Rechtsprechung
| LAG Mecklenburg-Vorpommern, 12.05.2009 - 5 Sa 199/08 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Zur Eingruppierung einer Bürosachbearbeiterin bei der ARGE - vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeiten - Entscheidungsermessen des Arbeitgebers
- Judicialis
BAT § 24; ; BGB § 315; ; TVöD § 14
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Eingruppierung einer Verwaltungsangestellten bei vorübergehender Zuweisung zur Arbeitsgemeinschaft für die Grundsicherung von Arbeitssuchenden; Ausübung billigen Ermessens bei vorübergehender Zuweisung einer Beschäftigung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Eingruppierung einer Verwaltungsangestellten bei vorübergehender Zuweisung zur Arbeitsgemeinschaft für die Grundsicherung von Arbeitssuchenden; Ausübung billigen Ermessens bei vorübergehender Zuweisung einer Beschäftigung
Verfahrensgang
- ArbG Neubrandenburg, 09.04.2008 - 1 Ca 1120/07
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 12.05.2009 - 5 Sa 199/08
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (8)
- BAG, 17.04.2002 - 4 AZR 174/01
Vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeit
Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 12.05.2009 - 5 Sa 199/08
Dies betrifft nicht nur die Frage, ob er dem Bediensteten überhaupt eine andere Beschäftigung zuweist, sondern auch die weitergehende Frage, ob er ihm die andere Aufgabe auf Dauer oder nur vorübergehend zuweist (BAG 17. April 2002 - 4 AZR 174/01 - BAGE 101, 91 = AP Nr. 23 zu § 24 BAT = NZA 2003, 159).Zum einen stellt das BAG seit der Entscheidung vom BAG 17. April 2002 (4 AZR 174/01 - aaO) nicht mehr auf den Rechtsmissbrauch, sondern auf die Frage des billigen Ermessens ab.
- BAG, 16.01.1991 - 4 AZR 301/90
Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit
Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 12.05.2009 - 5 Sa 199/08
Aus der von der Klägerin herangezogenen Entscheidung des BAG vom 16. Januar 1991 (4 AZR 301/90 - BAGE 67, 59 = AP Nr. 3 zu § 24 MTA = DB 1991, 1285) ergibt sich nichts anderes.Für die Frage, was ein sachlicher Grund sein könne, lehnt sich das BAG in dieser Entscheidung an das Erfordernis der sachlichen Rechtfertigung für die Befristung eines Arbeitsverhältnisses aus der Rechtsprechung des BAG zur Befristung von Arbeitsverhältnissen an, die das BAG seinerzeit auch auf befristete Änderungen im Arbeitsverhältnis angewandt hatte (BAG, 16. Januar 1991 aaO juris-Rz. 28 unter Verweis auf BAG 13. Juni 1986 - 7 AZR 650/84 - BAGE 52, 197 = AP Nr. 19 zu § 2 KSchG 1969 = DB 1987, 1099).
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 13.01.2009 - 5 Sa 200/08
Eingruppierung - vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit in der …
Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 12.05.2009 - 5 Sa 199/08
Parallelsache zum Urteil der Kammer vom 13. Januar 2009 (5 Sa 200/08), die vollständig dokumentiert ist.Darauf hat das Arbeitsgericht bereits in seinem Urteil mit ausreichender Klarheit hingewiesen; eines gesonderten Hinweises durch das Berufungsgericht bedurfte es dazu daher nicht mehr, zumal den Parteien des Rechtsstreits die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts vom 13. Januar 2009 (5 Sa 200/08) bekannt ist.
- BVerfG, 20.12.2007 - 2 BvR 2433/04
Zustständigkeitsregelungen des SGB II und die Selbstverwaltungsgarantie
Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 12.05.2009 - 5 Sa 199/08
Das Bundesverfassungsgericht hat die Konstruktion der ARGE als verfassungswidrig eingestuft und dem Gesetzgeber aufgegeben die Materie bis spätestens 31. Dezember 2010 verfassungskonform neu zu regeln (BVerfG, 20. Dezember 2007 - 2 BvR 2433/04, 2 BvR 2434/04 - BVerfGE 119, 331 = NZS 2008, 198). - BAG, 27.07.2005 - 7 AZR 486/04
Befristete Erhöhung der regelmäßigen Arbeitszeit
Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 12.05.2009 - 5 Sa 199/08
Dieses Kriterium ist dann in der Entscheidung vom 27. Juli 2005 (7 AZR 486/04 - BAGE 115, 274 = AP Nr. 6 zu § 307 BGB) noch weiter aufgeweicht worden und die nur vorübergehende Verbesserung einzelner Arbeitsbedingungen lediglich noch der AGB-Kontrolle unterworfen worden. - BAG, 14.01.2004 - 7 AZR 213/03
Befristete Arbeitszeiterhöhung - Sachgrund
Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 12.05.2009 - 5 Sa 199/08
Vielmehr sei lediglich ein sachlich billigenswerter Grund erforderlich (BAG, 14. Januar 2004 - 7 AZR 213/03 - BAGE 109, 167 = AP Nr. 10 zu § 14 TzBfG = DB 2004, 1101). - LAG Baden-Württemberg, 30.01.2003 - 22 Sa 31/02
Eingruppierung einer Unterhaltssachbearbeiterin
Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 12.05.2009 - 5 Sa 199/08
Der Hinweis auf die Entscheidung des LAG Baden-Württemberg vom 30. Januar 2003 (22 Sa 31/02) ist daher ebenso wenig hilfreich wie die Mitteilung einer Einschätzung der Tariflage durch den Landesrechnungshof Schleswig-Holstein bezogen auf die dortigen Verhältnisse. - BAG, 13.06.1986 - 7 AZR 650/84
Befristung einzelner Bedingungen des Arbeitsvertrages
Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 12.05.2009 - 5 Sa 199/08
Für die Frage, was ein sachlicher Grund sein könne, lehnt sich das BAG in dieser Entscheidung an das Erfordernis der sachlichen Rechtfertigung für die Befristung eines Arbeitsverhältnisses aus der Rechtsprechung des BAG zur Befristung von Arbeitsverhältnissen an, die das BAG seinerzeit auch auf befristete Änderungen im Arbeitsverhältnis angewandt hatte (BAG, 16. Januar 1991 aaO juris-Rz. 28 unter Verweis auf BAG 13. Juni 1986 - 7 AZR 650/84 - BAGE 52, 197 = AP Nr. 19 zu § 2 KSchG 1969 = DB 1987, 1099).
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 14.07.2009 - 5 Sa 41/09
Eingruppierung - vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit in der …
Weitgehend parallel zu den Urteilen des LAG Mecklenburg-Vorpommern vom 12. Mai 2009 - 5 Sa 199/08 - und vom 13. Januar 2009 - 5 Sa 200/08 (vgl. auch das Urteil der 1. Kammer vom 26. Februar 2009 - 1 Sa 201/08 - nicht veröffentlicht).Das zeigt sich insbesondere dann, wenn man alle Rechtsstreitigkeiten wegen dieses Streitgegenstandes, über die das Landesarbeitsgericht bei diesem Arbeitgeber entscheiden musste (LAG Mecklenburg-Vorpommern 13. Januar 2009 - 5 Sa 200/08 -, 26. Februar 2009 - 1 Sa 201/08 - sowie 12. Mai 2009 - 5 Sa 199/08), gemeinsam ins Auge fasst.
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