Rechtsprechung
| BGH, 15.04.1992 - 5 StR 131/92 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1992,6655) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Anforderungen an eine ordnungsgemäße Versagung der Aussetzung einer Strafe zur Bewährung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 56 Abs. 2
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BGH, 15.04.1992 - 5 StR 80/92
Notwendigkeit einer Gesamtabwägung der strafzumessungserheblichen Tatsachen bei …
Auszug aus BGH, 15.04.1992 - 5 StR 131/92
Der vorliegende Fall unterscheidet sich von den Fällen, über die der Senat mit Urteilen vom 14. April 1992 im Hinblick auf § 56 Abs. 2 StGB entschieden hat (5 StR 80/92; 5 StR 152/92). - BGH, 15.04.1992 - 5 StR 152/92
Anknüpfung an die vorangegangene Schilderung des Persönlichkeitsbildes bei der …
Auszug aus BGH, 15.04.1992 - 5 StR 131/92
Der vorliegende Fall unterscheidet sich von den Fällen, über die der Senat mit Urteilen vom 14. April 1992 im Hinblick auf § 56 Abs. 2 StGB entschieden hat (5 StR 80/92; 5 StR 152/92).
- BGH, 16.07.1993 - 2 StR 322/93
Anforderungen an eine günstige Sozialprognose
Der Umstand, daß der Angeklagte sich längere Zeit in Untersuchungshaft befand, ist auch im Rahmen einer Entscheidung nach § 56 Abs. 2 StGB von wesentlicher Bedeutung (…vgl. BGHR StGB § 56 Abs. 1 Sozialprognose 11; BGH, Beschl. v. 4. Mai 1989 - 2 StR 110/89; v. 15. April 1992 - 5 StR 131/92; v. 9. März 1993 - 4 StR 68/93; v. 29. Mai 1990 - 5 StR 174/90;… Urt. v. 21. März 1990 - 2 StR 469/89; v. 15. Oktober 1991 - 4 StR 336/91 = StV 1992, 63).
dejure.org
Übersicht BGH
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.