Rechtsprechung
| BGH, 10.06.2008 - 5 StR 191/08 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 25 Abs. 2 StGB; § 27 StGB; § 29 BtMG
Abgrenzung von Mittäterschaft und Beihilfe beim unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln und Anforderungen an die Beihilfefeststellung bei Eigenverbrauch; unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 265; ; BtMG § 29 Abs. 1; ; BtMG § 31; ; StGB § 49 Abs. 1
- Wolters Kluwer
Täterschaftliches unerlaubtes Handeltreiben oder Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben durch Übergabe von 100 g Päckchen an den Zellengenossen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1
Keine Mittäterschaft bei bloßem Transport des Rauschgifts - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2008, 319
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BGH, 04.11.1988 - 1 StR 262/88
Sexualverkehr des HIV-Infizierten
Auszug aus BGH, 10.06.2008 - 5 StR 191/08
Dies begegnet keinen Bedenken (vgl. BGHSt 36, 1, 14). - BGH, 28.02.2007 - 2 StR 516/06
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Kurier; Täterschaft: …
Auszug aus BGH, 10.06.2008 - 5 StR 191/08
Dies verbietet die Annahme eines täterschaftlichen Handeltreibens (vgl. BGHSt 51, 219, 223).
- LG München I, 20.01.2010 - 21 T 21546/09
Urheberrechtsverletzung im Internet: Streitwertbemessung für eine …
Rn. 16 LG Hamburg 308 O 580/08 (BeckRS 2008, 13806) setzt für die unerlaubte Verwendung von sieben Fotos aus einem Gutachten in einem Onlineauftritt einem Schadensersatz von 200, 00 Euro führte fest; der Streitwert für die Unterlassung wurde für diese sieben Fotos mit 10.000,00 Euro angenommen, also mit der 50-fachen Lizenzgebühr. - BGH, 18.04.2023 - 6 StR 458/22
Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge, Besitz …
"Die Revision beanstandet allerdings zu Recht, dass es die Strafkammer versäumt hat, Feststellungen zum Vorstellungsbild des Angeklagten im Hinblick auf den Transport und den Besitz von Betäubungsmitteln zu treffen (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Juni 2008 - 5 StR 191/08 -, NStZ-RR 2008, 319; Urteil vom 8. Februar 2022 - 1 StR 401/21 -, NStZ 2022, 301 f.; BayObLG…, Beschluss vom 30. Juni 1998 - 4 St RR 91/98 -, juris Rdnr. 14;… Weber in Weber/Kornprobst/Maier, BtMG, 6. Aufl., § 29 Rdnr. 1386).
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