Rechtsprechung
| BGH, 24.04.2024 - 5 StR 123/24 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 55 StGB
Nachträgliche Gesamtstrafenbildung (Zäsurwirkung; Härtefallausgleich) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
- rechtsprechung-im-internet.de
- IWW
§ 349 Abs. 2 StPO, § 243 Abs. 1 StGB, § 55 StGB, § 353 Abs. 2 StPO
- datenbank.nwb.de
Verfahrensgang
- LG Berlin, 24.11.2023 - 533 KLs 13/23
- BGH, 24.04.2024 - 5 StR 123/24
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BGH, 02.02.2021 - 2 StR 432/20
Räuberische Erpressung (Finalität: konkludente Drohung und bloßes Ausnutzen …
Auszug aus BGH, 24.04.2024 - 5 StR 123/24
Das Landgericht ist allerdings rechtlich zutreffend davon ausgegangen, dass § 55 StGB keine Anwendung findet, wenn das frühere Urteil auf eine Gesamtstrafe erkannt hat, aber keine Einzelstrafen enthält (vgl. BGH, Beschlüsse vom 2. Februar 2021 - 2 StR 432/20 Rn. 7; vom 4. September 2019 - 4 StR 294/19).Denn das Landgericht hat vom dem an sich gebotenen Härteausgleich (vgl. BGH, Beschlüsse vom 2. Februar 2021 - 2 StR 432/20 Rn. 7; vom 4. September 2019 - 4 StR 294/19) mit Blick auf die von ihm rechtsfehlerhaft gebildete Gesamtfreiheitsstrafe abgesehen.
- BGH, 04.09.2019 - 4 StR 294/19
Die rechtskräftige Gesamtstrafe ohne Einzelstrafen - und die spätere weitere …
Auszug aus BGH, 24.04.2024 - 5 StR 123/24
Das Landgericht ist allerdings rechtlich zutreffend davon ausgegangen, dass § 55 StGB keine Anwendung findet, wenn das frühere Urteil auf eine Gesamtstrafe erkannt hat, aber keine Einzelstrafen enthält (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 2. Februar 2021 - 2 StR 432/20 Rn. 7; vom 4. September 2019 - 4 StR 294/19).Denn das Landgericht hat vom dem an sich gebotenen Härteausgleich (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 2. Februar 2021 - 2 StR 432/20 Rn. 7; vom 4. September 2019 - 4 StR 294/19) mit Blick auf die von ihm rechtsfehlerhaft gebildete Gesamtfreiheitsstrafe abgesehen.
- BGH, 12.08.1998 - 3 StR 537/97
Zäsurwirkung eines früheren Urteils bei der nachträglichen Gesamtstrafenbildung
Auszug aus BGH, 24.04.2024 - 5 StR 123/24
Indes hat das Landgericht verkannt, dass das Fehlen von Einzelstrafen zwar einer Anwendung des § 55 StGB entgegenstand, jedoch hierdurch die von der früheren Verurteilung ausgehende gesamtstrafrechtliche Zäsurwirkung nicht entfallen ist (vgl. BGH, Urteil vom 12. August 1998 - 3 StR 537/97 -, juris Rn. 10 ff.).
- BGH, 23.04.2025 - 5 StR 422/24
Verjährungsbeginn bei der Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr; Reichweite …
Rn. 35 Ein Fall, in dem allein noch ein Härteausgleich vorzunehmen wäre, liegt nicht vor (…vgl. für den Ausschluss des Beschlussverfahrens, wenn keine Einzelstrafen festgesetzt wurden BGH, Beschlüsse vom 2. November 2022 - 3 StR 267/22 Rn. 3; vom 24. April 2024 - 5 StR 123/24 Rn. 5;… vom 24. August 2023 - 2 StR 173/23 Rn. 5;… vom 18. Juli 2023 - 5 StR 118/23 Rn. 5; zum Sonderfall bei unbestimmter Festsetzung einer zusätzlich gemäß § 41 StGB verhängten Geldstrafe vgl. BGH, Beschluss vom 11. Dezember 2003 - 3 StR 430/03, NStZ-RR 2004, 106 f.).
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