Strafgesetzbuch
| Besonderer Teil (§§ 80 - 358) |
| 7. Abschnitt - Straftaten gegen die öffentliche Ordnung (§§ 123 - 145d) |
(1) Wer Schriftstücke oder andere bewegliche Sachen, die sich in dienstlicher Verwahrung befinden oder ihm oder einem anderen dienstlich in Verwahrung gegeben worden sind, zerstört, beschädigt, unbrauchbar macht oder der dienstlichen Verfügung entzieht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Dasselbe gilt für Schriftstücke oder andere bewegliche Sachen, die sich in amtlicher Verwahrung einer Kirche oder anderen Religionsgesellschaft des öffentlichen Rechts befinden oder von dieser dem Täter oder einem anderen amtlich in Verwahrung gegeben worden sind.
(3) Wer die Tat an einer Sache begeht, die ihm als Amtsträger oder für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten anvertraut worden oder zugänglich geworden ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
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Rechtsprechung zu § 133 StGB
272 Entscheidungen zu § 133 StGB in unserer Datenbank:
- VG Stade, 24.02.2021 - 9 A 1488/19
Amtsverschwiegenheitspflicht; Einstellungsverfügung; Erledigung; fehlende ...
- OLG Hamburg, 17.03.2021 - 2 Rev 27/20
Tenorierung bei einer Verurteilung wegen Verwahrungsbruchs im Amt; Kompensation ...
Zum selben Verfahren:
- LG Hamburg, 25.06.2019 - 712 Ns 95/18
Diebstahl im besonders schweren Fall: Strafzumessungserwägungen
- LG Hamburg, 25.06.2019 - 712 Ns 95/18
- OVG Schleswig-Holstein, 01.03.2024 - 14 LB 1/23
Aberkennung des Ruhegehalts eines Polizeibeamten
- VG München, 28.09.2022 - M 19L DK 22.549
Disziplinarklage, Zurückstufung, Verwahrungsbruch, versuchte Strafvereitelung, ...
- BGH, 16.05.2023 - VI ZR 116/22
Süddeutsche Zeitung durfte Tagebuch-Zitate aus Cum-ex-Ermittlungsakte ...
- VG München, 23.04.2025 - M 19L DK 23.2618
Disziplinarklage, Entfernung aus dem Beamtenverhältnis, Justizbeamtin, ...
- VG Wiesbaden, 02.09.2024 - 28 K 263/22
Disziplinarrecht; Entfernung aus dem Beamtenverhältnis wegen Entziehung von Akten ...
- VG Münster, 17.03.2015 - 13 K 741/14
Entfernung Polizeibeamter Bestechlichkeit Verlegungsantrag
- BGH, 29.11.2022 - 4 StR 149/22
Verurteilung einer Amtsrichterin wegen Rechtsbeugung im Strafausspruch aufgehoben
Querverweise
Redaktionelle Querverweise zu § 133 StGB:
- Strafgesetzbuch (StGB)
- Besonderer Teil
- Sachbeschädigung
- § 303 (Sachbeschädigung)
- Grundgesetz (GG)
- XI. Übergangs- und Schlußbestimmungen
- Art. 140 (Art. 137 V WRV)