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Rechtsprechung
   BGH, 27.04.2021 - 5 StR 102/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,13630
BGH, 27.04.2021 - 5 StR 102/21 (https://dejure.org/2021,13630)
BGH, Entscheidung vom 27.04.2021 - 5 StR 102/21 (https://dejure.org/2021,13630)
BGH, Entscheidung vom 27. April 2021 - 5 StR 102/21 (https://dejure.org/2021,13630)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Revision im Strafverfahren: Zulässigkeit der isolierten Anfechtung der unterbliebenen Maßregelanordnung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 21.03.1979 - 2 StR 743/78

    Unterbringung eines Drogensüchtigen in einer Entziehungsanstalt - Voraussetzungen …

    Auszug aus BGH, 27.04.2021 - 5 StR 102/21
    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass ein Angeklagter ein gegen ihn ergangenes Urteil nicht allein deswegen anfechten kann, weil gegen ihn neben der Strafe keine Maßregel nach § 64 StGB angeordnet worden ist (BGH, Urteil vom 21. März 1979 - 2 StR 743/78, BGHSt 28, 327, 333; Beschlüsse vom 13. Juni 1991 - 4 StR 105/91, BGHSt 38, 4, 7; vom 29. August 2011 - 5 StR 329/11; vom 19. April 2016 - 1 StR 45/16; vom 6. März 2019 - 3 StR 60/19 mwN).
  • BGH, 13.06.1991 - 4 StR 105/91

    Beschränkung der Revision in der Revisionsbegründungsschrift ist keine …

    Auszug aus BGH, 27.04.2021 - 5 StR 102/21
    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass ein Angeklagter ein gegen ihn ergangenes Urteil nicht allein deswegen anfechten kann, weil gegen ihn neben der Strafe keine Maßregel nach § 64 StGB angeordnet worden ist (BGH, Urteil vom 21. März 1979 - 2 StR 743/78, BGHSt 28, 327, 333; Beschlüsse vom 13. Juni 1991 - 4 StR 105/91, BGHSt 38, 4, 7; vom 29. August 2011 - 5 StR 329/11; vom 19. April 2016 - 1 StR 45/16; vom 6. März 2019 - 3 StR 60/19 mwN).
  • BGH, 19.04.2016 - 1 StR 45/16

    Verwerfung der Revision als unzulässig (Beschwer: Nichtanordnung der …

    Auszug aus BGH, 27.04.2021 - 5 StR 102/21
    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass ein Angeklagter ein gegen ihn ergangenes Urteil nicht allein deswegen anfechten kann, weil gegen ihn neben der Strafe keine Maßregel nach § 64 StGB angeordnet worden ist (BGH, Urteil vom 21. März 1979 - 2 StR 743/78, BGHSt 28, 327, 333; Beschlüsse vom 13. Juni 1991 - 4 StR 105/91, BGHSt 38, 4, 7; vom 29. August 2011 - 5 StR 329/11; vom 19. April 2016 - 1 StR 45/16; vom 6. März 2019 - 3 StR 60/19 mwN).
  • BGH, 06.03.2019 - 3 StR 60/19

    Unzulässigkeit der allein auf die unterbliebene Anordnung der Maßregel nach § 64 …

    Auszug aus BGH, 27.04.2021 - 5 StR 102/21
    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass ein Angeklagter ein gegen ihn ergangenes Urteil nicht allein deswegen anfechten kann, weil gegen ihn neben der Strafe keine Maßregel nach § 64 StGB angeordnet worden ist (BGH, Urteil vom 21. März 1979 - 2 StR 743/78, BGHSt 28, 327, 333; Beschlüsse vom 13. Juni 1991 - 4 StR 105/91, BGHSt 38, 4, 7; vom 29. August 2011 - 5 StR 329/11; vom 19. April 2016 - 1 StR 45/16; vom 6. März 2019 - 3 StR 60/19 mwN).
  • BGH, 29.08.2011 - 5 StR 329/11

