Rechtsprechung
| BGH, 03.06.2015 - 5 StR 145/15 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 349 Abs. 2 StPO
Verwerfung der Revision als unbegründet - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
§ 349 Abs. 2 StPO, § 51 Abs. 4 Satz 2 StGB, § 354 Abs. 1 StPO
- Wolters Kluwer
Anrechnung einer in Norwegen erlittenen Auslieferungshaft im Verhältnis 1:1 auf die erkannte Strafe
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 51 Abs. 4 S. 2
Anrechnung einer in Norwegen erlittenen Auslieferungshaft im Verhältnis 1:1 auf die erkannte Strafe - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- BGH, 17.01.2018 - 4 StR 305/17
Unerlaubte Veranstaltung eines Glücksspiels (Tatbestandsmäßigkeit bei Fehlen oder …
Anhaltspunkte für einen anderen Anrechnungsmaßstab als das Verhältnis 1:1 sind weder vorgetragen noch sonst ersichtlich (vgl. für Norwegen auch BGH, Beschluss vom 3. Juni 2015 - 5 StR 145/15).
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