Strafgesetzbuch
Besonderer Teil (§§ 80 - 358) |
7. Abschnitt - Straftaten gegen die öffentliche Ordnung (§§ 123 - 145d) |
(1) Wer Schriftstücke oder andere bewegliche Sachen, die sich in dienstlicher Verwahrung befinden oder ihm oder einem anderen dienstlich in Verwahrung gegeben worden sind, zerstört, beschädigt, unbrauchbar macht oder der dienstlichen Verfügung entzieht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Dasselbe gilt für Schriftstücke oder andere bewegliche Sachen, die sich in amtlicher Verwahrung einer Kirche oder anderen Religionsgesellschaft des öffentlichen Rechts befinden oder von dieser dem Täter oder einem anderen amtlich in Verwahrung gegeben worden sind.
(3) Wer die Tat an einer Sache begeht, die ihm als Amtsträger oder für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten anvertraut worden oder zugänglich geworden ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Rechtsprechung zu § 133 StGB
260 Entscheidungen zu § 133 StGB in unserer Datenbank:
- VG Stade, 24.02.2021 - 9 A 1488/19
Disziplinarrechtliche Einstellungsverfügung nach § 32 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 NDiszG, ...
- VG München, 28.09.2022 - M 19L DK 22.549
Disziplinarklage, Zurückstufung, Verwahrungsbruch, versuchte Strafvereitelung, ...
- OLG Hamburg, 17.03.2021 - 2 Rev 27/20
Tenorierung bei einer Verurteilung wegen Verwahrungsbruchs im Amt; Kompensation ...
Zum selben Verfahren:
- LG Hamburg, 25.06.2019 - 712 Ns 95/18
Diebstahl im besonders schweren Fall: Strafzumessungserwägungen
- LG Hamburg, 25.06.2019 - 712 Ns 95/18
- VG Münster, 17.03.2015 - 13 K 741/14
Entfernung; Polizeibeamter; Bestechlichkeit; Verlegungsantrag
- VerfGH Sachsen, 28.08.2015 - 47-IV-15
- VGH Bayern, 05.10.2016 - 16a D 14.2285
Entfernung aus Beamtenverhältnis wegen schwerer Dienstvergehen - Verwahrungsbruch ...
- LG Nürnberg-Fürth, 06.11.2018 - 11 Ns 412 Js 45500/15
Vorläufiger Insolvenzverwalter ist Amtsträger
- VG Ansbach, 22.03.2018 - AN 1 S 18.00403
Entlassung eines Beamten auf Probe im Polizeivollzugsdienst wegen persönlicher ...
- BGH, 22.12.2020 - 1 StR 165/19
Einsatz von Vertrauenspersonen (keine Erlaubnis zur Begehung von Straftaten; ...
Querverweise
Redaktionelle Querverweise zu § 133 StGB:
- Strafgesetzbuch (StGB)
- Besonderer Teil
- Sachbeschädigung
- § 303 (Sachbeschädigung)
- Grundgesetz (GG)
- XI. Übergangs- und Schlußbestimmungen
- Art. 140 (Art. 137 V WRV)