Rechtsprechung
| LAG Hamm, 04.12.2013 - 5 Sa 867/13 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Abmahnung wegen Verweigerung Dienstgespräch; ungerechtigtem Vorwurf gegen Kollegen
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Abmahnung wegen Verweigerung Dienstgespräch; ungerechtigtem Vorwurf gegen Kollegen
- IWW
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Abmahnungen wegen Beleidigung und der Weigerung zur Durchführung eines Dienstgesprächs
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Entfernung zweier Abmahnungen; Weigerung der Durchführung eines Dienstgespräches; Grobe Beleidigungen des Arbeitgebers
Verfahrensgang
- ArbG Arnsberg, 04.06.2013 - 1 Ca 593/12
- LAG Hamm, 04.12.2013 - 5 Sa 867/13
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BAG, 10.10.2002 - 2 AZR 418/01
Außerordentliche fristlose Kündigung eines tariflich ordentlich unkündbaren …
Auszug aus LAG Hamm, 04.12.2013 - 5 Sa 867/13
(BAG, Urteil vom 10. Oktober 2002 - 2 AZR 418/01 -, juris m.w.N). - LAG Hessen, 06.12.2011 - 12 Sa 1050/10
Außerordentliche Kündigung wegen Beleidigung eines Mitarbeiters - Abmahnung
Auszug aus LAG Hamm, 04.12.2013 - 5 Sa 867/13
(Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 06. Dezember 2011 - 12 Sa 1050/10 -, juris) Entsprechendes gilt für bewusst wahrheitswidrig aufgestellte Tatsachenbehauptungen, etwa wenn sie den Tatbestand der üblen Nachrede erfüllen.
- LAG Düsseldorf, 04.03.2016 - 10 TaBV 102/15
Außerordentliche Kündigung eines Betriebsrats - Zustimmungsersetzung
Entsprechendes gilt auch für bewusst wahrheitswidrig aufgestellte Tatsachenbehauptungen, etwa dann, wenn sie den Tatbestand der üblen Nachrede erfüllen (vgl. z.B. BAG Urteil vom 10.12.2009 - 2 AZR 534/08 - Rn 17, juris; LAG Hamm, Urteil vom 04.12.2013 - 5 Sa 867/13 -, Rn. 29, juris, jeweils m.w.N.). - LAG Saarland, 16.07.2014 - 2 Sa 162/13
Mehrfache fristlose Kündigungen - Beleidigung - Meinungsfreiheit
Entsprechendes gilt auch für bewusst wahrheitswidrig aufgestellte Tatsachenbehauptungen, etwa dann, wenn sie den Tatbestand der üblen Nachrede erfüllen (vgl. BAG Urteil v. 10.12.2009 - 2 AZR 534/08 - in NZA 2010, 698 - 701 - Rn 17 bei juris; BAG Urteil v. 10.10.2002 - 2 AZR 418/01 - in EzA § 626 BGB 2002 "Unkündbarkeit" Nr. 1 - Rn 23 bei juris; LAG Hamm Urteil v. 04.12.2013 - 5 Sa 867/13 - Rn 29 bei juris; LAG Nürnberg Urteil v. 09.10.2013 - 4 Sa 323/13 - Rn 30 bei juris).
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