Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×
Deutsches Recht trifft KI-Power: Doctrine jetzt kostenlos testen.

Strafgesetzbuch

   Besonderer Teil (§§ 80 - 358)   
   7. Abschnitt - Straftaten gegen die öffentliche Ordnung (§§ 123 - 145d)   
Gliederung
Zitiervorschläge
https://dejure.org/gesetze/StGB/__paste_norm__.html
__paste_bez__ __paste_norm__ StGB (https://dejure.org/gesetze/StGB/__paste_norm__.html)
__paste_bez__ __paste_norm__ StGB
__paste_bez__ __paste_norm__ Strafgesetzbuch (https://dejure.org/gesetze/StGB/__paste_norm__.html)
__paste_bez__ __paste_norm__ Strafgesetzbuch
Tipp: Sie können bequem auch Untereinheiten des Gesetzestextes (Absatz, Nummer, Satz etc.) zitieren. Halten Sie dafür die Umschalttaste ⇧    gedrückt und bewegen Sie die Maus über dem Gesetzestext. Der jeweils markierte Abschnitt wird Ihnen am oberen Rand als Zitat angezeigt und Sie können das Zitat von dort kopieren. Ausführliche Beschreibung

Schriftgöße im Rechtsfenster:

Optimierung der Satzdarstellung

  

§ 143

(weggefallen)

Aufgehoben durch das Erste Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz vom 19.04.2006 (BGBl. I S. 866) mit Wirkung vom 25.04.2006 Gesetzesbegründung verfügbar

Vorherige Gesetzesfassungen

Änderungsübersicht
InkrafttretenÄnderungsgesetzAusfertigungFundstelle
25.04.2006
Änderung
Vorherige Fassung und Synopse über buzer.de (öffnet in neuem Tab)
Änderung
Erstes Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz19.04.2006BGBl. I S. 866
21.04.2001Gesetz zur Bekämpfung gefährlicher Hunde12.04.2001BGBl. I S. 530

Rechts-KI

Ihre dejure.org-Rechtsdaten — jetzt mit der Power der Doctrine-KI

Die Kombination aus den umfangreichen Inhalten von dejure.org und der spezialisierten KI von Doctrine hebt juristische Arbeit in Deutschland auf ein neues Level — von der Aktenanalyse bis zum Schriftsatz.

Jetzt entdecken

Rechtsprechung zu § 143 StGB

43 Entscheidungen zu § 143 StGB in unserer Datenbank:

In diesen Entscheidungen suchen:

Alle 43 Entscheidungen

Bekanntmachungen im Bundesgesetzblatt mit Bezug auf § 143 StGB

30.03.2004Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (zu § 11b Abs. 2 Buchstabe a Alternative 2 des Tierschutzgesetzes in Verbindung mit § 11 der Tierschutz-Hundeverordnung sowie § 143 Abs. 1 des Strafgesetzbuchs)BGBl. I S. 543
Was ist das?

Kopieren Sie den Zitiervorschlag von hier:

 

dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht