Strafgesetzbuch
Besonderer Teil (§§ 80 - 358) |
7. Abschnitt - Straftaten gegen die öffentliche Ordnung (§§ 123 - 145d) |
wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Den in Absatz 1 genannten Bezeichnungen, akademischen Graden, Titeln, Würden, Uniformen, Amtskleidungen oder Amtsabzeichen stehen solche gleich, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind.
(3) Die Absätze 1 und 2 gelten auch für Amtsbezeichnungen, Titel, Würden, Amtskleidungen und Amtsabzeichen der Kirchen und anderen Religionsgesellschaften des öffentlichen Rechts.
(4) Gegenstände, auf die sich eine Straftat nach Absatz 1 Nr. 4, allein oder in Verbindung mit Absatz 2 oder 3, bezieht, können eingezogen werden.
Rechtsprechung zu § 132a StGB
254 Entscheidungen zu § 132a StGB in unserer Datenbank:
- OLG Hamm, 09.06.2022 - 4 RVs 62/22
Falsche Uniform mit Buchstabensalat POZILEI kann strafbarer Missbrauch von ...
- KG, 11.02.2013 - 161 Ss 12/13
Zur Strafbarkeit der unbefugten Inanspruchnahme eines Titel/einer ...
- BGH, 22.06.2022 - 2 StR 567/21
Missbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen (Konkurrenzen: ...
- BGH, 15.03.2011 - 4 StR 40/11
Strafbarkeit wegen Amtsanmaßung und wegen unbefugten Tragens von inländischen ...
- OLG Bamberg, 29.03.2018 - 2 OLG 120 Ss 119/17
Vortäuschen einer Straftat bei Anzeige unzutreffenden Alternativgeschehens
- AG Wuppertal, 19.11.2008 - 21 Ds 176/08
Voraussetzungen eines Titelmissbrauches i.S.v. § 132a Abs. 1 Nr. 2 ...
- BGH, 17.11.2011 - 3 StR 203/11
Betrügerische Übertragung durch den Täter eines Versicherungsmissbrauchs ...
- OLG Koblenz, 01.07.2020 - 9 U 1890/19
Titelmissbrauch - Wettbewerbsvorsprung durch Rechtsbruch: Verstoß eines ...
- AG Frankfurt/Main, 10.05.2022 - 7730 Js 210884/20
Früherer Awo-Geschäftsführer verurteilt: Falscher Doktor muss Geldstrafe bezahlen
- VG Arnsberg, 27.07.2011 - 9 K 259/09
Slowakischer Hochschulgrad doktor práv (JUDr.) darf nicht mit der Abkürzung Dr. ...
Querverweise
Auf § 132a StGB verweisen folgende Vorschriften:
- Steuerberatungsgesetz (StBerG)
- Vorschriften über die Hilfeleistung in Steuersachen
- Ausübung der Hilfe in Steuersachen
- Verbot und Untersagung
- § 5 (Verbot der unbefugten Hilfeleistung in Steuersachen, Missbrauch von Berufsbezeichnungen)
Redaktionelle Querverweise zu § 132a StGB:
- Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG)
- Einzelne Ordnungswidrigkeiten
- Mißbrauch staatlicher oder staatlich geschützter Zeichen
- § 126 I Nr. 2 (Mißbrauch von Berufstrachten oder Berufsabzeichen) (zu § 132a III)
- Grundgesetz (GG)
- XI. Übergangs- und Schlußbestimmungen
- Art. 140 (Art. 137 V WRV)