Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   BGH, 07.06.1994 - 5 StR 196/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,2390
BGH, 07.06.1994 - 5 StR 196/94 (https://dejure.org/1994,2390)
BGH, Entscheidung vom 07.06.1994 - 5 StR 196/94 (https://dejure.org/1994,2390)
BGH, Entscheidung vom 07. Juni 1994 - 5 StR 196/94 (https://dejure.org/1994,2390)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,2390) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsmäßigkeit des § 10 RAuaZulPrG - Beendeter Versuch - Tötungsdelikt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RAuaZulPrG § 10; StGB § 24, § 212

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 1994, 493
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (14)

  • BGH, 19.05.1993 - GSSt 1/93

    Strafbefreiender Rücktritt vom unbeendeten Versuch bei Erreichung des …

    Auszug aus BGH, 07.06.1994 - 5 StR 196/94
    Der Große Senat für Strafsachen des Bundesgerichtshofs hat in seinem Beschluß vom 19. Mai 1993 (BGHSt 39, 221; kritisch Roxin JZ 1993, 896 [BGH 19.05.1993 - GSSt - 1/93]) hervorgehoben, daß den Erfolgseintritt auch für möglich hält, wer die tatsächlichen Umstände erkennt, die diesen Erfolgseintritt nach der Lebenserfahrung nahelegen (BGHSt 33, 295, 300 [BGH 22.08.1985 - 4 StR 326/85]; 35, 90, 93); er braucht weder die Gewißheit des Erfolgseintritts zu haben, noch muß er den Erfolgseintritt jetzt noch wollen oder billigen.

    Auch nach der Entscheidung des Großen Senats ist strafbefreiender Rücktritt ausgeschlossen in Fällen, "in denen aufgrund der Entwicklung des Geschehensablaufs ein erneutes Ansetzen zur Vollendung der Tat nur so erfolgen könnte, daß kein einheitlicher Lebenssachverhalt, der sich auch für einen Dritten als zusammengehöriges Tun darstellen würde (vgl. BGH, Beschluß vom 11. Mai 1993 - 5 StR 242/93 -), mehr vorläge, sondern eine auf neuem Tatentschluß beruhende Versuchstat" (BGHSt 39, 221, 232;… vgl. auch BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, unbeendeter 23).

  • BGH, 22.08.1985 - 4 StR 326/85

    Beendigung des Totschlagversuchs

    Auszug aus BGH, 07.06.1994 - 5 StR 196/94
    Der Große Senat für Strafsachen des Bundesgerichtshofs hat in seinem Beschluß vom 19. Mai 1993 (BGHSt 39, 221; kritisch Roxin JZ 1993, 896 [BGH 19.05.1993 - GSSt - 1/93]) hervorgehoben, daß den Erfolgseintritt auch für möglich hält, wer die tatsächlichen Umstände erkennt, die diesen Erfolgseintritt nach der Lebenserfahrung nahelegen (BGHSt 33, 295, 300 [BGH 22.08.1985 - 4 StR 326/85]; 35, 90, 93); er braucht weder die Gewißheit des Erfolgseintritts zu haben, noch muß er den Erfolgseintritt jetzt noch wollen oder billigen.

    Der Bundesgerichtshof hat bereits in einer Reihe von Entscheidungen hierzu ausgeführt, bei gefährlichen Gewalthandlungen und schweren Verletzungen, deren Wirkungen der Täter wahrgenommen hat, liege es auf der Hand, daß er die lebensgefährdende Wirkung und die Möglichkeit des Erfolgseintritts erkennt (BGHSt 31, 170; 33, 295 [BGH 22.08.1985 - 4 StR 326/85]; BGH NStZ 1986, 312;… BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, beendeter 1 bis 5).

  • BGH, 12.11.1987 - 4 StR 541/87

    Nackenstich - § 24 StGB, Rücktrittshorizont, fester Tatplan

    Auszug aus BGH, 07.06.1994 - 5 StR 196/94
    Der Große Senat für Strafsachen des Bundesgerichtshofs hat in seinem Beschluß vom 19. Mai 1993 (BGHSt 39, 221; kritisch Roxin JZ 1993, 896 [BGH 19.05.1993 - GSSt - 1/93]) hervorgehoben, daß den Erfolgseintritt auch für möglich hält, wer die tatsächlichen Umstände erkennt, die diesen Erfolgseintritt nach der Lebenserfahrung nahelegen (BGHSt 33, 295, 300 [BGH 22.08.1985 - 4 StR 326/85]; 35, 90, 93); er braucht weder die Gewißheit des Erfolgseintritts zu haben, noch muß er den Erfolgseintritt jetzt noch wollen oder billigen.

