Rechtsprechung
| BGH, 06.05.1958 - 5 StR 14/58 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHSt 11, 329
- NJW 1958, 1004
- MDR 1958, 618
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (2)
- BGH, 12.05.1954 - 6 StR 92/54
Kreis der wegen Betätigung für eine verfassungsfeindliche Vereinigung strafbaren …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 08.05.1952 - 5 StR 182/52 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- LG Berlin, 18.03.2013 - 574 Ns 145/12
Johann Burianek
Der Schwerpunkt seiner Äußerung lag darin, dem Verhalten des Johann Burianek einen Makel zu verpassen (vgl. BGHSt 11, 329, 330 f). - BVerwG, 24.10.1996 - 2 WD 22.96
Recht der Soldaten - Disziplinsrmaßnahmen bei Verunglimpfung von …
Dies ändert aber nichts daran, daß der Soldat mit diesem Ausspruch gegen seine Dienstpflichten zum treuen Dienen nach § 7 SG verstoßen hat; denn mit der Bezeichnung "Verräter" hat er nicht eine Tatsachenbehauptung aufgestellt, sondern ein kränkendes politisches Werturteil in bezug auf Widerstandskämpfer und damit eine Beleidigung zum Ausdruck gebracht (vgl. dazu BGH Urteile vom 8. Mai 1952 - 5 StR 182/52 - <NJW 1952, 1183> und vom 6. Mai 1958 - 5 StR 14/58 - <BGHSt 11, 329>).Die Bezeichnung von Widerstandskämpfern als "Verräter" stellt objektiv eine Meinungsäußerung dar, die einer extrem rechtsgerichteten politischen Auffassung zuzuordnen ist, und - wie die Bezeichnung als "Landesverräter" - auf einem "politischen, durch nationalsozialistische Gedankengänge bestimmten Werturteil" beruht (vgl. BGH Urteil vom 6. Mai 1958 - 5 StR 14/58 - <BGHSt 11, 329 [331]>).
- BGH, 31.03.1976 - 3 StR 6/76
Verfassungsfeindliche Einwirkung auf die Bundeswehr und öffentliche …
Bei all diesen Äußerungen handelt es sich nicht um dem Beweise zugängliche Tatsachen im Sinne der Rechtsprechung, sondern um den Ausdruck einer abwegigen Kritik aus einseitiger weltanschaulicher Sicht (vgl. BGHSt 6, 159, 162; 11, 329, 330; BGH NJW 1955, 311). - BGH, 28.11.1973 - 3 StR 2/73
Voraussetzungen für das Vorliegen eines Vergehens der Störpropaganda gegen die …
Bei der Prüfung, ob eine Äußerung ein politisches Werturteil oder eine Tatsachenbehauptung im Sinne von § 186 StGB darstellt, kann es wesentlich darauf ankommen, welche politische oder weltanschauliche Grundhaltung der Äußerung zugrunde liegt; es wird sich dann häufig ergeben, daß eine bei flüchtiger Betrachtungsweise als Tatsachenbehauptung erscheinende Äußerung ganz oder überwiegend ein politisches Werturteil ist (BGHSt 6, 159, 162; 11, 329, 330). - BGH, 28.01.1959 - 3 StR 41/58 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
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