Rechtsprechung
| BGH, 19.06.2019 - 5 StR 107/19 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 344 StPO
Anforderungen an die zulässig erhobene Sachrüge (keine ausdrückliche Bezeichnung erforderlich) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die strafrechtliche Revisionsbegründung; Begehren einer Überprüfung des Urteils auch in sachlich-rechtlicher Hinsicht
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die strafrechtliche Revisionsbegründung; Begehren einer Überprüfung des Urteils auch in sachlich-rechtlicher Hinsicht
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 344 Abs. 2 S. 2; StPO § 349 Abs. 1
Anforderungen an die strafrechtliche Revisionsbegründung; Begehren einer Überprüfung des Urteils auch in sachlich-rechtlicher Hinsicht - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
StPO: Die zulässige Erhebung der Sachrüge
Verfahrensgang
- BGH, 19.06.2019 - 5 StR 107/19
- BGH, 28.08.2019 - 5 StR 107/19
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BGH, 23.02.2017 - 3 StR 476/16
Erhebung der Sachrüge hinsichtlich Beweiswürdigung
Auszug aus BGH, 19.06.2019 - 5 StR 107/19
Sie ausdrücklich als solche zu bezeichnen, ist nicht erforderlich (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Februar 2017 - 3 StR 476/16). - BGH, 19.12.2007 - 2 StR 510/07
Unzulässige Revision (isolierte unzulässige Verfahrensrüge; …
Auszug aus BGH, 19.06.2019 - 5 StR 107/19
Denn der Beschwerdeführer hat nicht nur eine Verfahrensrüge erhoben, deren Unzulässigkeit zur Unzulässigkeit der Revision selbst führen würde (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Dezember 2007 - 2 StR 510/07, StraFo 2008, 332).
- BGH, 11.05.2022 - 5 StR 361/21
Heimtücke (Arg- und Wehrlosigkeit; Fehlen von schweren Verletzungen und …
Die sachgerechte Auslegung der Revisionsschrift (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Juni 2019 - 5 StR 107/19 ;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 65. Aufl., § 344 Rn. 10) ergibt noch hinreichend, dass sie die Verletzung sachlichen Rechts in Bezug auf die vom Landgericht verneinten Voraussetzungen des § 211 StGB rügen ( § 344 Abs. 2 StPO ).Die sachgerechte Auslegung der Revisionsschrift (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Juni 2019 - 5 StR 107/19 ;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 65. Aufl., § 344 Rn. 10) ergibt noch hinreichend, dass sie die Verletzung sachlichen Rechts in Bezug auf die vom Landgericht verneinten Voraussetzungen des § 211 StGB rügen ( § 344 Abs. 2 StPO ).
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Rechtsprechung
| BGH, 28.08.2019 - 5 StR 107/19 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- Wolters Kluwer
Revision des Angeklagten gegen eine Verurteilung wegen sexuellem Missbrauch von Kindern u.a.; Abänderung des Adhäsionsausspruchs ; Ausspruch einer Schadensersatzpflicht bezüglich sämtlicher zukünftiger materieller und immaterieller Schäden in Folge der begangenen Taten ; ...
- ra.de
- rechtsportal.de
SGB X § 116 ; VVG § 86
Revision des Angeklagten gegen eine Verurteilung wegen sexuellem Missbrauch von Kindern u.a.; Abänderung des Adhäsionsausspruchs; Ausspruch einer Schadensersatzpflicht bezüglich sämtlicher zukünftiger materieller und immaterieller Schäden in Folge der begangenen Taten; ... - juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BGH, 19.06.2019 - 5 StR 107/19
- BGH, 28.08.2019 - 5 StR 107/19
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (2)
- BGH, 20.03.2018 - 5 StR 52/18
Zurückweisung der Revision als unbegründet; Entrichtung von Prozesszinsen
Auszug aus BGH, 28.08.2019 - 5 StR 107/19
Die geltend gemachten Prozesszinsen sind erst ab dem auf die Anhängigkeit folgenden Tag (hier der 6. November 2018) zu entrichten (vgl. BGH, Beschluss vom 20. März 2018 - 5 StR 52/18). - BGH, 15.06.2010 - 4 StR 161/10
Ergänzungen der Adhäsionsaussprüche (Vorbehalt des Übergangs auf …
Auszug aus BGH, 28.08.2019 - 5 StR 107/19
Der Ausspruch über die Verpflichtung zum Ersatz zukünftiger Schäden besteht - worauf der Generalbundesanwalt zutreffend hinweist - nur insoweit, als diese Ansprüche auch nicht auf sonstige Dritte übergegangen sind (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Juni 2010 - 4 StR 161/10).
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