    An die für die Annahme eines unbeendeten Versuchs erforderliche Voraussetzung, daß der Täter den Erfolgseintritt (noch) nicht für möglich hält, sind nach dieser Rechtsprechung daher strenge Anforderungen zu stellen (vgl. BGHSt 35, 90;… BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, unbeendeter 6, 16, 17; BGH, Beschluß vom 1. April 1989 - 1 StR 119/89 - BGH, Beschluß vom 24. Juni 1992 - 3 StR 187/92 -).

  • BGH, 03.12.1982 - 2 StR 550/82

    Würgegriff - § 24 StGB, beendeter - unbeendeter Versuch, Rücktrittshorizont, …

    Auszug aus BGH, 07.06.1994 - 5 StR 196/94
    Der Bundesgerichtshof hat bereits in einer Reihe von Entscheidungen hierzu ausgeführt, bei gefährlichen Gewalthandlungen und schweren Verletzungen, deren Wirkungen der Täter wahrgenommen hat, liege es auf der Hand, daß er die lebensgefährdende Wirkung und die Möglichkeit des Erfolgseintritts erkennt (BGHSt 31, 170; 33, 295 [BGH 22.08.1985 - 4 StR 326/85]; BGH NStZ 1986, 312;… BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, beendeter 1 bis 5).
  • BGH, 24.06.1992 - 3 StR 187/92

    Rücktritt vom Mordversuch

    Auszug aus BGH, 07.06.1994 - 5 StR 196/94
    An die für die Annahme eines unbeendeten Versuchs erforderliche Voraussetzung, daß der Täter den Erfolgseintritt (noch) nicht für möglich hält, sind nach dieser Rechtsprechung daher strenge Anforderungen zu stellen (vgl. BGHSt 35, 90;… BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, unbeendeter 6, 16, 17; BGH, Beschluß vom 1. April 1989 - 1 StR 119/89 - BGH, Beschluß vom 24. Juni 1992 - 3 StR 187/92 -).
  • BGH, 26.11.1990 - 5 StR 480/90

    Rücktritt vom Versuch bei Erreichen des außertatbestandsmäßigen Ziels

    Auszug aus BGH, 07.06.1994 - 5 StR 196/94
    Auch nach der Entscheidung des Großen Senats ist strafbefreiender Rücktritt ausgeschlossen in Fällen, "in denen aufgrund der Entwicklung des Geschehensablaufs ein erneutes Ansetzen zur Vollendung der Tat nur so erfolgen könnte, daß kein einheitlicher Lebenssachverhalt, der sich auch für einen Dritten als zusammengehöriges Tun darstellen würde (vgl. BGH, Beschluß vom 11. Mai 1993 - 5 StR 242/93 -), mehr vorläge, sondern eine auf neuem Tatentschluß beruhende Versuchstat" (BGHSt 39, 221, 232; vgl. auch BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, unbeendeter 23).
  • BGH, 11.06.1987 - 4 StR 31/87

    Abgrenzung des beendeten vom unbeendeten Versuch - Freiwilligkeit beim Rücktritt …

    Auszug aus BGH, 07.06.1994 - 5 StR 196/94
    Der Bundesgerichtshof hat bereits in einer Reihe von Entscheidungen hierzu ausgeführt, bei gefährlichen Gewalthandlungen und schweren Verletzungen, deren Wirkungen der Täter wahrgenommen hat, liege es auf der Hand, daß er die lebensgefährdende Wirkung und die Möglichkeit des Erfolgseintritts erkennt (BGHSt 31, 170; 33, 295 [BGH 22.08.1985 - 4 StR 326/85]; BGH NStZ 1986, 312; BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, beendeter 1 bis 5).
  • BGH, 13.04.1989 - 1 StR 119/89

    Rechtsprechungsänderung zum beendeten und unbeendeten Versuch - Abgrenzung …

    Auszug aus BGH, 07.06.1994 - 5 StR 196/94
    An die für die Annahme eines unbeendeten Versuchs erforderliche Voraussetzung, daß der Täter den Erfolgseintritt (noch) nicht für möglich hält, sind nach dieser Rechtsprechung daher strenge Anforderungen zu stellen (vgl. BGHSt 35, 90;… BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, unbeendeter 6, 16, 17; BGH, Beschluß vom 1. April 1989 - 1 StR 119/89 - BGH, Beschluß vom 24. Juni 1992 - 3 StR 187/92 -).
  • BGH, 02.09.1987 - 2 StR 420/87

