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Rechtsprechung
   BGH, 02.09.2020 - 5 StR 145/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,27160
BGH, 02.09.2020 - 5 StR 145/20 (https://dejure.org/2020,27160)
BGH, Entscheidung vom 02.09.2020 - 5 StR 145/20 (https://dejure.org/2020,27160)
BGH, Entscheidung vom 02. September 2020 - 5 StR 145/20 (https://dejure.org/2020,27160)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    § 52 StGB
    Fehlende Angaben zu möglicher Handlungseinheit in den Urteilsfeststellungen

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 52 StGB, § 353 Abs. 2 StPO

  • Wolters Kluwer

    Beruhen der abgeschlossenen Darlehensverträge mit den Zeugen auf derselben Irrtumserregung und Einstufung des zugrundeliegenden Verhaltens des Angeklagten rechtlich als eine Handlung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    StGB § 52
    Beruhen der abgeschlossenen Darlehensverträge mit den Zeugen auf derselben Irrtumserregung und Einstufung des zugrundeliegenden Verhaltens des Angeklagten rechtlich als eine Handlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (2)

  • BGH, 06.09.2017 - 5 StR 268/17

    Irrtum und Vermögensschaden bei täuschungsbedingter Hingabe eines Darlehens als …

    Auszug aus BGH, 02.09.2020 - 5 StR 145/20
    Das Landgericht hat - nachdem der Senat ein erstes Urteil mit den Feststellungen aufgehoben hatte (Urteil vom 6. September 2017 - 5 StR 268/17, NStZ-RR 2017, 375) - den Angeklagten wegen Betruges in 34 Fällen, jeweils in Tateinheit mit einem Verstoß gegen das Kreditwesengesetz, unter Einbeziehung der Strafen aus einem anderen Urteil (68 mal neun Monate Freiheitsstrafe) zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt und hiervon vier Monate wegen einer rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung für vollstreckt erklärt.
  • BGH, 02.04.1987 - 4 StR 81/87

    Beurteilung von unberechtigten Gehaltsüberweisungen als selbständige Handlungen

    Auszug aus BGH, 02.09.2020 - 5 StR 145/20
    "Den Urteilsfeststellungen lässt sich nicht entnehmen, ob - wofür neben der Personenidentität der Geschädigten und dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses auch die Aufspaltung in einen ‚ansparenden' und einen ‚ausschüttenden' Teil sprechen - die am 18. März 2009 mit den Zeugen S. und D. J. geschlossenen Darlehensverträge (Taten zu Nummern 10/11 der Urteilsgründe) auf derselben Irrtumserregung beruhten und also das zugrundeliegende Verhalten des Angeklagten rechtlich als eine Handlung im Sinne des § 52 StGB einzustufen ist (vgl. dazu BGH, Urteil vom 2. April 1987 - 4 StR 81/87).
  • BGH, 08.03.2023 - 1 StR 281/22

    Einziehung (Abgrenzung von Tatertrag und Tatobjekt: rechtsgutbezogene Wertung; …

    Jedenfalls wird der verfahrensgegenständliche Sachverhalt vom Auffangtatbestand "anderer unbedingt rückzahlbarer Gelder des Publikums" (§ 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Alternative 2 KWG;… vgl. zu dieser Einordnung der durch das Gesetz zur Umsetzung von EG-Richtlinien zur Harmonisierung bank- und wertpapieraufsichtsrechtlicher Vorschriften vom 22. Oktober 1997 (BGBl. I S. 2518) eingefügten Alternative: BR-Drucks. 963/96, S. 63) erfasst; das in sechs Einzelfällen festgestellte Betrugsgeschehen steht dieser Einordnung nicht entgegen (vgl. BGH…, Beschluss vom 24. August 1999 - 1 StR 385/99 Rn. 5 ff., BGHR KWG § 1 Einlage 1; vgl. auch BGH, Beschluss vom 2. September 2020 - 5 StR 145/20 Rn. 3).
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