Rechtsprechung
| BGH, 21.05.1996 - 5 StR 190/96 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Anforderungen an den Ausschluss erheblich verminderten Hemmungsvermögens - Voraussetzungen für das Vorliegen verminderter Schuldfähigkeit - Beachtung des Zweifelsgrundsatzes
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Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (5)
- BGH, 22.11.1990 - 4 StR 117/90
Minderung des Steuerungsvermögens ab einer BAK von 2 o/oo
Auszug aus BGH, 21.05.1996 - 5 StR 190/96
Bei der Errechnung der Tatzeit-Blutalkoholkonzentration ist sie zutreffend (BGHSt 37, 231, 238) von dem geringstmöglichen Abbauwert von 0, 1 %o in der Stunde ausgegangen und ist bei einer Rückrechnungszeit von elf Stunden zu einer Maximal-Blutalkoholkonzentration von 2, 18 %o gelangt.Unter der Voraussetzung, daß die maximale Tatzeit-Blutalkoholkonzentration von 2, 18 %o zutreffend errechnet worden wäre, können nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bei einem solchen Blutalkoholwert nach gesicherten wissenschaftlichen Erfahrungen unter Beachtung des Zweifelsgrundsatzes die Voraussetzungen des § 21 StGB nicht ausgeschlossen werden (BGHSt 37, 231 ff.).
Die von der Kammer herangezogenen Umstände sind nur von untergeordneter Bedeutung (vgl. BGHSt 35, 308, 311; 37, 231, 241 ff. m.w.N.).
- BGH, 06.03.1986 - 4 StR 48/86
Berechnung des Blutalkoholgehalts ohne Blutprobe
Auszug aus BGH, 21.05.1996 - 5 StR 190/96
Um dem Revisionsgericht eine Überprüfung der angenommenen Blutalkoholkonzentration zu ermöglichen, ist es erforderlich, im Urteil die maßgeblichen Berechnungsgrundlagen zu benennen (vgl. BGHSt 34, 29, 31;… BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 2, 8). - BGH, 09.08.1988 - 1 StR 231/88
Blutalkohol - Indiz für Schuldfähigkeit - Tatzeit - Zeitpunkt der Blutentnahme
Auszug aus BGH, 21.05.1996 - 5 StR 190/96
Die von der Kammer herangezogenen Umstände sind nur von untergeordneter Bedeutung (vgl. BGHSt 35, 308, 311; 37, 231, 241 ff. m.w.N.). - BGH, 25.08.1987 - 4 StR 224/87
Nichtzulassung einer Nebenklage gegen einen Jugendlichen
Auszug aus BGH, 21.05.1996 - 5 StR 190/96
Um dem Revisionsgericht eine Überprüfung der angenommenen Blutalkoholkonzentration zu ermöglichen, ist es erforderlich, im Urteil die maßgeblichen Berechnungsgrundlagen zu benennen (vgl. BGHSt 34, 29, 31; BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 2, 8). - BGH, 17.10.1986 - 2 StR 543/86
Anforderungen an die tatrichterliche Feststellung der Blutalkoholkonzentration …
Auszug aus BGH, 21.05.1996 - 5 StR 190/96
Um dem Revisionsgericht eine Überprüfung der angenommenen Blutalkoholkonzentration zu ermöglichen, ist es erforderlich, im Urteil die maßgeblichen Berechnungsgrundlagen zu benennen (vgl. BGHSt 34, 29, 31; BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 2, 8).
- BGH, 09.07.1996 - 1 StR 511/95
Alkoholeinfluß - Steuerungsfähigkeit - Verminderte Schuldfähigkeit
Der 5. Strafsenat schloß sich in Beschlüssen vom 28. April 1992 - 5 StR 171/92 - (NStE Nr. 68 zu § 21 StGB), v. 29. Juni 1993 - 5 StR 302/93-, v. 17. August 1993 - 5 StR 471/93 - und v. 21. Mai 1996 - 5 StR 190/96 - dem Urteil BGHSt 37, 231 an. - BGH, 06.11.1996 - 5 ARs 59/96
Alkoholisierung - Steueurungsfähigkeit - Überprüfung
Für die Frage alkoholbedingter erheblicher Verminderung der Schuldfähigkeit billigt die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (insbesondere BGHSt 37, 231; Senat zuletzt im Beschluß vom 21. Mai 1996 - 5 StR 190/96 -) der Blutalkoholkonzentration (= dem Blutalkoholgehalt) einen hohen Indizwert zu; die Rechtsprechung bejaht bei Werten ab 2, 0 %o regelmäßig die Voraussetzungen des § 21 StGB.
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