    Unzulässige Revision (Beschwer; Nichtanordnung der Unterbringung in einer …

    Auszug aus BGH, 27.04.2021 - 5 StR 102/21
    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass ein Angeklagter ein gegen ihn ergangenes Urteil nicht allein deswegen anfechten kann, weil gegen ihn neben der Strafe keine Maßregel nach § 64 StGB angeordnet worden ist (BGH, Urteil vom 21. März 1979 - 2 StR 743/78, BGHSt 28, 327, 333; Beschlüsse vom 13. Juni 1991 - 4 StR 105/91, BGHSt 38, 4, 7; vom 29. August 2011 - 5 StR 329/11; vom 19. April 2016 - 1 StR 45/16; vom 6. März 2019 - 3 StR 60/19 mwN).
  • BGH, 09.01.2019 - 5 StR 435/18

    Rechtfehlerhaft unterblieben Erörterung der Voraussetzungen einer Unterbringung …

    Auszug aus BGH, 27.04.2021 - 5 StR 102/21
    Auf die Revision des Angeklagten hatte der Senat mit Beschluss vom 9. Januar 2019 (5 StR 435/18) das Urteil im Rechtsfolgenausspruch aufgehoben, soweit eine Entscheidung über die Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt unterblieben war, und die Sache insoweit zu neuer Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht zurückverwiesen.
  • BGH, 26.09.2023 - 5 StR 399/23

    Unzulässige Revision des Angeklagten alleine wegen Nichtanordnung der …

    Diese Grundsätze gelten auch, wenn nach Aufhebung und Zurückverweisung allein noch über die Frage zu entscheiden war, ob die Maßregel anzuordnen sei (vgl. BGH, Beschlüsse vom 1. August 2023 - 5 StR 279/23; vom 27. April 2021 - 5 StR 102/21).
  • BGH, 01.08.2023 - 5 StR 279/23

    Unzulässigkeit der Revision

    Diese Grundsätze gelten auch, wenn nach Aufhebung und Zurückverweisung allein noch über die Frage zu entscheiden war, ob die Maßregel anzuordnen sei (vgl. BGH, Beschluss vom 27. April 2021 - 5 StR 102/21 Rn. 2).
  • BGH, 24.10.2023 - 5 StR 472/23

    Unzulässigkeit der Revision des Angeklagten wegen Nichtanordnung einer Maßregel

    Diese Grundsätze gelten auch, wenn nach Aufhebung und Zurückverweisung allein noch über die Frage zu entscheiden war, ob die Maßregel anzuordnen sei (vgl. BGH, Beschlüsse vom 1. August 2023 - 5 StR 279/23; vom 27. April 2021 - 5 StR 102/21).
  • BGH, 05.11.2024 - 5 StR 408/24

    Anfechtung eines Urteils wegen Unterbleibens einer Maßregelanordnung

    Diese Grundsätze gelten auch, wenn nach Aufhebung und Zurückverweisung allein noch über die Frage zu entscheiden war, ob die Maßregel anzuordnen sei (vgl. BGH, Beschlüsse vom 1. August 2023 - 5 StR 279/23; vom 27. April 2021 - 5 StR 102/21 Rn. 2).
  • BGH, 24.09.2024 - 5 StR 387/24

    Zulässigkeit der Revision des Angeklagten bei Nichtanordnung einer Maßregel

    Ein Angeklagter kann ein gegen ihn ergangenes Urteil nicht allein deswegen anfechten, weil gegen ihn neben der Strafe keine Maßregel nach § 64 StGB angeordnet worden ist (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 15. Juli 2024 - 2 StR 217/24; vom 27. April 2021 - 5 StR 102/21, jeweils mwN).
  • BGH, 15.07.2024 - 2 StR 217/24

    Verwerfung der Revision als unzulässig

    Diese Grundsätze gelten auch, wenn nach Aufhebung und Zurückverweisung allein noch über die Frage zu entscheiden war, ob die Maßregel anzuordnen sei (vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. April 2021 - 5 StR 102/21, …und vom 1. August 2023 - 5 StR 279/23, Rn. 2).
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