Rechtsprechung
| BGH, 08.06.2022 - 5 StR 128/22 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BtMG
Handeltreiben mit Betäubungsmitteln durch eigennützige Förderung fremder Umsatzgeschäfte - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Eigennützige Förderung fremder Umsatzgeschäfte; Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 29a Abs 1 Nr 2 BtMG, § 25 StGB
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Eigennützige Förderung fremder Umsatzgeschäfte; Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme - IWW
§ 349 Abs. 2 StPO, § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG, § 349 Abs. 4 StPO, § 473 Abs. 4 Satz 1 StPO
- Wolters Kluwer
Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Bloße Vermittlungsgeschäfte in Erwartung einer Provision
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Bloße Vermittlungsgeschäfte in Erwartung einer Provision
- datenbank.nwb.de
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 09.12.2021 - 632 KLs 14/21
- BGH, 08.06.2022 - 5 StR 128/22
Papierfundstellen
- NStZ 2023, 45
- StV 2023, 467
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (15)
- BGH, 10.02.2021 - 3 StR 184/20
Konkurrenzen beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (einheitliche Tat im …
Auszug aus BGH, 08.06.2022 - 5 StR 128/22
Handeltreiben durch eigennützige Förderung fremder Verkäufe kann insbesondere auch bei Vermittlung eines Absatzgeschäftes oder bei Nennung potentieller Kunden erfüllt sein (BGH, Urteile vom 10. Februar 2021 - 3 StR 184/20; vom 4. Oktober 1978 - 3 StR 232/78, NJW 1979, 1259; Beschlüsse vom 10. Januar 2019 - 1 StR 640/18, NStZ-RR 2019, 117 f.; vom 2. Juni 2010 - 5 StR 42/10, NStZ-RR 2010, 319; vom 12. Januar 1995 - 4 StR 757/94 jeweils mwN; vgl. zur Einziehung des Werts von Taterträgen in Vermittlungsfällen BGH, Urteil vom 27. September 2018 - 4 StR 78/18, NStZ-RR 2019, 22).Für die Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme gelten auch bei Vermittlungsgeschäften die allgemeinen Grundsätze (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. Januar 2019 - 1 StR 640/18, NStZ-RR 2019, 117 f.; vom 5. Oktober 2010 - 3 StR 339/10, NStZ-RR 2011, 57), wobei insbesondere auf die Bedeutung des Tatbeitrags, das Tatinteresse und die Tatherrschaft oder wenigstens den Willen zur Tatherrschaft abzustellen ist (vgl. BGH, Urteil vom 10. Februar 2021 - 3 StR 184/20; Beschluss vom 4. September 2012 - 3 StR 337/12).
Für eine Täterschaft kann sprechen, dass der eigennützig handelnde Vermittler erst den Kontakt hergestellt hat und noch weitergehend in das Umsatzgeschäft eingebunden ist (vgl. BGH, Urteil vom 10. Februar 2021 - 3 StR 184/20).
- BGH, 10.01.2019 - 1 StR 640/18
Mittäterschaft (Abgrenzung zur Beihilfe: erforderliche Gesamtbetrachtung); …
Auszug aus BGH, 08.06.2022 - 5 StR 128/22
Handeltreiben durch eigennützige Förderung fremder Verkäufe kann insbesondere auch bei Vermittlung eines Absatzgeschäftes oder bei Nennung potentieller Kunden erfüllt sein (BGH, Urteile vom 10. Februar 2021 - 3 StR 184/20; vom 4. Oktober 1978 - 3 StR 232/78, NJW 1979, 1259; Beschlüsse vom 10. Januar 2019 - 1 StR 640/18, NStZ-RR 2019, 117 f.; vom 2. Juni 2010 - 5 StR 42/10, NStZ-RR 2010, 319; vom 12. Januar 1995 - 4 StR 757/94 jeweils mwN; vgl. zur Einziehung des Werts von Taterträgen in Vermittlungsfällen BGH, Urteil vom 27. September 2018 - 4 StR 78/18, NStZ-RR 2019, 22).Für die Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme gelten auch bei Vermittlungsgeschäften die allgemeinen Grundsätze (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. Januar 2019 - 1 StR 640/18, NStZ-RR 2019, 117 f.; vom 5. Oktober 2010 - 3 StR 339/10, NStZ-RR 2011, 57), wobei insbesondere auf die Bedeutung des Tatbeitrags, das Tatinteresse und die Tatherrschaft oder wenigstens den Willen zur Tatherrschaft abzustellen ist (vgl. BGH, Urteil vom 10. Februar 2021 - 3 StR 184/20; Beschluss vom 4. September 2012 - 3 StR 337/12).
