Rechtsprechung
| BGH, 10.06.2020 - 5 StR 194/20 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 263 Abs. 1, Abs. 3 StGB
Kein besonders schwerer Fall des Betruges bei tatsächlich nicht eingetretenem Vermögensverlust großen Ausmaßes - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
§ 349 Abs. 2 StPO, § 263 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 StGB, § 23 Abs. 2, § 49 Abs. 1 StGB, § 353 Abs. 2 StPO
- Wolters Kluwer
Tatsächlicher Eintritt des Vermögensverlusts als Voraussetzung für die Anwendung des Regelbeispiels bzgl. der Strafrahmenwahl für den versuchten Betrug
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 263 Abs. 3 S. 2 Nr. 2
Tatsächlicher Eintritt des Vermögensverlusts als Voraussetzung für die Anwendung des Regelbeispiels bzgl. der Strafrahmenwahl für den versuchten Betrug - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Versuchter Betrug - und der versuchte Vermögensverlust großen Ausmaßes
Verfahrensgang
- LG Lübeck, 05.12.2019 - 706 Js 35670/18
- BGH, 10.06.2020 - 5 StR 194/20
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BGH, 24.03.2009 - 3 StR 598/08
Betrug (besonders schwerer Fall; Vermögensverlust großen Ausmaßes; Versuch); …
Auszug aus BGH, 10.06.2020 - 5 StR 194/20
Dabei hat es - worauf die Revision zu Recht hinweist - nicht bedacht, dass dieses Regelbeispiel nur zur Anwendung kommt, wenn der Vermögensverlust tatsächlich eingetreten ist (vgl. BGH, Beschluss vom 24. März 2009 - 3 StR 598/08, NStZ-RR 2009, 206).
- BGH, 17.12.2025 - 6 StR 127/25
Rechtsfehler bei der Strafrahmenwahl
Dabei hat es indes nicht bedacht, dass das Regelbeispiel nur anwendbar ist, wenn der Vermögensverlust tatsächlich eingetreten ist (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. November 2006 - 2 StR 388/06, Rn. 7; vom 24. März 2009 - 3 StR 598/08, NStZ-RR 2009, 206; vom 10. Juni 2020 - 5 StR 194/20, Rn. 2).
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