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| BGH, 26.06.1979 - 5 StR 199/79 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Begründung der Tatmehrheit zwischen der Vergewaltigung und der räuberischen Erpressung
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (1)
- BGH, 19.09.1978 - 5 StR 550/78
Überschneidung von Begehungshandlungen mehrerer Delikte zur Annahme von …
Auszug aus BGH, 26.06.1979 - 5 StR 199/79
Das Fehlen einer - auch nur teilweisen - Identität der Ausführungshandlungen unterscheidet diesen Fall von demjenigen, den der Senat in dem vom Generalbundesanwalt erwähnten Beschluß vom 19. September 1978 - 5 StR 550/78 -, mitgeteilt bei Holtz in MDR 1979, 106 [OLG Stuttgart 07.02.1979 - 3 Ss 3 24/79], entschieden hat.
- BGH, 18.09.1984 - 4 StR 535/84
Ziehen von nachteiligen Schlüssen aus einer befugten Zeugnisverweigerung - …
In diesem Falle wäre von Tateinheit (§ 52 StGB) auszugehen, da ein Teil der tatbestandlichen Ausführungshandlungen zusammenfallen würde (BGHSt 18, 66, 69; BGH Beschlüsse vom 16. Dezember 1975 - 5 StR 672/75 -, vom 19. September 1978 - 5 StR 550/78, bei Holtz MDR 1979, 106 [OLG Stuttgart 07.02.1979 - 3 Ss 3 24/79] und vom 26. Juni 1979 - 5 StR 199/79). - BGH, 20.05.1981 - 2 StR 157/81
Schwere räuberische Erpressung - Mit-sich-Führen einer Scheinwaffe - …
In Wirklichkeit treffen sie tateinheitlich zusammen (vgl. BGH, Urteil vom 26. Juni 1979 - 5 StR 199/79 -). - BGH, 02.04.1986 - 2 StR 2/86
Aufklärungsrüge eines Angeklagten hinsichtlich der Berechnungsgrundlagen einer …
Nach dem Zusammenhang der Urteilsausführungen hatten die Angeklagten beim ersten Aufbruch aus der Wohnung Silkes noch nichts geplant; die späteren Aufforderungen in der Wohnung K. zum erneuten Mundverkehr beruhten auf einem neuen Entschluß (vgl. hierzu BGH Strafverteidiger 1984, 71; BGH Urteil vom 26. Juni 1979 - 5 StR 199/79 und Beschluß vom 14. Oktober 1982 - 4 StR 549/82).
- BGH, 10.07.1979 - 5 StR 307/79
Verwerfung einer Revision
Die Ausführungshandlungen beider Taten überschnitten sich deshalb nicht; es fehlt an einer auch nur teilweisen Identität dieser Handlungen (BGH Urteil vom 26. Juni 1979 - 5 StR 199/79 -). - BGH, 21.11.1989 - 5 StR 475/89
Tatvorsatz bei sich überschneidenden Ausführungshandlungen
Die Ausführungshandlungen haben sich nicht überschnitten; der Angeklagte hat, jeweils nach Beendigung der vorangegangenen Tat, einen neuen Tatvorsatz gefaßt (vgl. Senatsurteil vom 26. Juni 1979 - 5 StR 199/79, mitgeteilt bei Holtz MDR 1979, 987 -). - BGH, 21.10.1981 - 2 StR 327/81
Rechtmäßigkeit der Entfernung der Angeklagten aus dem Sitzungssaal - Tatmehrheit …
Das gilt auch insoweit, als das Landgericht zwischen der gefährlichen Körperverletzung in Tateinheit mit Freiheitsberaubung einerseits und der schweren räuberischen Erpressung in Tateinheit mit Freiheitsberaubung andererseits Tatmehrheit angenommen hat (vgl. BGH, Urteil vom 26. Juni 1979 - 5 StR 199/79).
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