Rechtsprechung
| LAG Köln, 20.10.2008 - 5 Sa 746/08 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Verhaltensbedingte Kündigung
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§ 1 Absatz 2 KSchG
Verhaltensbedingte Kündigung - Judicialis
KSchG § 1 Abs. 2
Kurzfassungen/Presse (8)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Kündigungsrecht: Gerechtfertigte Kündigung bei ständigem Zuspätkommen
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Kündigung wegen Unpünktlichkeit
- gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)
Wiederholtes Zuspätkommen zur Arbeit kann Kündigung rechtfertigen
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Zuspätkommen als Kündigungsgrund
- channelpartner.de (Zusammenfassung)
Zu spät zur Arbeit - Kündigung rechtens
- gevestor.de (Kurzinformation)
Abmahnung: Zu spät kommen führt am Ende zur Kündigung
- anwalt.de (Kurzinformation)
Zuspätkommen als Kündigungsgrund
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Rechtmäßigkeit einer verhaltensbedingten Kündigung bei wiederholtem Zuspätkommen des Arbeitnehmers; Auswirkungen eines wiederholten, erheblichen Zuspätkommens trotz mehrerer Abmahnungen
Besprechungen u.ä.
- goerg.de (Entscheidungsbesprechung)
Der unpünktliche Arbeitnehmer
Verfahrensgang
- ArbG Aachen, 02.04.2008 - 6 Ca 4185/07
- LAG Köln, 20.10.2008 - 5 Sa 746/08
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (2)
- BAG, 13.03.1987 - 7 AZR 601/85
Ordentliche Kündigung wegen Verspätungen
Auszug aus LAG Köln, 20.10.2008 - 5 Sa 746/08
Es entspricht ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung, dass bei wiederholtem Zuspätkommen, das sich trotz Abmahnung fortsetzt, eine verhaltensbedingte Kündigung an sich in Betracht kommen kann (s. BAG, Urteil vom 27.02.1997 - 2 AZR 302/96 - AP Nr. 36 zu § 1 KSchG 1969 verhaltensbedingte Kündigung; BAG, Urteil vom 13.03.1987 - 7 AZR 601/85 - S. 518). - BAG, 27.02.1997 - 2 AZR 302/96
Kündigung wegen wiederholten Zuspätkommens zur Arbeit; Anhörung des Betriebsrats
Auszug aus LAG Köln, 20.10.2008 - 5 Sa 746/08
Es entspricht ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung, dass bei wiederholtem Zuspätkommen, das sich trotz Abmahnung fortsetzt, eine verhaltensbedingte Kündigung an sich in Betracht kommen kann (s. BAG, Urteil vom 27.02.1997 - 2 AZR 302/96 - AP Nr. 36 zu § 1 KSchG 1969 verhaltensbedingte Kündigung; BAG, Urteil vom 13.03.1987 - 7 AZR 601/85 - S. 518).
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