Rechtsprechung
| BGH, 02.08.2022 - 5 StR 106/22 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 73 StGB
Änderung des Einziehungsausspruchs - bundesgerichtshof.de
- IWW
- Wolters Kluwer
Beruhen des in die Berechnung der Einziehungssumme eingegangenen Betrags auf einem Übertragungsfehler i.R.d. Einziehung von Wertersatz
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Beruhen des in die Berechnung der Einziehungssumme eingegangenen Betrags auf einem Übertragungsfehler i.R.d. Einziehung von Wertersatz
Verfahrensgang
- LG Bremen, 03.11.2021 - 3 KLs 7/21
- LG Bremen, 03.11.2021 - 321 Js 66145/20
- BGH, 02.08.2022 - 5 StR 106/22
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (4)
- BGH, 24.05.2018 - 5 StR 623/17
Anforderungen an eine Einziehung von Taterträgen
Auszug aus BGH, 02.08.2022 - 5 StR 106/22
Die Änderung ist gemäß § 357 StPO auf den nicht revidierenden Mitangeklagten A. zu erstrecken, da die Einziehungsentscheidung auch bei ihm auf dem aufgezeigten sachlich-rechtlichen Mangel beruht (vgl. BGH, Urteil vom 24. Mai 2018 - 5 StR 623/17 und 5 StR 624/17; Beschluss vom 18. Juli 2018 - 2 StR 553/17). - BGH, 08.12.2021 - 5 StR 296/21
Einziehung von Taterträgen (Kausalzusammenhang zwischen Tat und erlangtem Etwas; …
Auszug aus BGH, 02.08.2022 - 5 StR 106/22
Angesichts des nur geringfügigen Erfolgs der Revision ist es nicht unbillig, den Angeklagten K. mit den gesamten Kosten seines Rechtsmittels zu belasten (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Dezember 2021 - 5 StR 296/21 mwN). - BGH, 24.05.2018 - 5 StR 624/17
Erlangung eines Vermögenswertes im Sinne des Rechts der Einziehung von …
Auszug aus BGH, 02.08.2022 - 5 StR 106/22
Die Änderung ist gemäß § 357 StPO auf den nicht revidierenden Mitangeklagten A. zu erstrecken, da die Einziehungsentscheidung auch bei ihm auf dem aufgezeigten sachlich-rechtlichen Mangel beruht (vgl. BGH, Urteil vom 24. Mai 2018 - 5 StR 623/17 und 5 StR 624/17; Beschluss vom 18. Juli 2018 - 2 StR 553/17). - BGH, 18.07.2018 - 2 StR 553/17
Einziehung von Taterträgen bei Tätern und Teilnehmern (Erlangung eines …
Auszug aus BGH, 02.08.2022 - 5 StR 106/22
Die Änderung ist gemäß § 357 StPO auf den nicht revidierenden Mitangeklagten A. zu erstrecken, da die Einziehungsentscheidung auch bei ihm auf dem aufgezeigten sachlich-rechtlichen Mangel beruht (vgl. BGH, Urteil vom 24. Mai 2018 - 5 StR 623/17 und 5 StR 624/17; Beschluss vom 18. Juli 2018 - 2 StR 553/17).
- BGH, 03.08.2022 - 5 StR 47/22
Unterbrechung der Hauptverhandlung (Fortsetzungstermin; Verhandlung zur Sache; …
Angesichts des geringen Erfolgs der Revisionen der Angeklagten B., Bo. und O. (Reduzierung des vom Landgericht angeordneten Einziehungsbetrages von 148.751 und 528.820 Euro um jeweils 18 19 20 21 36 Euro) ist es nicht unbillig, die Angeklagten mit den gesamten Kosten ihrer Rechtsmittel zu belasten (vgl. BGH, Beschluss vom 2. August 2022 - 5 StR 106/22). - BGH, 27.02.2025 - 4 StR 516/24
Teilweise Verfahrenseinstellung; Korrektur einer Einziehungsentscheidung
Rn. 7 b) Die Änderung ist gemäß § 357 StPO auf den nicht revidierenden Mitangeklagten Y. zu erstrecken, da die Einziehungsentscheidung auch bei ihm auf dem aufgezeigten sachlich-rechtlichen Mangel beruht (vgl. BGH, Beschluss vom 2. August 2022 - 5 StR 106/22 Rn. 3;… Beschluss vom 18. Juli 2018 - 2 StR 553/17 Rn. 4). - BayObLG, 04.07.2024 - 204 StRR 209/24
Erstreckung einer Urteilsaufhebung wegen fehlerhafter Beweiswürdigung auf nicht …
Rn. 19 Entsprechend verhält es sich bei Entscheidungen des 5. und des 6. Strafsenats des Bundesgerichtshofs zu aufgehobenen Einziehungsentscheidungen (Beschlüsse vom 02.08.2022 - 5 StR 106/22 -, juris Rn. 3;… vom 28.11.2023 - 6 StR 497/23 -, juris Rn. 6) sowie zum Sonderfall der Verfahrenseinstellung wegen eines Verfahrenshindernisses (…Beschluss vom 30.04.2024 - 6 StR 66/24 -, juris Rn. 3) und - mit einer Ausnahme (s. sogleich) - bei der der Grundsatzentscheidung des 5. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 28.10.2004 zeitlich nachfolgenden obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. etwa OLG Frankfurt…, Beschluss vom 24.03.2011 - 2 Ss 90/11 -, juris Rn. 10; OLG Hamm…, Beschluss vom 17.11.2009 - 3 Ss 447/09 -, juris Rn. 14; OLG Koblenz…, Beschluss vom 28.01.2008 - 1 Ss 331/07 -, juris Rn. 7; so auch schon BayObLG…, Beschluss vom 24.06.2002 - 5St RR 150/02 -, juris Rn. 15 f.; OLG Hamm…, Beschluss vom 04.03.2003 - 1 Ss 654/03 -, StraFo 2004, 213, juris Rn. 15; OLG München…, Beschluss vom 12.05.2005 - 5St RR 037/05 -, juris Rn. 6; s.a. OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 10.11.2009 - III-2 Ss 215/09 - 148/09 I -, juris Rn. 9 zur Verfahrenseinstellung wegen eines Verfahrenshindernisses). - BGH, 25.11.2025 - 3 StR 510/25 Rn. 5 b) Die sich im Hinblick auf Fall II.15 ergebende Änderung ist gemäß § 357 Satz 1 StPO auf die nicht revidierende Mitangeklagte L. A. zu erstrecken, da die Einziehungsentscheidung auch bei ihr auf dem aufgezeigten sachlich-rechtlichen Mangel beruht (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. Februar 2025 - 4 StR 516/24, juris Rn. 7; vom 2. August 2022 - 5 StR 106/22, juris Rn. 3).
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