    Rechtsanwalt und vereidigter Dolmetscher - § 189 GVG, Voraussetzungen, unter …

    Auszug aus BGH, 07.06.1994 - 5 StR 196/94
    An die für die Annahme eines unbeendeten Versuchs erforderliche Voraussetzung, daß der Täter den Erfolgseintritt (noch) nicht für möglich hält, sind nach dieser Rechtsprechung daher strenge Anforderungen zu stellen (vgl. BGHSt 35, 90; BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, unbeendeter 6, 16, 17; BGH, Beschluß vom 1. April 1989 - 1 StR 119/89 - BGH, Beschluß vom 24. Juni 1992 - 3 StR 187/92 -).
  • BGH, 22.01.1986 - 3 StR 536/85

    Rücktritt vom beendeten Versuch eines Tötungsdelikts - Anzeichen für eine …

    Auszug aus BGH, 07.06.1994 - 5 StR 196/94
    Der Bundesgerichtshof hat bereits in einer Reihe von Entscheidungen hierzu ausgeführt, bei gefährlichen Gewalthandlungen und schweren Verletzungen, deren Wirkungen der Täter wahrgenommen hat, liege es auf der Hand, daß er die lebensgefährdende Wirkung und die Möglichkeit des Erfolgseintritts erkennt (BGHSt 31, 170; 33, 295 [BGH 22.08.1985 - 4 StR 326/85]; BGH NStZ 1986, 312;… BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, beendeter 1 bis 5).
  • BGH, 28.07.1986 - 2 StR 129/86

    Möglichkeit des Rücktritts vom Tötungsversuch

  • BGH, 11.05.1993 - 5 StR 242/93

    Rücktritt vom Versuch einer Tötung - Rücktritt vom unbeendeten Versuch - …

  • BGH, 12.10.1988 - 2 StR 531/88

    Unzureichende Erörterung der Todesnähe nach der letzten Ausführungshandlung

  • BGH, 18.08.1988 - 4 StR 301/88

    Abhängen des Vorliegens eines beendeten Versuchs von den Vorstellungen des Täters …

  • BGH, 30.11.1995 - 5 StR 465/95

    Begriff der Tat bei sukzessiver Ausführung (hier: Erpressung; Fall Dagobert)

    Ein Fehlschlag in diesem Sinne liegt vor, wenn der Täter nach dem Mißlingen des vorgestellten Tatablaufs zu der Annahme gelangt, er könne die Tat nicht mehr ohne zeitliche Zäsur mit den bereits eingesetzten und anderen bereit liegenden Mitteln vollenden (vgl. BGH, Urteil vom 12. September 1985 - 4 StR 415/85 - vgl. BGHSt 39, 221, 228; BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, beendeter 9 a.E.), und deshalb ein erneutes Ansetzen notwendig ist, um zum gewünschten Ziel zu gelangen (vgl. BGHSt 39, 221, 232; zu den Besonderheiten bei Steuerhinterziehung siehe BGHSt 38, 37, 40, 36, 105, 116).
  • BGH, 11.03.1999 - 4 StR 56/99

    Versuch; Totschlag; Jugendstrafe; Rücktritt; Verabredung; Mittäterschaft

    Rn. 7 Zwar ist das Landgericht zutreffend davon ausgegangen, daß es für die Abgrenzung des unbeendeten vom beendeten Versuch darauf ankommt, ob der Täter nach der letzten Ausführungshandlung den Eintritt des tatbestandsmäßigen Erfolges für möglich hält (sog. Rücktrittshorizont; vgl. BGHSt 31, 170, 175; 33, 295, 299; 39, 221, 227), und daß dies bei gefährlichen Gewalthandlungen, wie einem Messerstich in den Unterleib, naheliegt (vgl. BGH NStZ 1994, 493; 1997, 593 jew. m. w. N).
  • BVerfG, 24.08.1999 - 2 BvR 1523/94
    gegen a) den Beschluß des Bundesgerichtshofs vom 7. Juni 1994 - 5 StR 196/94 -, b) das Urteil des Landgerichts Berlin vom 22. Oktober 1993 - (528) 1 Kap Js 532/93 Ks (10/93) - .
  • BGH, 25.01.1995 - 2 StR 591/94

    Fehlgeschlagener Versuch - Unbeendeter Versuch - Tatvollendung - Körperverletzung …

    Dabei wird zu beachten sein, daß es vor allem bei gefährlichen Gewalthandlungen und schweren Verletzungen auf der Hand liegt, daß der Täter die lebensgefährdende Wirkung und die Möglichkeit des Erfolgseintritts erkennt und deshalb an die Annahme eines unbeendeten Versuchs strenge Anforderungen zu stellen sind (BGHSt 39, 231 [BGH 19.05.1993 - GSSt - 1/93]/232;… BGHR aaO. Versuch unbeendeter 9 und 13; BGH, Beschl. v. 7. Juni 1994 - 5 StR 196/94 undv. 29. Juni 1994 - 3 StR 183/94).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BGH
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht