Rechtsprechung
| BGH, 16.08.2022 - 5 StR 101/22 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 344 Abs. 2 S. 2 StPO
Darlegungspflichten des Revisionsführers bei der Verfahrensrüge (Negativtatsachen) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Strafverurteilung wegen besonders schwerer räuberischer Erpressung u.a.: Nichtgewährung des letzten Wortes für den Angeklagten; Beruhen des Urteils auf dem Verfahrensfehler
- IWW
§ 349 Abs. 2 StPO, § 258 Abs. 2 StPO, § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO, § 231 Abs. 2 StPO, § 274 Satz 1 StPO
- Wolters Kluwer
Aufhebung des Strafausspruchs auf die Rüge einer Verletzung des § 258 Abs. 2 StPO
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 258 Abs. 2
Aufhebung des Strafausspruchs auf die Rüge einer Verletzung des § 258 Abs. 2 StPO - datenbank.nwb.de
Kurzfassungen/Presse
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Was gehört in die Verfahrensrüge?
Besprechungen u.ä.
- jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Letztes Wort des Angeklagten auch bei vollumfänglichen Geständnis?
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 06.10.2021 - 617 KLs 6/21
- BGH, 16.08.2022 - 5 StR 101/22
- LG Hamburg, 21.12.2022 - 636 KLs 21/22
- BGH, 18.07.2023 - 5 StR 191/23
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- BGH, 23.09.2008 - 1 StR 484/08
Indizielle Präklusion bei Beweisanträgen durch Fristsetzung zur Stellung von …
Auszug aus BGH, 16.08.2022 - 5 StR 101/22
Zwar müssen bei einer Verfahrensrüge die den geltend gemachten Verstoß enthaltenden Tatsachen so vollständig und genau dargelegt werden, dass das Revisionsgericht allein auf Grund dieser Darlegung das Vorhandensein eines Verfahrensmangels feststellen kann, wenn die behaupteten Tatsachen bewiesen sind oder bewiesen werden; dabei darf der Beschwerdeführer die ihm nachteiligen Tatsachen nicht übergehen und muss auch die Fakten vortragen, die für das Vorliegen eines Ausnahmetatbestandes sprechen können, der seiner Rüge den Boden entzöge (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 23. September 2008 - 1 StR 484/08, BGHSt 52, 355, 357 mwN). - BGH, 11.05.2017 - 1 StR 35/17
Letztes Wort des Angeklagten (Wiedereintritt in die Hauptverhandlung für eine …
Auszug aus BGH, 16.08.2022 - 5 StR 101/22
Mit Blick auf das Geständnis des Angeklagten, die geständigen Einlassungen der Nichtrevidenten und die übrigen Beweismittel ist auszuschließen, dass das Landgericht bei Gewährung des letzten Worts insoweit zu einer anderen Entscheidung gelangt wäre (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Mai 2017 - 1 StR 35/17, NStZ 2018, 290, 291). - BGH, 28.11.1990 - 3 StR 170/90
Verfahrensrüge bei Beschlagnahme von Geschäftsunterlagen eines …
Auszug aus BGH, 16.08.2022 - 5 StR 101/22
Ebenso wenig war hier der Vortrag erforderlich, dass "nicht nach § 231 Abs. 2 StPO verfahren worden" war, denn solche "Negativtatsachen" sind nur dann mitzuteilen, wenn eine dem geltend gemachten prozessualen Fehler entgegenstehende Verfahrenslage nach der konkreten Fallgestaltung ernsthaft in Frage kommt (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 28. November 1990 - 3 StR 170/90, BGHSt 37, 245, 248; Beschluss vom 5. August 2021 - 4 StR 143/21, NStZ 2022, 126 mwN). - BGH, 05.08.2021 - 4 StR 143/21
Zeugnisverweigerungsrecht der Angehörigen des Beschuldigten (mangelnde Belehrung: …
Auszug aus BGH, 16.08.2022 - 5 StR 101/22
Ebenso wenig war hier der Vortrag erforderlich, dass "nicht nach § 231 Abs. 2 StPO verfahren worden" war, denn solche "Negativtatsachen" sind nur dann mitzuteilen, wenn eine dem geltend gemachten prozessualen Fehler entgegenstehende Verfahrenslage nach der konkreten Fallgestaltung ernsthaft in Frage kommt (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 28. November 1990 - 3 StR 170/90, BGHSt 37, 245, 248; Beschluss vom 5. August 2021 - 4 StR 143/21, NStZ 2022, 126 mwN).
- BGH, 14.08.2024 - 5 StR 206/24
Revisionsbegründung im Strafverfahren wegen Totschlags: Verfahrensrüge und …
Insoweit kann der Senat ausschließen, dass eine erneute Erteilung des letzten Wortes Auswirkungen auf den Schuldspruch gehabt hätte (vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. August 2022 - 5 StR 101/22; vom 11. Mai 2017 - 1 StR 35/17, NStZ 2018, 290, 291). - BGH, 13.08.2025 - 5 StR 357/25
Täterschaft und Teilnahme beim bandenmäßigen Handeltreiben mit Betäubungsmitteln
Rn. 16 Mit dem Generalbundesanwalt schließt der Senat aber angesichts der überaus dichten Beweislage (Teilgeständnis, belastende Angaben von Mitangeklagten, Chatnachrichten, TKÜ-Protokolle) aus, dass sich dieser Fehler im Sinne von § 337 Abs. 1 StPO auf den Schuldspruch ausgewirkt hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. Juli 2012 - 5 StR 253/12; vom 16. August 2022 - 5 StR 101/22).
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