Rechtsprechung
| LAG Köln, 04.02.1993 - 5 Sa 1010/92 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Einstweilige Verfügung; Arbeitnehmer; Weiterbeschäftigung; Beschäftigungspflicht; Kündigung; Anhörung
Verfahrensgang
- ArbG Bonn, 15.10.1992 - 4 Ga 70/92
- LAG Köln, 04.02.1993 - 5 Sa 1010/92
Wird zitiert von ... (4)
- LAG Düsseldorf, 20.11.2008 - 11 SaGa 23/08
Wirksamkeit einer Vereinbarung in einem Arbeitsvertrag eines Fußballspielers über …
Im Wege der einstweiligen Verfügung ist eine Durchsetzung des allgemeinen Weiterbeschäftigungsanspruchs vorher nur ausnahmsweise möglich, nämlich wenn die streitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses aufgrund einer offensichtlich rechtswidrigen Kündigung herbeigeführt worden ist (LAG Hamm 03.02.2004 - 19 Sa 120/04 - NZA-RR 2005, 358, 359; LAG Köln 04.02.1993 - 5 Sa 1010/92 - LAGE § 611 BGB Beschäftigungspflicht Nr. 34; LAG Köln 13.05.1993 - 5 Sa 271/93 - LAGE § 611 BGB Beschäftigungspflicht Nr. 35). - LAG Hamm, 13.07.1995 - 17 Sa 101/95
Personalrat: Mitbestimmung bei Versetzung
d) Hiernach kommt auf Antrag des Arbeitnehmers bei einer arbeitgeberseitigen Versetzung eine einstweilige Verfügung auf tatsächliche Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers auf seinem alten Arbeitsplatz u.a. dann in Betracht" wenn diese arbeitgeberseitige Versetzung des Arbeitnehmers entweder individualrechtlich offensichtlich nicht von dem arbeitgeberseitigen Direktionsrecht abgedeckt ist (LAG Hamm, Beschluss vom 07.04.1983 - 8 Ta 41/83 -, EzA § 935 ZPO Nr. 1) oder wenn zu dieser Versetzungpersonalvertretungsrechtlich/betriebsverfassungsrechtlich offensichtlich eine vorherige wirksame Beteiligung des Personalrats/Betriebsrats fehlt (vgl. zum Weiterbeschäftigungsanspruch eines gekündigten Arbeitnehmers: LAG Köln, Urteil vom 04.02.1993 - 5 Sa 1010/92 -, LAGE § 611 BGB Beschäftigungspflicht Nr. 34; LAG Köln, Urteil vom 13.05.1993 - 5 Sa 271/93 -, LAGE § 611 BGB Beschäftigungspflicht Nr. 35). - ArbG Leipzig, 08.08.1996 - 18 Ga 37/96
Anspruch auf Beschäftigung bis zum Ablauf der Kündigungsfrist; Bestehen eines …
Die Rechtsprechung verlangt, daß die begehrte Eilanordnung "notwendig" i. S.v. § 940 ZPO ist und zusätzlich die Interessen des Antragstellers am Erlaß der Verfügung diejenigen des Gegners an der Abweisung des Gesuchs überwiegen (LAG Niedersachsen. Urteil vom 18.11.1994 - 3 Sa 1697/94 - LAGE Nr. 38 zu § 611 BGB Beschäftigungspflicht; LAG Köln, Urteil vom 04.02.1993 - 5 Sa 1010/92 - LAGE Nr. 34 zu § 611 BGB Beschäftigungspflicht;… Wolf-Dietrich Walker, Der einstweilige Rechtsschutz im Zivilprozeß und im arbeitsgerichtlichen Verfahren, 1993, § 12 Rz. 684 ff;… Dunkl/Moeller/Baur/Feldmeier/Wetekamp, Handbuch des vorläufigen Rechtsschutzes, 2. Aufl. 1991, B, Rz. 98). - ArbG Leipzig, 08.08.1996 - 18 Ca 37/96 Die Rechtsprechung verlangt, daß die begehrte Eilanordnung "notwendig" i.S.v. § 940 ZPO ist und zusätzlich die Interessen des Antragstellers am Erlaß der Verfügung diejenigen des Gegners an der Abweisung des Gesuchs überwiegen (LAG Niedersachsen. Urteil vom 18.11.1994 - 3 Sa 1697/94 - LAGE Nr. 38 zu § 611 BGB Beschäftigungspflicht: LAG Köln. Urteil vom 04.02.1993 - 5 Sa 1010/92 - LAGE Nr. 34 zu § 611 BGB Beschäftigungspflicht;… Wolf-Dietrich Walker, Der einstweilige Rechtsschutz im Zivilprozeß und im arbeitsgerichtlichen Verfahren, 1993, § 12 Rz. 684 ff;… Dunkl/Moeller/Baur/Feldmeier/Wetekamp, Handbuch des vorläufigen Rechtsschutzes, 2. Aufl. 1991, B, Rz. 98).
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