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| BGH, 20.04.1993 - 5 StR 137/93 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Anforderungen an gerichtliche Feststellung des Schweregrads einer seelischen Störung - Verminderte Schuldfähigkeit bei seelischen Störungen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (5)
- BGH, 06.03.1986 - 4 StR 40/86
Unterbringung bei schwerer anderer seelischer Abartigkeit
Auszug aus BGH, 20.04.1993 - 5 StR 137/93
Schließlich ist zu beanstanden, daß die Ausführungen des Landgerichts die gebotene Gesamtschau von Täterpersönlichkeit und Tat vermissen lassen (vgl. BGHSt 34, 22;… BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 4, 9, 16, 24). - BGH, 18.12.1990 - 4 StR 532/90
Zulässigkeit eines Anerkenntnisurteils im Adhäsionsverfahren
Auszug aus BGH, 20.04.1993 - 5 StR 137/93
Schließlich ist zu beanstanden, daß die Ausführungen des Landgerichts die gebotene Gesamtschau von Täterpersönlichkeit und Tat vermissen lassen (vgl. BGHSt 34, 22; BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 4, 9, 16, 24). - BGH, 19.03.1992 - 4 StR 43/92
Strafprozessuale Bedeutung psychiatrischer Klassifikationssysteme - Nicht …
Auszug aus BGH, 20.04.1993 - 5 StR 137/93
Schließlich ist zu beanstanden, daß die Ausführungen des Landgerichts die gebotene Gesamtschau von Täterpersönlichkeit und Tat vermissen lassen (vgl. BGHSt 34, 22; BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 4, 9, 16, 24). - BGH, 28.04.1988 - 4 StR 77/88
Grundlagen der Strafbarkeit: Annahme einer schweren anderen seelischen …
Auszug aus BGH, 20.04.1993 - 5 StR 137/93
Schließlich ist zu beanstanden, daß die Ausführungen des Landgerichts die gebotene Gesamtschau von Täterpersönlichkeit und Tat vermissen lassen (vgl. BGHSt 34, 22; BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 4, 9, 16, 24). - BGH, 15.11.1988 - 4 StR 518/88
Neurotische Persönlichkeitsstörung als andere schwere seelische Abartigkeit im …
Auszug aus BGH, 20.04.1993 - 5 StR 137/93
Schließlich ist zu beanstanden, daß die Ausführungen des Landgerichts die gebotene Gesamtschau von Täterpersönlichkeit und Tat vermissen lassen (vgl. BGHSt 34, 22; BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 4, 9, 16, 24).
- BGH, 21.04.1999 - 5 StR 115/99
Eingeschränkte Schuldfähigkeit; Totschlag; Gesamtschau
Rn. 7 2. So können die einzelnen Aspekte der hier mit sachverständiger Hilfe festgestellten Persönlichkeitsstörung, mögen sie auch für sich gesehen nicht den in §§ 20, 21 StGB vorausgesetzten Schweregrad erreichen, in ihrem Zusammenwirken durchaus zu einer krisenhaft zugespitzten, von Hilfs- und Ausweglosigkeit geprägten Situation und zu einer aktuellen psychischen Situation geführt haben, die die Merkmale einer schweren seelischen Störung im Sinne der §§ 20, 21 StGB erfüllt (vgl. BGH, Beschluß vom 20. April 1993 - 5 StR 137/93 - = NStE Nr. 31 zu § 20 StGB).
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