Rechtsprechung
| BGH, 26.04.2023 - 5 StR 122/23 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 46 StGB
Observation nicht ohne Weiteres ein Strafmilderungsgrund (Strafzumessung) - bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
- rechtsprechung-im-internet.de
- Wolters Kluwer
Verwerfung der Revision mit Anm. des Senats zum Strafmilderungsgrund
Kurzfassungen/Presse (2)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Strafzumessung: "Taten unter Observation…" - Das allein ist kein Strafmilderungsgrund
- datenbank.nwb.de (Tenor)
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 28.11.2022 - 636 KLs 20/22
- BGH, 26.04.2023 - 5 StR 122/23
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BGH, 07.02.2022 - 5 StR 542/20
Revisionen der Angeklagten im sogenannten "Berliner Wettbüro-Mordfall" erfolglos; …
Auszug aus BGH, 26.04.2023 - 5 StR 122/23
Soweit das Landgericht bei der Strafzumessung in den Fällen II.4 und II.5 strafmildernd berücksichtigt hat, "dass die Taten unter laufender Observation begangen wurden, so dass zumindest eine Einschreitemöglichkeit der Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft bestanden hätte", erweist sich dies als rechtsfehlerhaft, da allein eine Observation und die deshalb denkbare Möglichkeit eines Einschreitens der Ermittlungsbehörden für sich genommen keinen Strafmilderungsgrund begründet (vgl. BGH, Urteile vom 7. Februar 2022 - 5 StR 542/20, NJW 2022, 1826, 1827 ...; vom 22. Juni 2022 - 5 StR 9/22 und vom 6. Januar 2022 - 5 StR 2/21, NStZ-RR 2022, 140, 141). - BGH, 06.01.2022 - 5 StR 2/21
Gewährenlassen des Täters beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (kein Anspruch …
Auszug aus BGH, 26.04.2023 - 5 StR 122/23
Soweit das Landgericht bei der Strafzumessung in den Fällen II.4 und II.5 strafmildernd berücksichtigt hat, "dass die Taten unter laufender Observation begangen wurden, so dass zumindest eine Einschreitemöglichkeit der Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft bestanden hätte", erweist sich dies als rechtsfehlerhaft, da allein eine Observation und die deshalb denkbare Möglichkeit eines Einschreitens der Ermittlungsbehörden für sich genommen keinen Strafmilderungsgrund begründet (vgl. BGH, Urteile vom 7. Februar 2022 - 5 StR 542/20, NJW 2022, 1826, 1827 ...; vom 22. Juni 2022 - 5 StR 9/22 und vom 6. Januar 2022 - 5 StR 2/21, NStZ-RR 2022, 140, 141). - BGH, 22.06.2022 - 5 StR 9/22
Strafzumessung bei Verurteilung wegen Betäubungsmitteldelikten (Weitertransport …
Auszug aus BGH, 26.04.2023 - 5 StR 122/23
Soweit das Landgericht bei der Strafzumessung in den Fällen II.4 und II.5 strafmildernd berücksichtigt hat, "dass die Taten unter laufender Observation begangen wurden, so dass zumindest eine Einschreitemöglichkeit der Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft bestanden hätte", erweist sich dies als rechtsfehlerhaft, da allein eine Observation und die deshalb denkbare Möglichkeit eines Einschreitens der Ermittlungsbehörden für sich genommen keinen Strafmilderungsgrund begründet (vgl. BGH, Urteile vom 7. Februar 2022 - 5 StR 542/20, NJW 2022, 1826, 1827 ...; vom 22. Juni 2022 - 5 StR 9/22 und vom 6. Januar 2022 - 5 StR 2/21, NStZ-RR 2022, 140, 141).
- BGH, 05.02.2025 - 6 StR 406/24
Beihilfe zum Handeltreiben mit Cannabis (Akzessorietät der Teilnahme; …
Die damit vom Landgericht ersichtlich erwogene Möglichkeit eines Einschreitens der Ermittlungsbehörden ist damit weder belegt noch für sich genommen ausreichend, um einen Strafmilderungsgrund zu begründen (vgl. BGH, Urteile vom 7. Februar 2022 - 5 StR 542/20, NJW 2022, 1826, 1827; vom 22. Juni 2022 - 5 StR 9/22, vom 26. April 2023 - 5 StR 122/23). - BGH, 24.01.2024 - 6 StR 18/23
Verletzung der Kognitionspflicht; Grundsätze der Strafzumessung (kein Anspruch …
Ungeachtet dessen, dass ein Straftäter keinen Anspruch darauf hat, dass Ermittlungsbehörden rechtzeitig gegen ihn einschreiten (vgl. BGH, Beschluss vom 26. April 2023 - 5 StR 122/23; Urteil vom 6. Januar 2022 - 5 StR 2/21, NStZ-RR 2022, 140; Beschluss vom 14. Dezember 2010 - 1 StR 275/10, NStZ 2011, 283), werden im Urteil keine Anhaltspunkte mitgeteilt, die bereits bei der Durchsuchung auf die zukünftige Tat hindeuteten.
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