Rechtsprechung
| BGH, 27.05.1975 - 5 StR 192/75 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus bei alkoholkrankem Täter
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (4)
- BGH, 28.05.1954 - 1 StR 146/54
Rechtsmittel
- BGH, 18.12.1956 - 5 StR 403/56
Auszug aus BGH, 27.05.1975 - 5 StR 192/75
In Fällen dieser Art kann § 63 StGB angewendet werden, wenn der Täter an einer krankhaften Alkoholsucht leidet oder alkoholüberempfindlich ist (BGHSt 7, 35, 36; 10, 57, 61). - BGH, 21.09.1971 - 5 StR 410/71
Strafbarkeit wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses - Anforderungen an die …
Auszug aus BGH, 27.05.1975 - 5 StR 192/75
Denn § 63 StGB dient ebenso wie § 42 b StGB aP ausschließlich dazu, erkrankte oder krankhaft veranlagte Menschen von einem dauernden Zustand zu heilen oder sie in ihrem Zustand zu pflegen (BGH 5 StR 410/71 vom 21.09.1971). - RG, 22.12.1938 - 3 D 948/38
1. Die Unterbringung in einer Heil- oder Pflegeanstalt eignet sich nur für Täter, …
Auszug aus BGH, 27.05.1975 - 5 StR 192/75
Die Anordnung einer solchen Maßregel kommt nur bei Personen in Betracht, bei denen die Schuldunfähigkeit oder die Verminderung ihrer Schuldfähigkeit durch einen länger andauernden und nicht nur vorübergehenden geistigen Defekt hervorgerufen wird (RGSt 73, 44, 46; BGH LM StGB, § 42 b Nr. 4).
- BGH, 26.03.1987 - 1 StR 72/87
Krankhaft herabgesetzte Alkoholverträglichkeit; Aussetzung der Unterbringung im …
In Fällen, in denen nicht ein solcher Defekt, sondern letztlich der Alkoholgenuß Ausschluß oder Verminderrung der Schuldfähigkeit bei der Tat bewirkt hat, kann § 63 StGB lediglich dann ausnahmsweise angewendet werden, wenn der Täter an einer krankhaften Alkoholsucht leidet oder in krankhafter Weise alkoholüberempfindlich ist (BGHSt 10, 57, 60; BGH, Beschl. vom 27. Mai 1975 - 5 StR 192/75 - bei Dallinger MDR 1975, 724; BGH…, Urt. vom 12. September 1985 - 4 StR 428/85 - bei Holtz MDR 1986, 96, 97; st. Rspr.). - BGH, 18.11.1980 - 1 StR 606/80
Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus - …
Denn § 63 StGB dient ausschließlich dazu, erkrankte oder krankhaft veranlagte Menschen von einem dauernden Zustand zu heilen oder sie in ihrem Zustand zu pflegen (BGH, Beschluß vom 27. Mai 1975 - 5 StR 192/75-) Insoweit reichen aber die Ausführungen der Strafkammer nicht aus. - BGH, 20.06.1978 - 1 StR 194/78
Annahme von Tatmehrheit zwischen der versuchten räuberischen Erpressung und der …
Der besondere geistige oder seelische Zustand muß Krankheitswert haben (BGHSt 7, 35; BGH, Beschlüsse vom 27. Mai 1975 - 5 StR 192/75 - und vom 10. Februar 1976 - 1 StR 828/75 -).
- BGH, 10.02.1976 - 1 StR 828/75
Aufhebung eines Urteils aufgrund Zweckverkennung des § 63 Strafgesetzbuch (StGB)
Die besondere geistige Beschaffenheit muß Krankheitswert haben (BGHSt 7, 35; BGH, Urteil vom 27. Mai 1975 - 5 StR 192/75). - BGH, 16.11.1982 - 5 StR 712/82
Voraussetzungen für die Unterbringung eines Angeklagten in einem psychiatrischen …
Die Feststellungen ergeben nicht, daß die Schuldfähigkeit des Angeklagten zur Zeit der Tat durch einen länger andauernden geistigen Defekt erheblich vermindert war, wie es in § 63 StGB vorausgesetzt wird (BGH Beschluß vom 27. Mai 1975 - 5 StR 192/75 - bei Dallinger in MDR 1975, 724). - BGH, 20.04.1982 - 5 StR 142/82
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus wegen abnormen …
Er wird bei der erneuten Entscheidung über die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus zu berücksichtigen haben, daß diese Anstalt dazu bestimmt ist, kranke oder an einer vergleichbar schweren seelischen Abnormität leidende Menschen von ihrem Zustand zu heilen oder in diesem Zustand zu pflegen (BGH Urteil vom 27. Mai 1975 - 5 StR 192/75, mitgeteilt bei Dallinger MDR 1975, 724 - BGH GA 1976, 221; BGH Urteil vom 12. Februar 1980 - 5 StR 813/79 -). - BGH, 30.09.1981 - 2 StR 410/81
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus
§ 63 StGB dient ausschließlich dazu, erkrankte oder krankhaft veranlagte Menschen von einem dauernden Zustand zu heilen oder sie in ihrem Zustand zu pflegen (BGH, Beschluß vom 27. Mai 1975 - 5 StR 192/75 -). - BGH, 11.12.1978 - 3 StR 459/78
Anforderungen an die Begründung für die Unterbringung in einem psychatrischen …
In einem sochen Fall bedarf es - auch wenn an anderer Stelle des Urteils (UA S. 11) von einer "leichten alkoholbedingten Enthemmung" die Rede ist - näherer Darlegung, inwiefern der krankhafte Zustand des Angeklagten weitere Straftaten erwarten läßt, sei es aufgrund seines andauernden geistigen Defekts selbst, sei es aufgrund seiner zusätzlichen Labilität gegenüber dem Alkoholgenuß (vgl. BGH, Beschluß vom 27. Mai 1975 - 5 StR 192/75 - bei Dallinger MDR 1975, 724; Urteil vom 14. Oktober 1975 - 1 StR 586/75 - bei Holtz MDR 1976, 633). - BGH, 06.04.1976 - 1 StR 110/76
Voraussetzungen des Vergleichs des Rechtszustandes, der bei Beendigung der Tat …
Der länger andauernde Zustand des Täters darf kein Charaktermangel sein, sondern muß Krankheitswert haben (BGHSt 10, 57 [60]; 5 StR 192/75 v. 27. Mai 1975; 1 StR 586/75 v. 14. Oktober 1975).
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