In Grenzfällen ist eine wertende Gesamtwürdigung der für die Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme relevanten Kriterien vorzunehmen (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Januar 2019 - 1 StR 640/18, NStZ-RR 2019, 117 f.).
- BGH, 21.11.2019 - 4 StR 158/19
Revision in Strafsachen: Verwerfung des Rechtsmittels durch Beschluss trotz …
Auszug aus BGH, 08.06.2022 - 5 StR 128/22
In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass eine vom Generalbundesanwalt beantragte Schuldspruchänderung, welcher der Senat nicht folgen will, einer Verwerfung des Rechtsmittels durch Beschluss nicht entgegensteht; daran ändert der Umstand nichts, dass sich der Generalbundesanwalt auch auf § 349 Abs. 4 StPO bezogen hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. November 2019 - 4 StR 158/19; vom 3. Mai 2011 - 5 StR 111/11 jeweils mwN).Dies gilt auch, soweit der Generalbundesanwalt eine Herabsetzung der Einzelstrafen in den genannten Fällen auf das gesetzliche Mindestmaß beantragt hat (BGH, Beschlüsse vom 21. November 2019 - 4 StR 158/19; vom 2. März 2016 - 1 StR 433/15).
- BGH, 26.10.2005 - GSSt 1/05
Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen zum Handeltreiben mit …
Auszug aus BGH, 08.06.2022 - 5 StR 128/22
aa) Handeltreiben im Sinne von § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG ist jede eigennützige auf den Umsatz von Betäubungsmitteln gerichtete Tätigkeit; der Begriff ist weit auszulegen (BGH, Beschluss vom 26. Oktober 2005 - GSSt 1/05, BGHSt 50, 252, 256, 262). - BGH, 24.06.1986 - 5 StR 153/86
Begriff des unerlaubten Handeltreibens
Auszug aus BGH, 08.06.2022 - 5 StR 128/22
Für bloße Vermittlungsgeschäfte, die in Erwartung einer Provision vorgenommen werden, gilt (…vgl. Patzak in Patzak/Volkmer/Fabricius, BtMG, 10. Aufl., § 29 Rn. 298 f.;… Weber in Weber/Kornprobst/Maier, BtMG, 6. Aufl., § 29 Rn. 425 ff. jeweils mwN): Auch eine eigennützige Förderung fremder Umsatzgeschäfte kann dem Begriff des Handeltreibens unterfallen; er setzt weder ein eigenes Umsatzgeschäft mit Betäubungsmitteln noch deren Absatz voraus, daher kann Handeltreiben auch vorliegen, wenn es nicht zur Anbahnung bestimmter Geschäfte gekommen ist (vgl. BGH, Urteile vom 24. Juni 1986 - 5 StR 153/86, BGHSt 34, 124; vom 15. April 1980 - 5 StR 135/80, BGHSt 29, 239, 240). - BGH, 27.09.2018 - 4 StR 78/18
Einziehung von Taterträgen bei Tätern und Teilnehmern (durch oder für eine …
Auszug aus BGH, 08.06.2022 - 5 StR 128/22
Handeltreiben durch eigennützige Förderung fremder Verkäufe kann insbesondere auch bei Vermittlung eines Absatzgeschäftes oder bei Nennung potentieller Kunden erfüllt sein (BGH, Urteile vom 10. Februar 2021 - 3 StR 184/20; vom 4. Oktober 1978 - 3 StR 232/78, NJW 1979, 1259; Beschlüsse vom 10. Januar 2019 - 1 StR 640/18, NStZ-RR 2019, 117 f.; vom 2. Juni 2010 - 5 StR 42/10, NStZ-RR 2010, 319; vom 12. Januar 1995 - 4 StR 757/94 jeweils mwN; vgl. zur Einziehung des Werts von Taterträgen in Vermittlungsfällen BGH, Urteil vom 27. September 2018 - 4 StR 78/18, NStZ-RR 2019, 22). - BGH, 02.03.2016 - 1 StR 433/15
Betrug (strafmildernde Berücksichtigung des Rückflusses betrügerisch erlangter …
Auszug aus BGH, 08.06.2022 - 5 StR 128/22
Dies gilt auch, soweit der Generalbundesanwalt eine Herabsetzung der Einzelstrafen in den genannten Fällen auf das gesetzliche Mindestmaß beantragt hat (BGH, Beschlüsse vom 21. November 2019 - 4 StR 158/19; vom 2. März 2016 - 1 StR 433/15). - BGH, 15.04.1980 - 5 StR 135/80
Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz - Eigennützige, den Umsatz des …
Auszug aus BGH, 08.06.2022 - 5 StR 128/22
