Rechtsprechung
| BGH, 12.08.2003 - 5 StR 158/03 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 263 StGB
Betrug (Täuschung durch aktives Tun) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
StGB § 263
- Wolters Kluwer
Eine durch aktives Tun begangene Täuschungshandlung; Fremdnütziger Betrug; Täuschungshandlung gegenüber den Sozialversicherungsträgern; Meldung von Personen als Arbeitnehmer mit Minimallöhnen; Verschont bleiben von Beitragsforderungen der Sozialversicherungsträger
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 263 Abs. 1
Betrug durch Anmeldung von Arbeitnehmern bei den Sozialversicherungsträgern, die tatsächlich bei Dritten beschäftigt waren - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 28.02.2007 - 5 StR 544/06
Vorenthalten von Arbeitsentgelt (Berechnungsdarstellung der verkürzten Beiträge …
Eine solche Vorgehensweise ist unter den hier gegebenen Umständen zulässig (vgl. BGHSt 38, 186, 193;… BGHR StGB § 266a Sozialabgaben 5; BGH, Beschluss vom 12. August 2003 - 5 StR 158/03).Darüber hinaus haben der Angeklagte M. und die Mitangeklagten D. und Ma. selbst für die N. B. GmbH (September bis Dezember 1999) bzw. C. B. GmbH (Mai bis Juli 2000) unrichtige Beitragsnachweise abgegeben, was ebenfalls ihre Strafbarkeit wegen fremdnützigen Betrugs begründet, wenngleich Arbeitgeberin allein die B. GmbH war (vgl. BGH, Beschluss vom 12. August 2003 - 5 StR 158/03).
- OLG Saarbrücken, 17.07.2008 - 1 Ws 131/08
Anklageschrift wegen Beitragsvorenthaltung: Hinreichender Tatverdacht bei …
Es entspricht jedoch ständiger obergerichtlicher Rechtsprechung, dass eine Schätzung der Schadenshöhe nach § 266a StGB zulässig ist, wenn eine konkrete Schadensberechnung - wie hier -aufgrund fehlender Buchhaltungsunterlagen und sonstiger Erkenntnisquellen nicht möglich ist (vgl. BGH wistra 2001, 464; wistra 2007, 220; BGH Beschlüsse vom 3. Dezember 2007 - 5 StR 504/07 - und 12. August 2003 - 5 StR 158/03 - s.a. BGHSt 34, 166; 38, 186, 193; BGH NStZ 2001, 599; OLG Celle NStZ-RR 2008, 203). - BGH, 28.03.2007 - 5 StR 558/06
Steuerhinterziehung (Feststellungen der steuerlichen Tatsachen; Mittäterschaft)
Rn. 5 Auch die durch Abgabe unvollständiger Beitragsnachweise im Zeitraum Mai 1999 bis Juni 2002 begangenen Betrugstaten zu Lasten des Sozialversicherungsträgers setzten keine Sonderpflicht beim Angeklagten voraus (vgl. BGH, Beschluss vom 12. August 2003 - 5 StR 158/03).
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