscheidung über die Sondernutzungserlaubnis an straßenrechtlichen Gesichtspunkten zu orientieren hat, wozu aber auch Erwägungen des Schutzes des Stadtbildes vor Verschandelung gehören können (vgl. HessVGH NVwZ 1987; NVwZ 1994, 189; VGH Mannheim NVwZ-RR 2006, 835; OVG Schleswig NVwZ 1992, 70).

    Insoweit ist zum einen festzustellen, dass Plakate, die für auswärtige Veranstaltungen werben, auf das Straßenbild nicht anders einwirken, als Plakate für Veranstaltungen in der Stadt (in diesem Sinne auch VGH Mannheim NVwZ-RR 2006, 835).

  • VG Freiburg, 28.02.2008 - 4 K 1702/07

    Sondernutzungserlaubnis bei wirtschaftlicher Tätigkeit einer GmbH für eine …

    Zu diesen Gründen zählen insbesondere ein einwandfreier Straßenzustand, die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs, der Ausgleich zeitlich und örtlich gegenläufiger Interessen verschiedener Straßenbenutzer und Straßenanlieger oder Belange des Straßen- und Stadtbilds (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 16.12.1993, DÖV 1994, 568, und vom 19.01.2006, NVwZ-RR 2006, 835; Urteil vom 09.12.1999, NVwZ-RR 2000, 837; jew. m.w.N.), aber auch die Verwirklichung sonstiger, mit dem Widmungszweck zusammenhängender Zielsetzungen (…Lorenz/Will, StrG Bad.-Württ., 2. Aufl. 2005, § 16 RdNr. 30, m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.06.2018 - 5 A 686/16

    Genehmigung von Plakatierungen im Stadtgebiet für geplante Veranstaltungen als …

    Rn. 19 So auch im Straßenrecht: OVG NRW, Beschlüsse vom 21. Dezember 2017 - 11 A 2535/14 -, juris, Rn. 15, und Urteil vom 7. April 2017 - 11 A 2068/14 -, juris, Rn. 56 "Das Sondernutzungsrecht ist im Grundsatz wirtschafts- und wettbewerbsneutral"; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 19. Januar 2006 - 5 S 846/05 -, juris, Rn. 14; VG München, Beschluss vom 22. Juli 2014 - M 22 E 14.3451 -, juris, Rn. 25; VG Wiesbaden, Beschluss vom 20. März 2009 - 7 L 269/09 -, juris, Rn. 19; VG Sigmaringen, Urteil vom 18. November 2004 - 8 K 2111/02 -, juris, Rn. 26.
  • VG München, 22.07.2014 - M 22 E 14.3151

    Anspruch auf Erteilung einer Plakatiererlaubnis nach § 4 Abs. 1 der bayerischen …

    Rn. 25 Auch im Hinblick darauf, dass die beworbene Demonstration im ca. 8 km entfernten ... stattfindet, ist darauf hinzuweisen, dass nach der Rechtsprechung, der sich die Kammer anschließt, eine Unterscheidung allein nach dem Ort der beworbenen Veranstaltung kein sachgerechtes Differenzierungsmerkmal ist (VGH Mannheim vom 19.1.2006 NVwZ-RR 2006, 835; VG Sigmaringen vom 18.11.2004 Az. 8 K 2111/02, VG München B.v. 31.10.2008 - Az. M 22 E 08.5336).
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