Für bloße Vermittlungsgeschäfte, die in Erwartung einer Provision vorgenommen werden, gilt (…vgl. Patzak in Patzak/Volkmer/Fabricius, BtMG, 10. Aufl., § 29 Rn. 298 f.;… Weber in Weber/Kornprobst/Maier, BtMG, 6. Aufl., § 29 Rn. 425 ff. jeweils mwN): Auch eine eigennützige Förderung fremder Umsatzgeschäfte kann dem Begriff des Handeltreibens unterfallen; er setzt weder ein eigenes Umsatzgeschäft mit Betäubungsmitteln noch deren Absatz voraus, daher kann Handeltreiben auch vorliegen, wenn es nicht zur Anbahnung bestimmter Geschäfte gekommen ist (vgl. BGH, Urteile vom 24. Juni 1986 - 5 StR 153/86, BGHSt 34, 124; vom 15. April 1980 - 5 StR 135/80, BGHSt 29, 239, 240). - BGH, 05.10.2010 - 3 StR 339/10
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Vermittlung eines …
Auszug aus BGH, 08.06.2022 - 5 StR 128/22
Für die Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme gelten auch bei Vermittlungsgeschäften die allgemeinen Grundsätze (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. Januar 2019 - 1 StR 640/18, NStZ-RR 2019, 117 f.; vom 5. Oktober 2010 - 3 StR 339/10, NStZ-RR 2011, 57), wobei insbesondere auf die Bedeutung des Tatbeitrags, das Tatinteresse und die Tatherrschaft oder wenigstens den Willen zur Tatherrschaft abzustellen ist (vgl. BGH, Urteil vom 10. Februar 2021 - 3 StR 184/20; Beschluss vom 4. September 2012 - 3 StR 337/12). - BGH, 04.10.1978 - 3 StR 232/78
Verurteilung wegen unerlaubtem Handeltreiben mit Haschisch - Anforderungen für …
Auszug aus BGH, 08.06.2022 - 5 StR 128/22
Handeltreiben durch eigennützige Förderung fremder Verkäufe kann insbesondere auch bei Vermittlung eines Absatzgeschäftes oder bei Nennung potentieller Kunden erfüllt sein (BGH, Urteile vom 10. Februar 2021 - 3 StR 184/20; vom 4. Oktober 1978 - 3 StR 232/78, NJW 1979, 1259; Beschlüsse vom 10. Januar 2019 - 1 StR 640/18, NStZ-RR 2019, 117 f.; vom 2. Juni 2010 - 5 StR 42/10, NStZ-RR 2010, 319; vom 12. Januar 1995 - 4 StR 757/94 jeweils mwN; vgl. zur Einziehung des Werts von Taterträgen in Vermittlungsfällen BGH, Urteil vom 27. September 2018 - 4 StR 78/18, NStZ-RR 2019, 22). - BGH, 04.09.2012 - 3 StR 337/12
Beteiligung am Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (keine Täterschaft bei bloßer …
- BGH, 02.06.2010 - 5 StR 42/10
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Täterschaft; keine lediglich …
- BGH, 03.05.2011 - 5 StR 111/11
Konsequenzen auf die Revision wegen der rechtsfehlerfreien Annahme eines …
- BGH, 09.03.2006 - 4 StR 454/05
Beweiswürdigung (Widerspruch; Beruhen)
- BGH, 12.01.1995 - 4 StR 757/94
Hilfsbeweisantrag - Urteilsgründe - Urteilsfindung - Urteil - Beweis - …
- BGH, 23.06.2022 - 5 StR 490/21
Berliner Verurteilungen wegen Handeltreibens mit CBD-Blüten rechtskräftig
Ein Antrag des Generalbundesanwalts auf Schuldspruchänderung, dem der Senat nicht folgen will, steht einer Verwerfung des Rechtsmittels durch Beschluss nicht entgegen; daran ändert der Umstand nichts, dass sich der Generalbundesanwalt auch auf § 349 Abs. 4 StPO bezogen hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Juni 2022 - 5 StR 128/22; vom 21. November 2019 - 4 StR 158/19; vom 3. Mai 2011 - 5 StR 111/11 jeweils mwN).Dies gilt auch, soweit er - zumal hier nur hilfsweise - die Herabsetzung einer Einzelstrafe beantragt hat (BGH, Beschlüsse vom 8. Juni 2022 - 5 StR 128/22; vom 21. November 2019 - 4 StR 158/19; vom 2. März 2016 - 1 StR 433/15).
- BGH, 31.08.2022 - 5 StR 130/22
Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Begründung der …
Eine vom Generalbundesanwalt beantragte Schuldspruchänderung, welcher der Senat nicht folgen will, steht einer Verwerfung des Rechtsmittels durch Beschluss nicht entgegen; daran ändert der Umstand nichts, dass sich der Generalbundesanwalt auch auf § 349 Abs. 4 StPO bezogen hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. Juni 2022 - 2 StR 151/22; vom 8. Juni 2022 - 5 StR 128/22; vom 21. November 2019 - 4 StR 158/19; vom 3. Mai 2011 - 5 StR 111/11 jeweils mwN).Dies gilt ungeachtet dessen, dass der Generalbundesanwalt eine Herabsetzung der Einzelstrafe auf das gesetzliche Mindestmaß beantragt hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Juni 2022 - 5 StR 128/22; vom 21. November 2019 - 4 StR 158/19).
