Rechtsprechung
| BGH, 28.04.1981 - 5 StR 161/81 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz - Notwendigkeit der Berichtigung eines Schuldspruchs - Voraussetzung des Vorliegens einer eigennützigen Tätigkeit für den Straftatbestand des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln
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Papierfundstellen
- StV 1981, 396
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (6)
- BGH, 21.02.1979 - 2 StR 663/78
Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in Tateinheit …
Auszug aus BGH, 28.04.1981 - 5 StR 161/81
Zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln gehört eine eigennützige Tätigkeit, die dann vorliegt, wenn das Tun des Täters vom Streben nach Gewinn geleitet wird, oder wenn er sich irgendeinen anderen persönlichen Vorteil davon verspricht (BGHSt 28, 308, 309; BGH, Urteil vom 17. März 1981 - 5 StR 56/81).Die strafschärfende Heranziehung dieses Merkmals des inneren Tatbestandes ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine nach § 46 Abs. 3 StGB unzulässige Doppelverwertung von Tatbestandsmerkmalen (vgl. Nachweise bei Körner NStZ 1981, 16, 18).
- BGH, 07.03.1956 - 6 StR 92/55
Auszug aus BGH, 28.04.1981 - 5 StR 161/81
Sonst kann das Revisionsgericht nicht nachprüfen, ob der Tatrichter bei seiner Entscheidung von zutreffenden rechtlichen Erwägungen ausgegangen ist (BGHSt 9, 88, 89; BHG, Beschluß vom 15. April 1980 - 5 StR 175/80). - BGH, 17.03.1981 - 5 StR 56/81
Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Begriff des "Handeltreibens"
Auszug aus BGH, 28.04.1981 - 5 StR 161/81
Zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln gehört eine eigennützige Tätigkeit, die dann vorliegt, wenn das Tun des Täters vom Streben nach Gewinn geleitet wird, oder wenn er sich irgendeinen anderen persönlichen Vorteil davon verspricht (BGHSt 28, 308, 309; BGH, Urteil vom 17. März 1981 - 5 StR 56/81).
- BGH, 02.09.1980 - 5 StR 284/80
Absehen von einer kommissarischen Zeugenvernehmung im Ausland - Auswirkungen des …
Auszug aus BGH, 28.04.1981 - 5 StR 161/81
Nicht nur die Urteilsgründe, sondern auch die Urteilsformel muß erkennen lassen, gegen welche Straftatbestände des Betäubungsmittelgesetzes die Angeklagten verstoßen haben (BGH, Urteil vom 2. September 1980 - 5 StR 284/80; Beschluß vom 27. Januar 1981 - 5 StR 756/80). - BGH, 27.01.1981 - 5 StR 756/80
Notwendigkeit einer Schuldspruchberichtigung
Auszug aus BGH, 28.04.1981 - 5 StR 161/81
Nicht nur die Urteilsgründe, sondern auch die Urteilsformel muß erkennen lassen, gegen welche Straftatbestände des Betäubungsmittelgesetzes die Angeklagten verstoßen haben (BGH, Urteil vom 2. September 1980 - 5 StR 284/80; Beschluß vom 27. Januar 1981 - 5 StR 756/80). - BGH, 15.04.1980 - 5 StR 175/80
Zulässigkeit der Bezugnahme eines Urteils auf die Anklageschrift - Aufzählung der …
Auszug aus BGH, 28.04.1981 - 5 StR 161/81
Sonst kann das Revisionsgericht nicht nachprüfen, ob der Tatrichter bei seiner Entscheidung von zutreffenden rechtlichen Erwägungen ausgegangen ist (BGHSt 9, 88, 89; BHG, Beschluß vom 15. April 1980 - 5 StR 175/80).
- BGH, 08.03.2018 - 3 StR 64/18
Nachteilige Wirkung des Gesamtstrafübels als bestimmender …
Das Landgericht hätte die Mobiltelefone im Urteilstenor genau bezeichnen müssen; der Verweis auf eine Anlage außerhalb der Urteilsurkunde ist im Übrigen bereits für sich genommen unzulässig (siehe nur BGH, Beschluss vom 28. April 1981 - 5 StR 161/81, StV 1981, 396).
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