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Rechtsprechung
   BGH, 06.07.2022 - 5 StR 105/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,18436
BGH, 06.07.2022 - 5 StR 105/22 (https://dejure.org/2022,18436)
BGH, Entscheidung vom 06.07.2022 - 5 StR 105/22 (https://dejure.org/2022,18436)
BGH, Entscheidung vom 06. Juli 2022 - 5 StR 105/22 (https://dejure.org/2022,18436)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    § 29 BtMG
    Eigennützigkeit als Voraussetzung des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 349 Abs. 4 StPO, § 349 Abs. 2 StPO, § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG, § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BtMG

  • Wolters Kluwer

    Belegen der Eigennützigkeit des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Belegen der Eigennützigkeit des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln

  • rechtsportal.de

    Belegen der Eigennützigkeit des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 10.03.2021 - 1 StR 517/20

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (erforderliche Eigennützigkeit)

    Auszug aus BGH, 06.07.2022 - 5 StR 105/22
    a) Handeltreiben mit Betäubungsmitteln im Sinne des § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BtMG ist jede eigennützige, auf den Umsatz von Betäubungsmitteln gerichtete Tätigkeit (st. Rspr.; BGH, Beschlüsse vom 10. März 2021 - 1 StR 517/20; vom 12. September 2018 - 5 StR 291/18; vom 26. Oktober 2005 - GSSt 1/05, BGHSt 50, 252, 256).

    Nicht ausreichend ist es hingegen, wenn ein Täter nur den Eigennutz eines anderen mit seinem Tatbeitrag unterstützen will (BGH, Beschluss vom 10. März 2021 - 1 StR 517/20).

  • BGH, 26.10.2005 - GSSt 1/05

    Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen zum Handeltreiben mit …

    Auszug aus BGH, 06.07.2022 - 5 StR 105/22
    a) Handeltreiben mit Betäubungsmitteln im Sinne des § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BtMG ist jede eigennützige, auf den Umsatz von Betäubungsmitteln gerichtete Tätigkeit (st. Rspr.; BGH, Beschlüsse vom 10. März 2021 - 1 StR 517/20; vom 12. September 2018 - 5 StR 291/18; vom 26. Oktober 2005 - GSSt 1/05, BGHSt 50, 252, 256).
  • BGH, 12.09.2018 - 5 StR 291/18

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (jede eigennützige auf den Umsatz von …

    Auszug aus BGH, 06.07.2022 - 5 StR 105/22
    a) Handeltreiben mit Betäubungsmitteln im Sinne des § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BtMG ist jede eigennützige, auf den Umsatz von Betäubungsmitteln gerichtete Tätigkeit (st. Rspr.; BGH, Beschlüsse vom 10. März 2021 - 1 StR 517/20; vom 12. September 2018 - 5 StR 291/18; vom 26. Oktober 2005 - GSSt 1/05, BGHSt 50, 252, 256).
  • BGH, 10.10.2018 - 4 StR 247/18

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (eigennütziges Handeln); Urteilsgründe (keine …

    Auszug aus BGH, 06.07.2022 - 5 StR 105/22
    Eigennützig ist eine Tätigkeit, wenn das Tun vom Streben nach Gewinn geleitet wird oder der Täter sich irgendeinen anderen persönlichen Vorteil davon verspricht, durch den er materiell oder - objektiv messbar - immateriell bessergestellt wird (BGH, Beschlüsse vom 16. Oktober 2019 - 2 StR 384/19; vom 10. Oktober 2018 - 4 StR 247/18).
  • BGH, 16.10.2019 - 2 StR 384/19

    Unerlaubte Veräußerung von Betäubungsmitteln (Begriff der Veräußerung); …

    Auszug aus BGH, 06.07.2022 - 5 StR 105/22
    Eigennützig ist eine Tätigkeit, wenn das Tun vom Streben nach Gewinn geleitet wird oder der Täter sich irgendeinen anderen persönlichen Vorteil davon verspricht, durch den er materiell oder - objektiv messbar - immateriell bessergestellt wird (BGH, Beschlüsse vom 16. Oktober 2019 - 2 StR 384/19; vom 10. Oktober 2018 - 4 StR 247/18).
  • BGH, 22.05.2025 - 2 StR 484/24

    Handeltreiben mit Cannabis; Handeltreiben mit Betäubungsmitteln bzw. Cannabis …

    Eigennützigkeit bedeutet, dass der Täter von einem Streben nach Gewinn geleitet wird oder sich irgendeinen anderen persönlichen Vorteil von seiner Tätigkeit verspricht, durch den er materiell oder - objektiv messbar - immateriell bessergestellt wird (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. März 2013 - 2 StR 16/13, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 81; vom 6. Juli 2022 - 5 StR 105/22, Rn. 3; vom 14. Februar 2023 - 4 StR 507/22, NStZ-RR 2023, 210, 211, …und vom 12. September 2023 - 2 StR 199/23, Rn. 11;… Patzak, aaO, § 29 Rn. 228 i.V.m. Rn. 342).

    Es ist auch nicht ausreichend, wenn jemand nur den Eigennutz eines anderen mit seinem Tatbeitrag unterstützen will (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. März 2013 - 2 StR 16/13, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 81, und vom 6. Juli 2022 - 5 StR 105/22, Rn. 3).

  • LG Krefeld, 06.03.2024 - 21 KLs 26/23
    Danach ist Handeltreiben im Sinne der §§ 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 29 a Abs. 1 Nr. 2 BtMG jede eigennützige, auf den Umsatz von Betäubungsmitteln gerichtete Tätigkeit (stRspr; BGH Beschl. v. 6.7.2022 - 5 StR 105/22, BeckRS 2022, 17563).
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