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Rechtsprechung
   LAG Köln, 11.03.1993 - 5 Sa 1068/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,18195
LAG Köln, 11.03.1993 - 5 Sa 1068/92 (https://dejure.org/1993,18195)
LAG Köln, Entscheidung vom 11.03.1993 - 5 Sa 1068/92 (https://dejure.org/1993,18195)
LAG Köln, Entscheidung vom 11. März 1993 - 5 Sa 1068/92 (https://dejure.org/1993,18195)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Bußgeldverfahren; Strafverfahren; Arbeitgeber; Fürsorgepflicht; Kraftfahrer

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (1)

  • BAG, 25.04.1989 - 3 AZR 35/88

    Bestimmtheit des Klageantrages bei Betriebsgeheimnissen

    Auszug aus LAG Köln, 11.03.1993 - 5 Sa 1068/92
    Rn. 35 Fahrten in einem Gebiet zu unternehmen hat, in denen unzumutbare Maßnahme der Strafverfolgung zu befürchten sind (BAG, AP Nr. 7 zu § 611 BGB - Gefährdungshaftung des Arbeitgebers -).
  • LAG Düsseldorf, 20.01.2015 - 16 Sa 459/14

    Unternehmenskartellbuße nicht erstattungsfähig

    bb)Genauso wurde etwa auch in Entscheidungen der Instanzgerichte (LAG L. vom 29.02.2012 - 9 Sa 1464/11; 11.03.1993 - 5 Sa 1068/92; LAG Rheinland-Pfalz 26.01.2010 - 3 Sa 497/09; LAG Schleswig-Holstein vom 30.03.2000 - 4 Sa 450/99; LAG Hamm vom 20.12.1991 - 18 Sa 506/91; 30.07.1990 - 19 (4) Sa 1824/89) argumentiert, wonach ein Arbeitgeber nicht verpflichtet ist, dem Arbeitnehmer Bußgelder zu erstatten, die dieser etwa wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit im Zusammenhang mit der dienstlichen Nutzung eines Firmen-Lkw zu zahlen hatte.
  • ArbG Hagen, 15.07.2003 - 5 Ca 2953/02

    Reichweite der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers; Ersatz von Aufwendungen durch …

    Denn der durch die Verhängung einer Strafe verursachte Vermögensschaden wird durch den Schutzzweck einer Haftung wegen positiver Vertragsverletzung aufgrund einer Fürsorgepflichtverletzung nicht erfasst (LAG Köln, Urteil vom 11.03.1993 - 5 Sa 1068/92 -, LAGE § 670 BGB Nr. 11 unter 2. der Gründe auf S. 3 mit weiteren Nachweisen).

    Mit der verhängten Strafe wird die individuelle Schuld des Betroffenen geahndet, bei deren Bemessung auch die Tatsache Berücksichtigung findet, dass der Gesetzesverstoß sich während oder im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis ereignet hat (LAG Köln, Urteil vom 11.03.1993 - 5 Sa 1068/92 -, LAGE § 670 BGB Nr. 11 unter 1. der Gründe auf S. 2).

    Von diesem Haftungsgrundsatz ist nur dann eine Ausnahme zu machen, wenn eine vertragliche Regelung vorliegt oder wenn dem Arbeitnehmer die Maßnahmen der Strafverfolgung unzumutbar sind (LAG Köln, Urteil vom 11.03.1993 - 5 Sa 1068/92 -, LAGE § 670 BGB Nr. 11 unter 1. der Gründe auf S. 2 mit weiteren Nachweisen).

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