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Rechtsprechung
   BayObLG, 05.08.1999 - 5St RR 136/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,8244
BayObLG, 05.08.1999 - 5St RR 136/99 (https://dejure.org/1999,8244)
BayObLG, Entscheidung vom 05.08.1999 - 5St RR 136/99 (https://dejure.org/1999,8244)
BayObLG, Entscheidung vom 05. August 1999 - 5St RR 136/99 (https://dejure.org/1999,8244)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 132a Abs. 2
    Führen einer einem akademischen Grad zum Verwechseln ähnlichen Bezeichnung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Befugnis zum Führen einer ausländischen religionsgemeinschaftlichen bzw. kirchlichen Würde in Deutschland; Befugnis zum Führen einer durch in den USA ansässigen Kirche verliehenen Bezeichnung "Honorary Doctor of Divinity" in Deutschland; Abgrenzung zwischen einem ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2000, 236
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 15.02.1991 - RReg. 4 St 193/90
    Auszug aus BayObLG, 05.08.1999 - 5St RR 136/99
    Diese Bezeichnung mag für den Hoheitsbereich der Vereinigten Staaten von Amerika gelten und unterliegt kraft einer allgemeinen Regel des Völkerrechts insoweit nicht einer Überprüfung durch deutsche Gerichte; ob der Angeklagte diese Bezeichnung jedoch auch im Inland führen darf, richtet sich ausschließlich nach deutschem Recht (BayObLGSt 1991, 35/37).

    Darüber hinaus ist - da es sich bei der wiederholten Titelführung um eine einheitliche Straftat handelt (BayObLGSt 1991, 35/36), die hier schon vor der Strafbefehlsbeantragung am 31.8.1998 (Bl. 130 d. A.) begonnen hatte (vgl. Landesberufsgerichte für die Heilberufe BayObLGSt 1986, 40/43) - zu berücksichtigen, dass der Angeklagte den Doktorgrad in der Zeit zwischen dem 1.8.1998 und Dezember 1998 (BU S. 5: "Wirtschaftskanzlei Dr. G ") ohne die für ausländische kirchliche Grade erforderliche Genehmigung (Art. 88 Abs. 1 Satz 2 BayHSchG ) geführt hat.

  • BayObLG, 21.04.1972 - RReg. 4 St 47/72
    Auszug aus BayObLG, 05.08.1999 - 5St RR 136/99
    Die dem Angeklagten von der in M /Kalifornien ansässigen, in den Vereinigten Staaten von Amerika als Kirche anerkannten "U -Church" verliehene Bezeichnung "Honorary Doctor of Divinity" (BU S. 4) ist kein ausländischer akademischer Grad, sondern allenfalls eine kirchliche Würde (BayObLGSt 1972, 99 f.).

    H. C.", die kein akademischer Grad ist (BayObLGSt 1972, 99), ist einem akademischen Grad zum Verwechseln ähnlich (§ 132 a Abs. 2 StGB ).

  • BVerwG, 03.12.1987 - 1 B 135.86

    Arzt - Professor - Titelmißbrauch

    Auszug aus BayObLG, 05.08.1999 - 5St RR 136/99
    H. C." (BU S. 5), führte also nicht einmal die ausländische Bezeichnung "Honorary Doctor of Divinity" in der Originalfassung (vgl. dazu BVerwG NVwZ 1988, 366; BayObLG …
  • OVG Sachsen, 19.04.2010 - 4 A 410/09

    Wahlbeeinflussung i.S.v. § 27 Abs. 1 Nr. 2 Kommunalwahlgesetz (KomWG) bei …

    Dieses Tatbestandsmerkmal ist nur erfüllt, wenn nach dem Gesamteindruck eines durchschnittlichen, nicht genau prüfenden Beurteilers eine Verwechslung möglich ist (BayObLG, Beschl. v. 5.8.1999 - 5 St RR 136/99 - , juris;… OLG Dresden, Urt. v. 19.4.2000, NJW 2000, 2519 f. m. w. N.).
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