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| BGH, 12.07.1955 - 5 StR 109/55 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (1)
- RG, 06.03.1900 - 220/00
Kann ein Sachverständiger für das Hauptverfahren schon deshalb abgelehnt werden, …
Auszug aus BGH, 12.07.1955 - 5 StR 109/55
Sollte jedoch in der neuen Hauptverhandlung ein ausdrücklicher Antrag gestellt werden, so wird die Strafkammer folgendes zu beachten haben: Die Befangenheit eines Sachverständigen ergibt sich nicht schon daraus, daß der Sachverständige bereits am Vorverfahren beteiligt war (vgl u.a. RGSt 33, 198).
- BGH, 11.01.1963 - 3 StR 52/62
Ablehnung eines Ermittlungsbeamten des Bundeskriminalamts als Sachverständigen …
Im allgemeinen wird dies zu bejahen sein, wenn der Sachverständige bei der Ermittlung nicht bloß beratend tätig geworden ist, sondern vor allem sicherheitspolizeiliche Aufgaben wahrgenommen hat (Urteil vom 12. Juli 1955 - 5 StR 109/55 - vgl. RGSt 36, 209; HRR 1940 Nr. 54; JW 1938, 3161). - BGH, 31.05.1968 - 4 StR 165/68
Verurteilung wegen Meineids - Ablehnung eines Gutachters wegen Besorgnis der …
Die Befangenheit eines Sachverständigen ergibt sich nicht schon daraus, daß er bereits in einem Vorverfahren tätig geworden ist (RGSt 33, 198), selbst dann nicht, wenn das Strafverfahren auf Grund des dort erstatteten Gutachtens überhaupt erst eingeleitet worden ist und der Angeklagte den Anklagevorwurf bestreitet (vgl. BGH Urteil vom 12. Juli 1955 - 5 StR 109/55; BayObLGSt 1949/1951, 390). - BGH, 07.10.1964 - 2 StR 194/64
Rechtsmittel
Selbst wenn er die an den Angeklagten oder an Zeugen zu stellenden fragen formuliert haben sollte, macht ihn das noch nicht zu einem Hilfsbeamten der Staatsanwaltschaft oder befangen (vgl. RG DR 1942, 573; RGSt 33, 198; BGHSt 18, 214 [BGH 11.01.1963 - 3 StR 52/62]; BGH Urteil vom 12. Juli 1955 - 5 StR 109/55 und vom 5. Mai 1961 - 4 StR 41/61). - BGH, 27.11.1956 - 5 StR 340/56
Rechtsmittel
Mit Unrecht beruft sich die Revision insoweit auf dasUrteil des erkennenden Senats vom 12. Juli 1955 (5 StR 109/55).
dejure.org
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