- BGH, 19.07.2023 - 5 StR 36/23
Beweiswürdigung zu Voraussetzungen der Einziehung bei festgestelltem Erwerb und …
Der Verweis des Landgerichts auf Verkaufsmodelle oder Umstände, bei denen dem Verkäufer von Betäubungsmitteln der gesamte Verkaufserlös nicht tatsächlich zufließt, beschreibt nicht nur fernliegende denktheoretische Möglichkeiten (vgl. zu solchen und ähnlichen Konstellationen etwa BGH, Beschlüsse vom 22. April 2020 - 1 StR 641/19 (mehrfach fehlgeschlagene Kommissionsgeschäfte); vom 27. Juli 2022 - 1 StR 154/22 (Zahlung an Mittelsmann des Verkäufers); Urteil vom 6. Juli 2022 - 5 StR 170/22 (Teilzahlung an Mittelsmann des Verkäufers); Beschlüsse vom 8. Juni 2022 - 5 StR 128/22, NStZ 2023, 45 und 5 StR 168/22, NStZ-RR 2022, 248 (teilweise nur Zahlung von "Vermittlungsprovision"); vgl. zu Schulden aus Kommissionsgeschäften auch BGH, Urteil vom 22. Mai 2014 - 4 StR 514/13).
- BGH, 14.05.2024 - 3 StR 115/24
Handeltreiben mit Cannabis (nicht geringe Menge)
Dieser setzt weder ein eigenes Umsatzgeschäft noch einen Absatz voraus (s. BGH, Beschluss vom 8. Juni 2022 - 5 StR 128/22, NStZ 2023, 45 Rn. 9 mwN). - BGH, 18.12.2024 - 4 StR 310/24
Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Strafzumessung: Berücksichtigung des KCanG …
(2) Soweit der Senat der vom Generalbundesanwalt beantragten Aufhebung der Einzelstrafe nicht folgt, steht dies einer Entscheidung nach § 349 Abs. 2 StPO nicht entgegen, da der Antrag nicht auf die Aufhebung der Gesamtfreiheitsstrafe gerichtet ist und die Revision insoweit auch nach der Auffassung des Generalbundesanwalts im Ergebnis keinen Erfolg hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Juni 2022 - 5 StR 128/22 Rn. 12;… vom 15. März 2022 - 4 StR 10/22 Rn. 6;… vom 12. Januar 2022 - 4 StR 389/21 Rn. 6; vom 2. März 2016 - 1 StR 433/15; vom 23. Juli 2015 - 1 StR 279/15). - BGH, 04.11.2024 - 2 StR 461/24
Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Konkurrenzen); Einziehung (Anordnung der …
aa) Die Strafkammer hat bei ihrer rechtlichen Bewertung im Fall II.2 der Urteilsgründe zunächst zutreffend gesehen, dass der Angeklagte durch die Vermittlung des Drogengeschäfts sowohl am 9. März 2023 als auch am 28. März 2023 täterschaftlich Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (§ 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG) getrieben hat (vgl. zur Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme bei Vermittlungsgeschäften BGH, Beschlüsse vom 8. Juni 2022 - 5 StR 128/22, Rn. 9 f., und 5 StR 168/22, Rn. 6 f.;… vom 14. Mai 2024 - 3 StR 115/24, Rn. 4). - BGH, 11.10.2022 - 5 StR 210/22
Tateinheit beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Teilidentität der …
Eine vom Generalbundesanwalt beantragte bloße Schuldspruchänderung, welcher der Senat nicht folgen will, steht einer Verwerfung des Rechtsmittels durch Beschluss nicht entgegen; dies gilt auch dann, wenn sich der Generalbundesanwalt auch auf § 349 Abs. 4 StPO bezogen hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 31. August 2022 - 5 StR 130/22; vom 21. Juni 2022 - 2 StR 151/22; vom 8. Juni 2022 - 5 StR 128/22; vom 21. November 2019 - 4 StR 158/19 jeweils mwN). - LG Hamburg, 21.11.2024 - 629 KLs 3/24 Für die maßgebliche Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme gelten im Betäubungsmittelstrafrecht die allgemeinen Grundsätze (st. Rspr.; vgl. dazu und zum Folgenden BGH, Beschluss vom 8. Juni 2022 - 5 StR 128/22, juris Rn. 10 m.w.N.).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".