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Weitere Entscheidung unten: BGH, 19.04.2004

Rechtsprechung
   BGH, 26.08.2003 - 5 StR 188/03   

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https://dejure.org/2003,6408
BGH, 26.08.2003 - 5 StR 188/03 (https://dejure.org/2003,6408)
BGH, Entscheidung vom 26.08.2003 - 5 StR 188/03 (https://dejure.org/2003,6408)
BGH, Entscheidung vom 26. August 2003 - 5 StR 188/03 (https://dejure.org/2003,6408)
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  • HRR Strafrecht

    § 266 StGB; § 16 StGB
    Untreue (Anforderungen an den Vorsatz bei; Pflichtwidrigkeit; Nachteilszufügung)

  • openjur.de
  • Judicialis

    StGB § 266 Abs. 1

  • Wolters Kluwer

    Untreue eines Amtsträgers; Anforderungen an den subjektiven Tatbestand der Untreue; Rüge lückenhafter Sachaufklärung und unzureichender Beweiswürdigung in der Urteilsbegründung; Kompensation verschaffter Vermögensvorteile durch behauptete Zahlung von Nutzungsgebühren

  • ra.de
  • Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 266 Abs. 1
    Anforderungen an die Urteilsfeststellungen zur inneren Tatseite

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 23.05.2002 - 1 StR 372/01

    Vorteilsannahme durch Drittmitteleinwerbung

    Auszug aus BGH, 26.08.2003 - 5 StR 188/03
    Dies gilt um so mehr, wenn nur bedingter Vorsatz in Frage steht und der Täter - wie hier - nicht eigennützig gehandelt hat (vgl. BGHSt 47, 295, 302;… BGHR StGB § 266 Abs. 1 Nachteil 38 und 48, S. 9 mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen).
  • BGH, 19.01.1999 - 1 StR 171/98

    Mord durch vergiftetes Eis nicht beweisbar

    Auszug aus BGH, 26.08.2003 - 5 StR 188/03
    Rn. 4 Da weitere Feststellungen auszuschließen sind, spricht der Senat den Angeklagten insoweit frei (vgl. BGH NJW 1999, 1562, 1564).
  • BGH, 14.12.2000 - 5 StR 123/00

    Freispruch eines Staatssekretärs und zweier Ministerialbeamter vom Vorwurf der …

    Auszug aus BGH, 26.08.2003 - 5 StR 188/03
    Dies gilt um so mehr, wenn nur bedingter Vorsatz in Frage steht und der Täter - wie hier - nicht eigennützig gehandelt hat (vgl. BGHSt 47, 295, 302; BGHR StGB § 266 Abs. 1 Nachteil 38 und 48, S. 9 mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen).
  • BGH, 02.07.1997 - 2 StR 228/97

    Verfahren gegen Bingener Ex-Oberbürgermeister eingestellt

    Auszug aus BGH, 26.08.2003 - 5 StR 188/03
    Dies gilt um so mehr, wenn nur bedingter Vorsatz in Frage steht und der Täter - wie hier - nicht eigennützig gehandelt hat (vgl. BGHSt 47, 295, 302; BGHR StGB § 266 Abs. 1 Nachteil 38 und 48, S. 9 mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen).
  • BGH, 20.08.1996 - 4 StR 373/96

    Bedeutungslosigkeit einer im Rahmen eines Beweisantrags zu behandelnden Tatsache …

    Auszug aus BGH, 26.08.2003 - 5 StR 188/03
    Da die Revision insoweit schon mit der Sachrüge durchdringt, kann offenbleiben, ob sich das Gericht im Urteil (UA S. 30 Mitte) nicht in Widerspruch zu der Begründung des Beschlusses gesetzt hat, mit dem die Vernehmung des Zeugen W als bedeutungslos abgelehnt worden ist (vgl. BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Bedeutungslosigkeit 22).
  • BVerfG, 10.03.2009 - 2 BvR 1980/07

    "Nachteil" beim Untreuetatbestand (schadensgleiche Vermögensgefährdung: Kriterien …

    Rn. 36 Zudem soll der weitgesteckte Rahmen des äußeren Tatbestands des § 266 StGB eine besonders sorgfältige Feststellung des inneren Tatbestands erforderlich machen (vgl. BGHSt 3, 23 ; BGH, Beschluss vom 26. August 2003 - 5 StR 188/03 -, wistra 2003, S. 463 ).

    Das soll vor allem gelten, wenn lediglich bedingter Vorsatz in Betracht kommt oder der Täter nicht eigennützig gehandelt hat (vgl. BGH…, Urteil vom 27. Februar 1975 - 4 StR 571/74 -, NJW 1975, S. 1234 ; BGH…, Urteil vom 11. November 1982 - 4 StR 406/82 -, NJW 1983, S. 461; BGHSt 47, 295 ; BGH, Beschluss vom 26. August 2003 - 5 StR 188/03 -, wistra 2003, S. 463 ).

