Rechtsprechung
| BGH, 24.05.1955 - 5 StR 151/55 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- RG, 24.01.1935 - 5 D 598/34
In welchem Verhältnis stehen der verbotene Besitz von Diebeswerkzeug (§ 245 a …
Auszug aus BGH, 24.05.1955 - 5 StR 151/55
Tatmehrheit zwischen Diebstahl und dem Besitz von Diebeswerkzeug ist zwar möglich (vgl RGSt 69, 91).
- BGH, 12.01.1956 - 3 StR 444/55
Rechtsmittel
Der hier abgeurteilte schwere Raub liegt außerhalb des ursprünglich gefaßten Tatplanes und beruht auf einem neuen Tatentschluß (vgl BGH 2 StR 303/52 vom 11. Juli 1952; 5 StR 904/52 vom 19. Februar 1953; 5 StR 151/55 vom 24. Mai 1955). - BGH, 16.09.1958 - 5 StR 357/58
Schwerer Diebstahl unter den strafschärfenden Voraussetzungen des Rückfalls - …
Sie ist insbesondere dann gegeben, wenn der Täter das Diebeswerkzeug zur Verwendung bei irgendwelchen strafbaren Handlungen bereits besaß, bevor er den Entschluß zu dem jeweiligen bestimmten Diebstahl faßte, oder wenn er es noch nach dessen Beendigung besessen hat, um damit gegebenenfalls weitere strafbare Handlungen zu begehen (BGH 5 StR 151/55 vom 24.5.1955). - BGH, 16.02.1960 - 1 StR 8/60
Rechtsmittel
Das entspricht der Rechtsprechung des Reichsgerichts und auch des Bundesgerichtshofs, wonach die beiden Straftaten dann selbständig nach § 74 StGB zusammentreffen, wenn der Täter das Diebeswerkzeug nicht eigens für den bereits ins Auge gefaßten Diebstahl erworben hat, sondern es ohne Zusammenhang mit ihm bereits zu einer Zeit besaß, als er noch nicht den Vorsatz gefaßt hatte zu stehlen (RGSt 69, 91; 57, 177; BGH 5 StR 904/52 vom 19. Februar 1953; 5 StR 151/55 vom 24. Mai 1955; 5 StR 121/59 vom 12. Mai 1959 und 5 StR 336/59 vom 22. September 1959; vgl. auch RGSt 55, 8; RGSt 59, 359, 361 und RGSt 66, 117, ferner BGH 1 StR 700/55 vom 27. April 1954 und 2 StR 303/52 vom 11. Juli 1952 für das Verhältnis von unbefugtem Waffenbesitz zu Jagdwilderei, zu Tötungsverbrechen und zum Baue).
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