Rechtsprechung
| BGH, 13.05.1992 - 5 StR 181/92 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für das Vorliegen einer Schuldunfähigkeit wegen Trunkenheit - Grundsätze für die Rückrechnung der Blutalkoholkonzentration
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BGH, 25.09.1991 - 5 StR 306/91
Vorverurteilungen in der ehem. DDR
Auszug aus BGH, 13.05.1992 - 5 StR 181/92
Der Tatrichter wird bei der erneuten Strafzumessung Gelegenheit zur Prüfung der Frage haben, ob und in welchem Maße die früheren Bestrafungen der Angeklagten in der DDR geeignet sind, die Schuld zu erhöhen (BGHSt 38, 71 = NStZ 1992, 33). - BGH, 12.11.1985 - 4 StR 552/85
Zugrundezulegender Abbauwertes bei der Berechnung der Blutalkoholkonzentration …
Auszug aus BGH, 13.05.1992 - 5 StR 181/92
Sie lassen nicht erkennen, welche Blutalkoholkonzentration der Tatrichter für die Tatzeit zugrunde gelegt hat, insbesondere ob er die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze für die Rückrechnung (stündlicher Abbauwert von 0, 2 %o zuzüglich eines einmaligen Sicherheitszuschlages von 0, 2 %o; vgl. BGHSt NStZ 1986, 114;… BGHR StGB § 20 BAK 5) beachtet hat. - BGH, 14.10.1987 - 4 StR 504/87
Berechnung einer Blutalkoholkonzentration - Zugrundelegung eines falschen …
Auszug aus BGH, 13.05.1992 - 5 StR 181/92
Sie lassen nicht erkennen, welche Blutalkoholkonzentration der Tatrichter für die Tatzeit zugrunde gelegt hat, insbesondere ob er die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze für die Rückrechnung (stündlicher Abbauwert von 0, 2 %o zuzüglich eines einmaligen Sicherheitszuschlages von 0, 2 %o; vgl. BGHSt NStZ 1986, 114; BGHR StGB § 20 BAK 5) beachtet hat.
- BGH, 21.11.2024 - 2 StR 449/24
Handeltreiben mit Cannabis
Rn. 3 Auf die mit der Rüge der Verletzung sachlichen Rechts begründete Revision des Angeklagten sind die Schuldsprüche betreffend die Taten 1, 2, 8 und 9 der Urteilsgründe nach Maßgabe der für die Fassung von Schuldsprüchen nach dem Konsumcannabisgesetz geltenden Grundsätze (vgl. BGH…, Beschluss vom 11. September 2024 - 2 StR 327/24, Rn. 3) so zu ändern, dass darin klar zum Ausdruck kommt, auf welches Gesetz das Landgericht den Strafausspruch (zutreffend, vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. Mai 1992 - 5 StR 181/92, BGHR StGB § 2 Abs. 3 Gesetzesänderung 7, …und vom 15. Oktober 2024 - 3 StR 427/24, Rn. 2) gegründet hat (BGH, Urteil vom 1. Dezember 1964 - 3 StR 35/64, BGHSt 20, 116, 121). - BGH, 19.11.2024 - 2 StR 498/24
Handeltreiben mit Cannabis; Besitz von Cannabis
Rn. 5 1. Der Schuldspruch im Fall II.1 der Urteilsgründe bedarf in entsprechender Anwendung des § 354 Abs. 1 StPO der aus der Entscheidungsformel ersichtlichen Änderung, weil am 1. April 2024 das Gesetz zum Umgang mit Konsumcannabis vom 27. März 2024 (KCanG; BGBl. I Nr. 109) in Kraft getreten ist, das Landgericht das Konsumcannabisgesetz als im konkreten Fall milderes Gesetz nach § 2 Abs. 3 StGB zutreffend angewandt hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. Mai 1992 - 5 StR 181/92, BGHR StGB § 2 Abs. 3 Gesetzesänderung 7, …und vom 15. Oktober 2024 - 3 StR 427/24, Rn. 2) und klarzustellen ist, auf welchem Gesetz der Strafausspruch gründet (BGH, Urteil vom 1. Dezember 1964 - 3 StR 35/64, BGHSt 20, 116, 121).
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