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| BGH, 22.03.1993 - 5 StR 123/93 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Besondere Aufmerksamkeit für den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 08.10.1985 - 2 BvR 1150/80
Fortdauer der Unterbringung
Auszug aus BGH, 22.03.1993 - 5 StR 123/93
Angesichts des nicht besonders erheblichen Gewichts der Anlaßtat wird bei den nach §§ 67 d Abs. 2, 67 e StGB zu treffenden Entscheidungen dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit besondere Aufmerksamkeit zu widmen sein (vgl. BVerfGE 70, 297; Senatsbeschluß vom 10. November 1992 - 5 StR 413/92 -); mildere Mittel, namentlich die im Urteil angesprochenen (UA S. 35 ff.), werden in möglichst naher Zukunft zu erwägen sein. - BGH, 10.11.1992 - 5 StR 413/92
Freispruch aufgrund Nichterweisbarkeit der Tat - Beweschwer durch Nichtbilden …
Auszug aus BGH, 22.03.1993 - 5 StR 123/93
Angesichts des nicht besonders erheblichen Gewichts der Anlaßtat wird bei den nach §§ 67 d Abs. 2, 67 e StGB zu treffenden Entscheidungen dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit besondere Aufmerksamkeit zu widmen sein (vgl. BVerfGE 70, 297; Senatsbeschluß vom 10. November 1992 - 5 StR 413/92 -); mildere Mittel, namentlich die im Urteil angesprochenen (UA S. 35 ff.), werden in möglichst naher Zukunft zu erwägen sein.
- BGH, 18.10.1994 - 5 StR 588/94
Unterbringungsanordnung - Dauer der Unterbringung - Aussetzung zur Bewährung - …
Angesichts der Anlaßtaten wird bei den nach § 67d Abs. 2, § 67e StGB zu treffenden Entscheidungen dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit besondere Aufmerksamkeit zu widmen sein (vgl. BVerfGE 70, 297; Senatsbeschlüssevom 10. Dezember 1991 - 5 StR 547/91 -, 10. November 1992 - 5 StR 413/92 -, 22. März 1993 - 5 StR 123/93 - und9. Juni 1993 - 5 StR 287/93 -). - BGH, 09.06.1993 - 5 StR 287/93
Verhältnismäßigkeit der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus
Im weiteren Ablauf der Zeit wird auch der folgende vom Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 70, 297) entwickelte Grundsatz zu beachten sein: Unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit sind an die Voraussetzungen für die Fortdauer des Freiheitsentzuges um so strengere Anforderungen zu stellen, je länger die Unterbringung andauert (BGH, Beschluß vom 10. Dezember 1991 - 5 StR 547/91 - vgl. auch BGH Beschlüsse vom 10. November 1992 - 5 StR 413/92 - und vom 22. März 1993 - 5 StR 123/93 -).
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