Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 08.09.1997 - 5 Ss 276/97 - 81/97 I |
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Papierfundstellen
- AnwBl 2000, 763
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- OLG Düsseldorf, 06.07.1994 - 5 Ss 232/94
Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.09.1997 - 5 Ss 276/97
Andererseits kann unter besonderen Umständen, z.B. wenn die physische oder psychische Befindlichkeit des Angeklagten es erfordert und deshalb eine schwierige Sachlage anzunehmen ist, schon bei einer Straferwartung von weniger als einem Jahr Freiheitsstrafe die Mitwirkung eines Verteidigers geboten sein (Senatsbeschlüsse in JMBl. NW 1993, 83 = VRs 84, 297 = StV 1993, 237 sowie in VRS 88, 42 = NStZ 1995, 147 wistra 1994, 316 ). - OLG Karlsruhe, 04.03.1991 - 3 Ss 201/90
Verteidigung; Notwendige; Strafaussetzung; Widerruf
Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.09.1997 - 5 Ss 276/97
Die Rechtsprechung tendiert dahin, dies bei einer Straferwartung ab einem Jahr Freiheits- oder Jugendstrafe zumindest dann anzunehmen, wenn die Vollstreckung der Strafe nicht zur Bewährung ausgesetzt wird (…Laufhütte, a.a.O. m.w.Nachw.; OLG Karlsruhe, NStZ 1991, 505 m.w.Nachw.). - OLG Düsseldorf, 23.11.1992 - 1 Ws 994/92
Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.09.1997 - 5 Ss 276/97
Andererseits kann unter besonderen Umständen, z.B. wenn die physische oder psychische Befindlichkeit des Angeklagten es erfordert und deshalb eine schwierige Sachlage anzunehmen ist, schon bei einer Straferwartung von weniger als einem Jahr Freiheitsstrafe die Mitwirkung eines Verteidigers geboten sein (Senatsbeschlüsse in JMBl. NW 1993, 83 = VRs 84, 297 = StV 1993, 237 sowie in VRS 88, 42 = NStZ 1995, 147 wistra 1994, 316 ).
- OLG Düsseldorf, 18.06.1998 - 1 Ws 351/98 Die Rechtsprechung tendiert dahin, dies bei einer Straferwartung ab einem Jahr Freiheitsentzug zumindest dann anzunehmen, wenn die Vollstreckung der Strafe nicht zur Bewährung ausgesetzt wird (…KK-Laufhütte, aaO., m. w. N.; OLG Karlsruhe, NStZ 1991, 505 m. w. N.; ferner Senatsbeschluß vom 8. September 1997 - 5 Ss 276/97 - 81/97 I - = VRS 94, 271 ).
Deshalb kann in einfach gelagerten Fällen auch bei einer zu erwartenden Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr die Mitwirkung eines Verteidigers entbehrlich sein (…Kleinknecht/Meyer-Goßner, aaO.;… § 140 Rdnr. 23).- Andererseits kann unter besonderen Umständen, z. B. wenn die physische oder psychische Befindlichkeit des Angeklagten es erfordert und deshalb eine schwierige Sachlage anzunehmen ist, schon bei einer Straferwartung von weniger als einem Jahr Freiheitsentzug die Mitwirkung eines Verteidigers geboten sein (Senatsbeschlüsse in JMBl. NW 1993, 83 = VRS 84, 297 = StV 1993, 237 sowie in VRS 88, 42 = NStZ 1995, 147 = wistra 1994, 312 sowie ferner vom 8. September 1997, aaO.).
- OLG Düsseldorf, 11.09.1998 - 5 Ss 303/98
Strafprozeßrecht: Notwendige Verteidigung, Tatschwere, Heroinabhängigkeit, …
Die Rechtsprechung tendiert dahin, dies bei einer Straferwartung ab einem Jahr Freiheits- oder Jugendstrafe zumindest dann anzunehmen, wenn die Vollstreckung der Strafe nicht zur Bewährung ausgesetzt wird (OLG Düsseldorf, Beschluß v. 08.09.1997 - 5 Ss 276/97 - 81/971; OLG Karlsruhe NStZ 1991, 505 m.w.N.;… KK-Laufhütte a.a.O.). - OLG Düsseldorf, 03.08.1998 - 5 Ss 147/98 Die Rechtsprechung tendiert dahin, dies bei einer Straferwartung ab einem Jahr Freiheits- oder Jugendstrafe zumindest dann anzunehmen, wenn die Vollstreckung der Strafe nicht zur Bewährung ausgesetzt wird (…KK-Laufhütte, aaO.; OLG Karlsruhe, NStZ 1991, 505 m.w.N. sowie Senatsbeschluß vom 8. September 1997 - 5 Ss 276/97 - 81/97 I -).
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