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Rechtsprechung
   LAG Mecklenburg-Vorpommern, 17.04.2012 - 5 Sa 191/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,30851
LAG Mecklenburg-Vorpommern, 17.04.2012 - 5 Sa 191/11 (https://dejure.org/2012,30851)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 17.04.2012 - 5 Sa 191/11 (https://dejure.org/2012,30851)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 17. April 2012 - 5 Sa 191/11 (https://dejure.org/2012,30851)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KSchG § 1
    Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines Bauleiters wegen fehlendem Durchsetzungsvermögen gegenüber Auftraggebern des Arbeitgebers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern (Leitsatz)

    Personenbedingte Kündigung eines Bauleiters wegen Überforderung und fehlender persönlicher Eignung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Fehlt es einer Führungskraft an Führungseigenschaften, bedarf die Kündigung einer Abmahnung

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Die fehlende persönliche Eignung des Arbeitnehmers zur Erfüllung der ihm übertragenen Arbeitsaufgabe kann eine Kündigung an sich rechtfertigen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Fehlende Eignung als Kündigungsgrund?

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines Bauleiters wegen fehlenden Durchsetzungsvermögens gegenüber Auftraggebern des Arbeitgebers

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (2)

  • BAG, 29.07.1976 - 3 AZR 50/75

    Verhaltensbedingte Kündigung - Personenbedingte Kündigung - Musiker - …

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 17.04.2012 - 5 Sa 191/11
    Lässt sich die fehlende Eignung allerdings nicht aus Umständen ableiten, die vom Willen des Arbeitnehmers unabhängig sind (beispielsweise Krankheit, Gebrechen, Alter), bedarf es auch in diesen Fällen einer vorausgehenden Abmahnung (wie BAG 29. Juli 1976 - 3 AZR 50/75 - AP Nr. 9 zu § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung = DB 1976, 2356).

    Das hat das Bundesarbeitsgericht bereits für den Fall entschieden, dass einer Führungskraft die Führungseigenschaften gefehlt haben sollen (BAG 29. Juli 1976 - 3 AZR 50/75 - AP Nr. 9 zu § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung = DB 1976, 2356).

  • BAG, 10.10.2002 - 2 AZR 472/01

    Kündigung einer Verkäuferin wegen Tragens eines - islamischen - Kopftuchs

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 17.04.2012 - 5 Sa 191/11
    Darunter fällt ein breites Spektrum an Einzelfällen, das von der Kündigung der muslimischen Verkäuferin wegen des Tragens eines Kopftuchs während der Arbeit reicht (BAG 10. Oktober 2002 - 2 AZR 472/01 - BAGE 103, 111 = AP Nr. 44 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung = NZA 2003, 483, von der Beklagten in der Berufungsbegründung mehrfach zitiert) bis hin zu den klassischen Überforderungsfällen, in denen der Arbeitnehmer wegen Krankheit oder Gebrechen oder aber auch wegen eines altersbedingten Rückgang des Leistungsvermögens nicht mehr in der Lage ist, die arbeitsvertraglich übernommenen Pflichten weiterhin zufriedenstellend zu erfüllen.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 11.05.2021 - 8 Sa 1655/20

    Personenbedingte Kündigung - Lehrer mit Tätowierung aus dr rechtsextremen Szene - …

    Sofern davon ausgegangen wird, dass bei personenbedingten Kündigungen in den Fällen, in denen der Eignungsmangel aus willensgesteuertem Verhalten abgeleitet wird, das Erfordernis der Abmahnung auch durch das Prognoseprinzip gefordert sein kann ( LAG Mecklenburg-Vorpommern, 17.04.2012 - 5 Sa 191/11, BeckRS 2012, 74634 ), ergibt sich vorliegend dennoch keine Notwendigkeit des Ausspruchs einer vorherigen Abmahnung.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 25.03.2014 - 6 Sa 357/13

    Änderungskündigung - personenbedingte Gründe - Minderleistung

    Rn. 54 (3.1.) Es bedurfte vorliegend keiner Entscheidung, ob in Fällen der personenbedingten Kündigung aus Gründen fehlender Eignung, die sich nicht aus Umständen ableiten lässt, die vom Willen des Arbeitnehmers unabhängig sind, stets eine vorausgehende Abmahnung erforderlich ist (so LAG Mecklenburg-Vorpommern 17. April 2012 - 5 Sa 191/11 -, Rn. 38, zitiert nach juris). Auch wenn es grundsätzlich bei personenbedingten Kündigungen einer vorherigen Abmahnung nicht bedarf, ist der Arbeitgeber bereits aufgrund des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes jedenfalls gehalten, den Arbeitnehmer auf ein Leistungsdefizit hinreichend aufmerksam zu machen (…vgl. BAG 29. Juli 1979 - 3 AZR 50/75 -, Rn. 21, 03. Juni 2004 - 2 AZR 386/03 -, Rn. 45, LAG Hamm 25. September 2012 - 9 Sa 702/12 -, Rn. 84, jeweils zitiert nach juris).
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