  • BGH, 19.04.2004 - 5 StR 119/04

    Übersehene Möglichkeit einer Gesamtgeldstrafe (Erforderlichkeit der Erörterung …

    Die dagegen gerichtete Revision des Angeklagten führte zum Senatsbeschluß vom 26. August 2003 - 5 StR 188/03, wonach die Schuldsprüche wegen Vorteilsannahme und wegen Untreue in drei Fällen rechtskräftig wurden.
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   BGH, 19.04.2004 - 5 StR 119/04   

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BGH, 19.04.2004 - 5 StR 119/04 (https://dejure.org/2004,6651)
BGH, Entscheidung vom 19.04.2004 - 5 StR 119/04 (https://dejure.org/2004,6651)
BGH, Entscheidung vom 19. April 2004 - 5 StR 119/04 (https://dejure.org/2004,6651)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Doctrine

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    § 53 Abs. 2 Satz 2 StGB
    Übersehene Möglichkeit einer Gesamtgeldstrafe (Erforderlichkeit der Erörterung insbesondere aufgrund beamtenrechtlicher Konsequenzen)

  • openjur.de
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 26.08.2003 - 5 StR 188/03

    Untreue (Anforderungen an den Vorsatz bei; Pflichtwidrigkeit; Nachteilszufügung)

    Auszug aus BGH, 19.04.2004 - 5 StR 119/04
    Die dagegen gerichtete Revision des Angeklagten führte zum Senatsbeschluß vom 26. August 2003 - 5 StR 188/03, wonach die Schuldsprüche wegen Vorteilsannahme und wegen Untreue in drei Fällen rechtskräftig wurden.
  • BVerwG, 21.12.1976 - 2 WD 9.76

    Verurteilung eines Soldaten wegen eines Dienstvergehens zur Entfernung aus dem …

    Auszug aus BGH, 19.04.2004 - 5 StR 119/04
    Insbesondere im Hinblick darauf, daß § 100 BbgLBG im Falle der Verurteilung eines Beamten zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr für vorsätzliche Tat(en) - auch wenn es sich um eine unter Einbeziehung einer Geldstrafe gebildete Gesamtfreiheitsstrafe handelt (BVerwGE 53, 236) - die schwerwiegende Folge des Verlusts der Beamtenrechte zwingend vorschreibt, durfte auf diese Prüfung nicht verzichtet werden (…vgl. BGHR StGB § 53 Abs. 2 Einbeziehung, nachteilige 3 m. w. N.;… Schäfer, Praxis der Strafzumessung 3. Aufl. Rdn. 432).
  • BGH, 11.08.1989 - 2 StR 170/89

    Gesonderte Verhängung von Geldstrafe neben Freiheitsstrafe - Bildung einer …

    Auszug aus BGH, 19.04.2004 - 5 StR 119/04
    Insbesondere im Hinblick darauf, daß § 100 BbgLBG im Falle der Verurteilung eines Beamten zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr für vorsätzliche Tat(en) - auch wenn es sich um eine unter Einbeziehung einer Geldstrafe gebildete Gesamtfreiheitsstrafe handelt (BVerwGE 53, 236) - die schwerwiegende Folge des Verlusts der Beamtenrechte zwingend vorschreibt, durfte auf diese Prüfung nicht verzichtet werden (vgl. BGHR StGB § 53 Abs. 2 Einbeziehung, nachteilige 3 m. w. N.;… Schäfer, Praxis der Strafzumessung 3. Aufl. Rdn. 432).
  • BGH, 08.01.2008 - 4 StR 468/07

    Verlust der Amtsfähigkeit auch bei Gesamtfreiheitsstrafe von mindestens sechs …

    Diese Vorschriften werden ebenfalls dahin verstanden, dass sie auch den Fall der Verurteilung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von mindestens einem Jahr wegen mehrerer Vorsatztaten umfassen, selbst wenn die zu Grunde liegenden Einzelstrafen jeweils weniger als ein Jahr betragen (vgl. zum LBGRh.Pf. BGH NStZ 1981, 342; zum BbgLBG BGH wistra 2004, 264;… Jescheck in LK aaO;… Battis BBG 3. Aufl. § 48 Rdn. 8).

    Rn. 11 Eine solche Prüfung ist stets erforderlich, wenn sich nach den besonderen Umständen des Falles eine aus Geld- und Freiheitsstrafen gebildete Gesamtfreiheitsstrafe (§ 53 Abs. 2 Satz 1 StGB) als das schwerere Übel erweist (…vgl. BGHR StGB § 53 Abs. 2 Einbeziehung, nachteilige 2; bei zwingenden beamtenrechtlichen Folgen etwa BGH wistra 2004, 264).

  • LG Braunschweig, 25.01.2007 - 6 KLs 48/06

    Zwei Jahre Haft auf Bewährung für Peter Hartz

    Die gesonderte Festsetzung einer Gesamtgeldstrafe neben einer Freiheitsstrafe kann insbesondere dann in Betracht kommen, wenn nach den besonderen Umständen des Falles eine Gesamtstrafe als das schwerere Übel erscheint, insbesondere, wenn erst die Einbeziehung von Geldstrafen zur Bildung einer Gesamtfreiheitsstrafe führt, deren Höhe keine Strafaussetzung zur Bewährung mehr zulässt ( BGH wistra 2000, 177, NStZ-RR 2002, 264) oder z.B. zwingende beamtenrechtliche Folgen auslöst ( BGH wistra 2004, 264).
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